... so der Gutachter war da. Wie schon vermutet ist eine neue Habe, eine neue Stoßstange und ein neuer Kotflügel sowie die Radkastenverkleidung fällig. Auch muss der Queerträger wieder in Stand gesetzt und die Spur vermessen werden. Einen Betrag konnte er noch nicht genau sagen. Das Gutachten soll in 2-3 Tagen bei der Verischerung vorliegen.
Und das wo wir am 19.08 in den Urlaub fahren wollen.
Unser Scenic wurde gerammt
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Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben. Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.
Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.
Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.
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...wenn der Wagen nicht fertig wird,kannst Du doch für die Urlaubsfahrt einen Leihwagen beanspruchen.
Da würde ich mich NICHT darauf verlassen!
Die Versicherung zahlt die geschätzten Reparaturtage und keinen Tag mehr!
Darum würde ich mir auch bei Reparatur-Auftragsvergabe das Fertigstellungsdatum mit Hinweis auf die Urlaubsfahrt ausdrücklich schriftlich bestätigen lassen.
Wenn Du wirklich am 19. weg willst, dann sollte das Auto spätestens am 16. fertig sein! (1-2 Tage können immer mal "passieren" und Du willst ja noch probefahren und einräumen) Gib also lieber den 17. als Urlaubsstart an!
Viel Glück
Anfänger
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Anfänger hat geschrieben:...Da würde ich mich NICHT darauf verlassen!
Die Versicherung zahlt die geschätzten Reparaturtage und keinen Tag mehr!
Viel Glück
Anfänger
Das stimmt so nicht ganz. Wenn man einen gebuchten Urlaub nachweisen kann und der Wagen auch nur ein Tag später fertig wird als der Urlaubsantritt ist, zahlt die V. auch. Sollte der Wagen aber zum Urlaubsbeginn fahrbereit und noch nicht ganz fertig sein( Lakierungen) dann muß man mit dem Wagen so fahren wie er ist und ihn nach dem Urlaub wieder in die WS geben. So war es jedenfalls bei mir.
Auch ist es nicht richtig daß die V. nur die geschätzten Tage bezahlt.
Meine letzte Reparaturdauer sollte 12 Tage sein. Tatsächlich aber waren es 16 Tage geworden. Für diese 16 Tage habe ich auch den Nutzungsausfall bekommen.
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gimo_schumacher hat geschrieben:Und das wo wir am 19.08 in den Urlaub fahren wollen.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur raten, die Reparatur nicht unter Zeitdruck ausführen zu lassen.
Mein alter Scenic wurde im Urlaub Opfer eines Auffahrunfalles. Der Wunsch, den Wagen bis zum Ende des Urlaubs repariert bekommen zu haben, hat sich gerächt, da neben weiteren kleinen Mängeln nach 1 oder 2 Jahren der Lack an den Kanten der Heckklappe wieder abplatzte.
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MOIN!
MfG
Frank
Da habe ich aber andere Erfahrungen gemacht! Siehe Posting weiter oben.... Wäre damals die Werkstatt nicht eingesprungen, hätte ich kein Fahrzeug gehabt! War evt bei mir auch ein Sonderfall, weil die Verspätung durch den Zulieferer verschuldet wurde und die Versicherung für dessen Schusseligkeit wahscheinlich nicht aufkommen wollte....cordifan hat geschrieben:Auch ist es nicht richtig daß die V. nur die geschätzten Tage bezahlt.
Meine letzte Reparaturdauer sollte 12 Tage sein. Tatsächlich aber waren es 16 Tage geworden. Für diese 16 Tage habe ich auch den Nutzungsausfall bekommen.
MfG
Frank
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