Anhängerkupplung Scenic I passend für Grand Scenic XXL ?????
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.
Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
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Anhängerkupplung Scenic I passend für Grand Scenic XXL ?????
Hallo. Ich würde gerne wissen, ob einer zufällig weiss, ob die Anhängerkupplung für den Scenic I Ph. II von den Verschraubungen her in den Grand Scenic XXL passt ??? Oder in den Scenic II vielleicht ???
Weil ich überlege eventuell, da mir einer auf der Autobahn in meinen Scenic gefahren ist, den nu abzugeben und da ich eine abnehmbare Anhängerkupplung habe, die dann auszubauen und in den Scenic II oder den Grand Scenic XXL einzubauen.
Weil ich überlege eventuell, da mir einer auf der Autobahn in meinen Scenic gefahren ist, den nu abzugeben und da ich eine abnehmbare Anhängerkupplung habe, die dann auszubauen und in den Scenic II oder den Grand Scenic XXL einzubauen.
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@Desarek & Patlabor,
wenn die Kupplung passen würde, hätte der Hersteller die Zulassung dafür erweitert und nicht eine neue konstruiert.
Ich verstehe die Frage zunächst mal so, ob es für den alten und neuen Scenic die gleiche Befestigung ist.
Wenn nein, geht es nicht.
Wenn ja, muss eine neue Ausgabe der Freigabebescheinigung angefordert werden.
Dabei sehe ich nichts illegales.
Gruss Frederik
Missverständnisse sind die Basis jeder Diskussion.
wenn die Kupplung passen würde, hätte der Hersteller die Zulassung dafür erweitert und nicht eine neue konstruiert.
Ich verstehe die Frage zunächst mal so, ob es für den alten und neuen Scenic die gleiche Befestigung ist.
Wenn nein, geht es nicht.
Wenn ja, muss eine neue Ausgabe der Freigabebescheinigung angefordert werden.
Dabei sehe ich nichts illegales.
Gruss Frederik
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besondere Merkmale: 30 Parkdellen allein auf der Beifahrerseite - Ausstattung: Expression
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Dazu sage ich mal Lesen bildet. In der ABE steht es ausdrücklich drin für welche Fahrzeuge die zulässig sind.Entschuldige mal Desarek, nicht jeder weiss das diese Anhängerkupplung für den GS NICHT zugelassen ist.
Und, Frederik, Du hast in sofern Recht, das es eine Erweiterung geben kann. Da hilft eh nur der Hersteller.
Aber: Der Scénic 2 hat eine komplett andere Basis als der Scénic 1. Schon daher werden die Aufnahmen komplett anders sein.
Mein Tipp: entweder Auto mit Preisaufschlag (wegen aAHK) verkaufen, oder die AHK abmontieren und als "wenig genutzt" weiterberkaufen (dürfte etwas mehr Geld bringen). Für den neuen dann eine kaufen die auch speziell für diesen Typ ist!
P.S.: Illegal (im Bezug auf Autos) ist grundsätzlich alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sei es per ABE, ABG oder anderen Prüfbescheinigungen. Das fängt schon damit an eine Tönungsfolie anzubringen die keine Kennzeichnung hat. Aber das sollten eigentlich alle wissen.
P.P.S.: Dein letzter Satz, Frederik, gehört nicht klein, sondern groß geschrieben! ;-)
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- Forums-Fernstreckenfahrer
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Aber: Der Scénic 2 hat eine komplett andere Basis als der Scénic 1. Schon daher werden die Aufnahmen komplett anders sein.
Mein Tipp: entweder Auto mit Preisaufschlag (wegen aAHK) verkaufen, oder die AHK abmontieren und als "wenig genutzt" weiterberkaufen (dürfte etwas mehr Geld bringen). Für den neuen dann eine kaufen die auch speziell für diesen Typ ist!
Ich denke mal, das ist die Antwort, die die Frage abdeckt.
P.P.S.: Dein letzter Satz, Frederik, gehört nicht klein, sondern groß geschrieben!
Ich wollte nur ein wenig die (wohl unbewusste) Schärfe aus Euren Antworten nehmen.
Gruss Frederik
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Also, eigentlich wollte ich das einfach nur mal wissen, ob das geht. Und an was illegales habe ich eigentlich garnicht gedacht. Und woher soll ich denn wissen, das die Aufnahmen anders sind ???
Auf jeden Fall finde ich das nicht gut, direkt solche Sachen unterstellt zu bekommen!!!
War ja nur ne ganz normale Frage!!!!!!!!!!
Auf jeden Fall finde ich das nicht gut, direkt solche Sachen unterstellt zu bekommen!!!
War ja nur ne ganz normale Frage!!!!!!!!!!