TÜV Mangel wegen noch nicht vorgelegter Abgasuntersuchung

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brummi
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TÜV Mangel wegen noch nicht vorgelegter Abgasuntersuchung

Beitrag von brummi »

Hallo zusammen,

vor knapp 4 Wochen habe ich mein KME Gasanlage eingebaut bekommen. Als ich das Auto dann abgeholt habe stand im TÜV-Bericht das die Abnahme mit erheblichen Mängel gemacht worden ist. Grund hierfür war die noch nicht vorliegende Abgasuntersucheng des Anlagenherstellers wenn ich das soweit richtig verstanden habe. Diese muss erst Beantragt werden und würde dann 4-6 Wochen dauern. Auf meine Frage in der Werkstatt, ob ich den dann mit dem Auto fahren dürfte sagte die in der Werkstatt ja. Gleichzeitig legten die mir dann ein schreiben vor welches angeblich vom Bundesministerium für Verkehr oder so sein soll wo auch drin stand das man erlaubt wäre. Da ich mich aber nicht auf die Aussage von der Werkstatt verlassen wollte habe ich beim TÜV angerufen. Hier wurde mir dann gesagt das es so eine Grauzone in Deutschland ist, aber normaler weise ist die Betriebserlaubnis der KFZ erloschen weil man ohne die Abgasuntersuchung die Anlage nicht eingetragen bekommt. Aber in Deutschland würde in so einem Fall keiner was sagen.

Mit dieser Aussage konnte ich mir auch nichts kaufen, also schnell mal angerufen beim Straßenverkehrsamt, hier kam die selbe Aussage wie beim TÜV. Ganz toll dachte ich mir. Also ne Email an das Bundesministerium damit ich was schriftlich bekomme, für den Fall der Fälle. Ich kann mein Auto ja nicht 4-6 Wochen stehen lassen weil das Abgasgutachten auf sich warten lässt. Nach lagen warten kam die Tage endlich eine Antwort mit folgendem Text.

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie meine späte
Antwort.
Mit dem Einbau einer Gasanlage in ein Kraftfahrzeug ist nach * 19 Abs.
2 StVZO die Betriebserlaubnis erloschen. Nach dem Einbau der Gasanlage
dürfen nur noch solche Fahrten durchgeführt werden, die in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen
Betriebserlaubnis stehen. Hierzu zählen Fahrten zur Technischen
Prüfstelle und zur Zulassungsstelle, sowie Fahrten, die der amtlich
anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr im Rahmen der
Erstellung des Gutachtens durchführt (* 19 Abs. 5 StVZO). Dies hat
unverzüglich zu erfolgen. *Unverzüglich bedeutet hier *ohne schuldhaftes
Verzögern*.

Entsprechend Ihrer Schilderung scheint eine unrichtige Verfahrensweise
Anwendung gefunden zu haben. Ihre Anfrage haben wir deshalb auch an den
Leiter der Technischen Prüfstelle des TÜV NORD Mobilität weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag





Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG
buergerinfo@bmvbs.bund.de

Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 - 1942

Vieleicht hat hier ja jemand entsprechende Erfahrung gemacht. Z. zt. warte ich noch auf Antwort meiner Versicherung, ob der Verischerungsschutz unter entsprechenden Umständen noch besteht. Auto stehen lassen kommt nicht in Frage, weil ich beruflich drauf angewiesen bin.

Bin mal auf die Antworten gespannt^^

MFG
Brummi

Nancy
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Beitrag von Nancy »

Man muß das AGG haben um die Anlage eintragen zu können beim Straßenverkehrsamt.
Manche bekommen das Gutachten sofort, aber es ist üblich das es nach Einbau beantragt wird, und man dann eben auf dem Tüvding stehen hat erhebliche Mängel, bei mir stand auch AGG fehlt und das ich 3 Monate trotzdem mit dem Auto fahren kann, mit Stempel und Unterschrift vom Tüv wo der Wagen nach dem Einabu war.

Nach 4 Wochen hat mein Umrüster mir mein Gutachten geschickt damit bin ich dann zum Straßenverkehrsamt und drin ist alles.

Wie das mit der Versicherung ist weiß ich leider nicht, aber ich würde mal mit Volldampf zum Umrüster und Theater machen wo das Gutachten ist......

Du kannst so nicht mal den Tüv machen lassen nix.

Nancy

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN!
Darf ich wissen, wo Du den Einbau hast machen lassen??

brummi
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Beitrag von brummi »

MOIN!
Darf ich wissen, wo Du den Einbau hast machen lassen??

