Anhängerkupplung Scenic I passend für Grand Scenic XXL ?????

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Pedda82
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Anhängerkupplung Scenic I passend für Grand Scenic XXL ?????

Beitrag von Pedda82 »

Hallo. Ich würde gerne wissen, ob einer zufällig weiss, ob die Anhängerkupplung für den Scenic I Ph. II von den Verschraubungen her in den Grand Scenic XXL passt ??? Oder in den Scenic II vielleicht ???

Weil ich überlege eventuell, da mir einer auf der Autobahn in meinen Scenic gefahren ist, den nu abzugeben und da ich eine abnehmbare Anhängerkupplung habe, die dann auszubauen und in den Scenic II oder den Grand Scenic XXL einzubauen.

tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Nein.

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

Nein.
Tja, was soll man dieser präziesen Antwort noch zufügen.... :wink:

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Auch wenn sie passen würde, wäre sie ja unzulässig, da sie für diesen Fahrzeugtyp keine Prüfung hat. Schon von dieser Seite aus ist es mir nicht klar wie man auf die Idee kommt an so was illegales zu denken?!

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN!
Entschuldige mal Desarek, nicht jeder weiss das diese Anhängerkupplung für den GS NICHT zugelassen ist. Also hier etwas illegales unterstellen ist etwas leichtfertig und aus der Hüfte geschossen.... Es sollte meiner Meinung nach nur die Anfrage sein, ob das überhaupt möglich ist!

Frederik
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Beitrag von Frederik »

@Desarek & Patlabor,

wenn die Kupplung passen würde, hätte der Hersteller die Zulassung dafür erweitert und nicht eine neue konstruiert.

Ich verstehe die Frage zunächst mal so, ob es für den alten und neuen Scenic die gleiche Befestigung ist.

Wenn nein, geht es nicht.

Wenn ja, muss eine neue Ausgabe der Freigabebescheinigung angefordert werden.

Dabei sehe ich nichts illegales.

Gruss Frederik

Missverständnisse sind die Basis jeder Diskussion.

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Entschuldige mal Desarek, nicht jeder weiss das diese Anhängerkupplung für den GS NICHT zugelassen ist.
Dazu sage ich mal Lesen bildet. In der ABE steht es ausdrücklich drin für welche Fahrzeuge die zulässig sind.

Und, Frederik, Du hast in sofern Recht, das es eine Erweiterung geben kann. Da hilft eh nur der Hersteller.

Aber: Der Scénic 2 hat eine komplett andere Basis als der Scénic 1. Schon daher werden die Aufnahmen komplett anders sein.

Mein Tipp: entweder Auto mit Preisaufschlag (wegen aAHK) verkaufen, oder die AHK abmontieren und als "wenig genutzt" weiterberkaufen (dürfte etwas mehr Geld bringen). Für den neuen dann eine kaufen die auch speziell für diesen Typ ist!


P.S.: Illegal (im Bezug auf Autos) ist grundsätzlich alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sei es per ABE, ABG oder anderen Prüfbescheinigungen. Das fängt schon damit an eine Tönungsfolie anzubringen die keine Kennzeichnung hat. Aber das sollten eigentlich alle wissen.


P.P.S.: Dein letzter Satz, Frederik, gehört nicht klein, sondern groß geschrieben! ;-)

Frederik
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Beitrag von Frederik »

Aber: Der Scénic 2 hat eine komplett andere Basis als der Scénic 1. Schon daher werden die Aufnahmen komplett anders sein.

Mein Tipp: entweder Auto mit Preisaufschlag (wegen aAHK) verkaufen, oder die AHK abmontieren und als "wenig genutzt" weiterberkaufen (dürfte etwas mehr Geld bringen). Für den neuen dann eine kaufen die auch speziell für diesen Typ ist!

Ich denke mal, das ist die Antwort, die die Frage abdeckt.


P.P.S.: Dein letzter Satz, Frederik, gehört nicht klein, sondern groß geschrieben!

Ich wollte nur ein wenig die (wohl unbewusste) Schärfe aus Euren Antworten nehmen.

Gruss Frederik

Pedda82
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Beitrag von Pedda82 »

Also, eigentlich wollte ich das einfach nur mal wissen, ob das geht. Und an was illegales habe ich eigentlich garnicht gedacht. Und woher soll ich denn wissen, das die Aufnahmen anders sind ???

Auf jeden Fall finde ich das nicht gut, direkt solche Sachen unterstellt zu bekommen!!!

War ja nur ne ganz normale Frage!!!!!!!!!!

Frederik
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Beitrag von Frederik »

Ja, Pedda82, hast ja Recht.

Lass Dich bitte nicht davon Abschrecken. Eigentlich sind die garnicht so.

Liegt wohl am fast Vollmond.

Gruss Frederik

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