Neuwagengarantie

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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
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scenicjens
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Neuwagengarantie

Beitrag von scenicjens »

Hallo, ich hatte Probleme mit meinem Sitzbezug, der nun getauscht wurde. Allerdings sagt nun mein Händler Rönno würde nur 70% bezahlen und das obwohl die Garantie noch nicht abgelaufen ist. Mangel wurde nach 23 Monaten und einen km-stand von 19800 angezeigt. Kann das sein?

blechbanane
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Re: Neuwagengarantie

Beitrag von blechbanane »

Naja, ich würde über die 70% nicht weiter mit dem Händler diskutieren.
Zum einen bist du fast an der zeitlichen Grenze der Garantie und dann ist es gerade bei Sitzbezügen mit der Garantie so eine Sache.
Ich meine damit, dass es bei technischen Dingen meistens eindeutig ist wenn ein Teil nicht mehr funktioniert.
Beim Sitzbezug ist es nur schlecht zu beweisen.
Was hatte die Person an? Wie schwer? Wie steigt man ein-und aus?
Ich will niemanden etwas unterstellen, aber hier spielen viele subjektive Faktoren auch eine Rolle.
Deswegen, nach meiner Ansicht, ist die getroffene Regelung schon in Ordnung.

Bruzzler72
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Re: Neuwagengarantie

Beitrag von Bruzzler72 »

Hallo, für Sitzbezüge gelten keine 2 Jahrs Garantie. Ich glaube in den Garantiebedingungen gelesen zu haben das es nur 6 oder 12 Monate sind. Also schau mal im Kleingedruckten nach.

MfG Bruzzler72

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scenicjens
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Re: Neuwagengarantie

Beitrag von scenicjens »

Das ist das Problem, in finde nix. Im Internet ist es nur allgemein gehalten und beim Kauf habe ich nur die Bedingungen für die Garantie plus bekommen. Und dort steht nur, was die ab dem 2. Jahr abdeckt.

Juhebe
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Re: Neuwagengarantie

Beitrag von Juhebe »

In den Garantiebedingungen kann Renault festlegen, was sie möchte -> hier musst du dich durch das Kleingedruckte kämpfen.
In der Gewährleistung ist das klar geregelt. Die gilt für Neuwaren vom Händler in den ersten 24 Monaten. Und zwar auch für den Sitzbezug, wenn der durch "normale" Nutzung beschädigt wurde. In den ersten 6 Monaten der Gewährleistung müsste dir der Verkäufer beweisen, dass das nicht so war. Danach, wie bei dir, müsstest du das beweisen. Und das ist natürlich nicht so ganz einfach. Je nachdem um wie viel Geld es hier geht, lohnt sich ein Gang zur Verbraucherberatungsstelle - die informieren dich über deine Möglichkeiten.

kiter
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Re: Neuwagengarantie

Beitrag von kiter »

Es kommt ja drauf an, wie der Schaden am Sitz aussieht. Ich hatte bei meinem Vorgängerscenic aufgehende Nähte, so dass sich der ganze Bezug verschob. Es wurde anstandslos von der Garantie übernommen.

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