Zahnriemen gerissen noch VOR dem ersten Wechselintervall

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Mone
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Zahnriemen gerissen noch VOR dem ersten Wechselintervall

Beitrag von Mone »

Hallo, ich hoffe es hat jemand Erfahrung...

am letzten Dienstag ist mir bei 100km/h mitten auf der Autobahn der Zahnriemen gerissen. Heißt, ein Ersatzmotor muss her.

Mein Diesel ist BJ 04/2010 und hat eine Laufleistung von ca 92.500km

Lt Herstellerangabe ist ein wechsel des Zahnriemens alle 120.000km (lt Aussage einer anderen Renaultwerkstatt sogar 160.000km)oder alle 6 Jahre vorgesehen.

Nichts von dem hat mein Auto bereits erreicht.

Durch die bislang alle vorgeschriebenen ausgeführten Insepktionen beim Vertragshändler, habe ich ja die MOBILITÄTSGARANTIE seitens des Herstellers.
Abschleppen und sofortige Bereitstellung eines Ersatzwagens, hat auch einwandfrei geklappt. Allerdings hatte die Werkstatt in der mein PKW nun steht, der Versicherung von Anfang an gesagt, das der Schaden nicht innerhalb der 3 Tage in denen mir von Versicherungsseite ein Ersatzfahrzeug zu steht, genau ermittelt oder gar behoben werden kann.
Trotzdem entschied die Versicherung den Wagen dorthin schleppen zulassen. (ich habe beim Fahrer des Abschleppwagens extra nochmals nach gefragt ob er mich nicht auch in meine "Heimwerkstatt" scheppen könnte, dieser sagte er habe als Vorgabe DIESE Werkstadt udn dürfe mich nur dorthin schleppen)

Nun meine Fragen:

1. Muss die Versicherung mir auch über die 3 Tage hinaus den Ersatzwagen zahlen, da sie sich ja nach keiner anderen Möglichkeit erkundigt haben?

2. Wer kommt für die Kosten für die Reperatur und den neuen Motos auf (5000-7500€)? Ich habe alle Inspektionen ordnungsgemäß durchführen lassen und trage keinerlei Schuld am Schaden.
Ursächlich sind am ehesten ein Materialfehler (es war der zahnriemen der Werksseitig verbaut war) oder ein defekt an einem der Teile die den Riemen bewegen, aber all dies ist noch im original Auslieferungszustand.

ich hoffe mir kann jemand helfen....

Ich wrde mich wohl am Montag auchmal beim Anwalt schlau machen (rechtschutzversicherung sei dank)

benwei
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Re: Zahnriemen gerissen noch VOR dem ersten Wechselintervall

Beitrag von benwei »

Wechselintervall ist spätestens 6 Jahre oder 160.000km.
Kann also auch schon vorher kaputt gehen.
Garantie ist zwar durch, aber wenn die Wartungen alle nach Vorschrift gemacht wurden, könnte ich mir in dem Fall eine Kulanzregelung vorstellen, bei der Renault einen Teil der Kosten trägt. Das wird man aber nur erfahren, wenn man die Werkstatt einen entsprechenden Kulanzantrag stellen lässt.
Ansonsten fällt das in die Kategorie "Pech" und man zahlt alles selbst.

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Thomas80
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Re: Zahnriemen gerissen noch VOR dem ersten Wechselintervall

Beitrag von Thomas80 »

erste frage welcher Diesel? Bei dem 1.5 dci gibts Rückrufe wegen Motorschaden bin der meinung 2009er Baujahre Möglicherweise ist deiner Einer davon. Stand in der ASP Auto Service Praxis da ist wohl irgendwas mit den Spannrollen die laufen nicht Parallel
Und dadurch verschleißt der riemen schneller.
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Mone
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Re: Zahnriemen gerissen noch VOR dem ersten Wechselintervall

Beitrag von Mone »

Ja ein 1,5l dci Diesel

Ein Antrag wird wohl gestellt, weil ich direkt gesagt habe, das ich das nicht einsehe.

Zumal es mein 3. Renault und mein 3. Zahnriemenriss ist (1x war ich selbst schuld, weil das Wechselintervall überschritten war, beim zweiten Mal war der neue Riemen gerade mal 40.000km und 2 Jahre gelaufen, beides bei einem Clio)

Aber hätte ich dann nicht von Renault angeschrieben werden müssen wenns nen Rückruft gibt?
Dafür haben die ja meine Daten.

Kannst du mir sagen wo ich dazu was finden kann????.

EZ ist aber 04/10

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KevKev1991
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Re: Zahnriemen gerissen noch VOR dem ersten Wechselintervall

Beitrag von KevKev1991 »

Schick mir mal deine Fahrgestellnummer per Pn schau ich am Montag nach

Mone
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Re: Zahnriemen gerissen noch VOR dem ersten Wechselintervall

Beitrag von Mone »

Also lt jeglichen Code Knackern die ich gefunden hab konnte ich das genaue baujahr nicht ausfindig machen.

interssant wäre es ob der zeitraum 09/2009-07/2010 (also muss ja VOR dem 13.04.2010 gewesen sein), weil es dafür tatsächlich einen Rückruf vom Scenic 3 1,5l Diesel gab

Die ABE ist von Januar 2010, also denke ich muss das genaue BJ zwischen Januar und April 2010 sein, richtig? Damit wäre mein Auto aus dem fraglichen zeitraum.

Wenn ich nun aber keine Info über den Rückruf bekommen habe udn auch meine Werkstatt mich bei der Inspektion nicht auf so einen Rückruf aufmerksam gemacht hat liegt das Verschulden bei Renault?

Ich werde diese Infos wohl am Montag auchmal zum Anwalt geben, denn die Assistence will den Ersatzwagen ja auch nur 3 tage zahlen, dabei ist in den tagen genau NIX passiert, nicht einmal eine offizielle Diagnose (die ist aber ziemlich sicher, da der Zahnriemen de Plastikabdeckung durchgeschlagen hat und man dadurch die blanken Zähnchen sehen kann

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