Mahlzeit nach Nordhorn, quasi um die Ecke^^

Hatte mein Auto erst bei KABO stehen, habe ihn aber zwei Tage vor der Explosion abholen müssen weil meine Fahrzeugnummer umgestanzt werden musste und ich dazu noch den Fahrzeugbrief bei der Bank beantragen musste was natürlich seine Zeit dauerte. Und da ich in der Zeit nicht aufs Auto verzichten konnte.

Naja nach dem Unfall bei KABO wurde ich zunächst ne ganze Zeit hingehalten, bis ich letztendlich nach Schüttorf zu Grafschafter Autoteile verwiesen wurde die den Einbau für KABO übernommen haben weil KABO in der zwischenzeit schon Insolvent war. Hier wurde mir auch das schreiben vom Bundesministerium vorgelegt. Ich guck mal ob ich das die Tage mal einscannen kann, dann setzt ich es mal mit rein.

Grüße aus Wietmarschen

Thunder
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Beitrag von Thunder »

Also es ist so, die Anlagen muß der Hersteller vom Kraftfahrtbundesamt abnehmen lassen, mit einem sogenannten Abgasgutachten und anderen Auflagen.Werden diese nicht erfüllt wartest du Jahre oder vergebens darauf.
Ist dieses in Ordnung, bekommt der Hersteller eine ABE nummer und erst dann dürfen die Anlagen verbaut werden.
Welchen Typ hast du verbaut bekommen? 1;2 oder 3
bei 1 und 2 mußt du dich um das Abgasgutachten kümmern, diese Anlagen dürfen sonst in Deutschland nicht betrieben werden. Bei Typ 3 bekommst du eine Einbaubescheinigung der WS, die muß dann nur in die Papiere eingetragen werden.
Wenn du deine Versicherung schon aufgeklärt hast und mit dem Einbau der Anlage deine ABE erloschen ist = kein Versicherungsschutz.
Laß die Anlage Ordnungsgemäß entfernen und erst wieder einbauen wenn das Gutachten da ist.
Wenn dir was passiert bezahlt keiner.

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

Oh, noch ein Grafschafter! :up:
brummi hat geschrieben:Naja nach dem Unfall bei KABO wurde ich zunächst ne ganze Zeit hingehalten, bis ich letztendlich nach Schüttorf zu Grafschafter Autoteile verwiesen wurde die den Einbau für KABO übernommen haben weil KABO in der zwischenzeit schon Insolvent war.

Ganz ehrlich hätte ich nach dem Wumms bei KABO mir selbstständig einen anderen Umrüster gesucht. Die kamen mir schon immer etwas zu günstig vor.
Das Problem ist, dass der Umrüster das Abgasgutachten vom Anlagenimporteur für jedes Auto einzeln beziehen und bezahlen muss. Normalerweise sollte der Umrüster VOR der Umrüstung das Gutachten besorgen, damit dann sofort eingetragen werden kann. Dafür muss er natürlich in Vorleistung gehen. Das heißt entweder hat er das Risiko, dass ihm der Kunde abspringt (und er nur ein wertloses Gutachten in der Hand hat, weil das Gutachten an die Fahrgestellnummer gebunden ist), oder er muss vom Kunden einen Teil in Vorkasse verlangen.
Also besorgen die Umrüster das Gutachten nach der Umrüstung und halten die Kunden solange hin. Meiner Meinung nach ist das nicht seriös.
Wenn man nun überlegt, dass der Umrüster vielleicht beim Importeuer noch offene Rechnung hat, wird der Importeur ihm vermutlich kein Gutachten geben, bis er seine Rechnungen bezahlt hat - der Dumme ist der Kunde.
Daher bei Umrüstungen verlangen, dass der Umrüster vorher das Gutachten vorlegt. Bei einem Umrüster dem ich vertraue hätte ich auch keine Bedenken in Vorkasse zu gehen.

Gruß,
Jens

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Beitrag von dogfischhund »

Als ich meinen hab umrüsten lassen wurde alles schriftlich festgehalten.
Dann hab ich 250,- Anzahlung geleistet eben wegen des Abgasgutachtens da das ja an mein Fahrzeug gebunden ist. Das leuchtete mir auch ein, nach dem umbau hatte ich einen neuen Tüv und alle Papiere um die Anlage eintragen zu lassen.

brummi
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Beitrag von brummi »

Hallo, habe nun endlich alles zusammen. Ist also alles gut gegangen.Trotzdem möchte ich hier jedem dazu raten die genaue vorgehnsweis mit der Werkstatt abzusprechen. Ich bin nun ca. 4000 KM ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren. Wäre was passiert hätte ich die Kacke am dampfen gehabt. Also, wünsche euch gute fahrt.

Cya Brummi

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