Schau mal in die Preisliste da steht auf seite 10 unten als Punkt 12
geschrieben Sitzmittelbahn und Sitzwangen in Leder mit Alcantara-Applikationen
Das dies weiter oben beim lederpacket nicht dabei steht ist wirklich nicht ganz nett
geschrieben Sitzmittelbahn und Sitzwangen in Leder mit Alcantara-Applikationen
Nein, falsch!Fischbrötchen hat geschrieben:Kunstleder ist mit Nichten Leder, sonst wäre Margarine auch Butter. Sowohl Leder als auch Kunstleder sind beides genau Diviniert, wenn dir jemand Kunstleder als Leder andreht ist das rechtlich sehr zweifelhaft, ob da nicht unlautere Beweggründe dahinter stehen.
udogigahertz hat geschrieben: Nein, falsch!
"Leder" kann sowohl Kunstleder als auch "echtes" Leder sein, "Leder" ist nur der Oberbegriff für beides, während Butter keine Margarine ist und umgekehrt. Allerdings kann man Butter fast immer durch Margarine ersetzen oder umgekehrt.
http://vdl-web.de/leder-infos/bezeichnungsvorschriften/ hat geschrieben:Als Leder, Echt Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder auf eine Lederart (Rindbox, Nappa, Nubuk, Saffian, usw.) hinweist, darf beim Angebot oder Verkauf nur ein Material bezeichnet werden, das aus der ungespaltenen oder gespaltenen tierischen Haut bzw. dem Fell durch Gerben unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist.
Bei Leder mit einem Oberflächenüberzug beispielsweise aus Kunststoff, Folie oder Lack darf die aufgebrachte Schicht nicht stärker als 0,15 mm sein. Bei stärkerer Zurichtung oder Beschichtung gelten die Bezeichnungsvorschriften unter Abschnitt 4.
udogigahertz hat geschrieben: Am besten eignet sich immer noch der gute alte Stoffbezug, da hat man die besten Allroundeigenschaften, für Sonderfälle (Mietwagen, Taxen, viele kleine Kinder, Fahrgemeinschaften usw.) wäre hier hochwertiges Kunstleder zu empfehlen und für Luxusautos gutes echtes Leder. Meine Meinung.
udogigahertz hat geschrieben: Deine Meinung, Renault hätte hier dem ahnungslosen Kunden mit der Bezeichnung "Leder" etwas "angedreht", was nicht dieser Bezeichnung entspricht, was also rechtlich zweifelhaft wäre,
Fischbrötchen hat geschrieben:. . .
Schau mal in die Preisliste da steht auf seite 10 unten als Punkt 12Sitzmittelbahn und Sitzwangen in Leder mit Alcantara-Applikationen . .
udogigahertz hat geschrieben: Es ist egal, wenn diese Bezeichnung dir nicht gefällt und wenn du meinst, diese Bezeichnung gelte nur für echtes Leder, darauf kommt es nicht an. Wichtig ist nur, wie das die Rechtsprechung sieht.
Na ja, diese Definitionsangaben stammen vom Verband der Lederindustrie, die sehen das mit der Verwendung des Wortes "Leder" naturgemäß anders.Fischbrötchen hat geschrieben:
na dann gebe mal in einer Suchmaschine die Wörter definition lederein und Lese was dazu geschrieben wird, das ganze ist unter andern in der DIN EN 16223 festgelegt, naja damit du nciht so lange suchen musst.
http://vdl-web.de/leder-infos/bezeichnungsvorschriften/ hat geschrieben:Als Leder, Echt Leder oder mit einem Ausdruck, der nach der Verkehrsauffassung auf Leder oder auf eine Lederart (Rindbox, Nappa, Nubuk, Saffian, usw.) hinweist, darf beim Angebot oder Verkauf nur ein Material bezeichnet werden, das aus der ungespaltenen oder gespaltenen tierischen Haut bzw. dem Fell durch Gerben unter Erhaltung der gewachsenen Fasern in ihrer natürlichen Verflechtung hergestellt ist.
Nun, wenn das so ist, bleiben nur zwei Möglichkeiten:Fischbrötchen hat geschrieben:Ach udo ws meinst du bedeutet hinter DIN das EN?
Ok das E steht für Europa und das N für Norm, ist also zeitgleich eine Europäische Norm und somit von der EU verbindlich.
Im Übrigen Zählen die Gesetze / Verordnungen im den Land in dem es verkauf wurde und nicht im welchen Land das Produckt erstellt wurde, was VW im Abgas-Skandal gerade schmerzlich merkt.
udogigahertz hat geschrieben:Nun, wenn das so ist, bleiben nur zwei Möglichkeiten:Fischbrötchen hat geschrieben:Ach udo ws meinst du bedeutet hinter DIN das EN?
Ok das E steht für Europa und das N für Norm, ist also zeitgleich eine Europäische Norm und somit von der EU verbindlich.
Im Übrigen Zählen die Gesetze / Verordnungen im den Land in dem es verkauf wurde und nicht im welchen Land das Produckt erstellt wurde, was VW im Abgas-Skandal gerade schmerzlich merkt.
1. Renault hat mit dem Wort "Leder" Schindluder betrieben, hat damit unwahre Angaben gemacht und sich damit angreifbar gemacht.
2. Der fragliche "Stoff" ist doch ein Leder, ein "richtiges" Leder nach DIN 08/15, das sieht nur so aus wie billiges Kunstleder.
Grüße
Udo
Das was Renault als Leder bezeichnet ist Leder, das was als Textilleder bezeichnet wird ist Kunstleder. Leder sind die Sitzmittelbahnen und Seitenwangen. Seite, Rücken und Kopfstütze sind aus Kunstleder.udogigahertz hat geschrieben: 2. Der fragliche "Stoff" ist doch ein Leder, ein "richtiges" Leder nach DIN 08/15, das sieht nur so aus wie billiges Kunstleder.
Udo