Partikelminderungsstufe PM5 für Scénics mit FAP

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Dementi
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Beitrag von Dementi »

1. Den 1,5FAP gibt es in Modus und Clio schon länger (3 Monate? vielleicht, weiß nicht so genau)
2. Ich habe ja keinen Scenic bestellt, im Megane ist er aber seit ca. Anfang Dezember lieferbar!
3. Ob der Scenic 1,5dci auch schon mit FAP bestellbar ist, weiß ich nicht.

Der Renault Konfigurator ist leider nicht immer up to date, daher sollte es nur eine ungefähre Berechnungsgrundlage sein, dennoch ohne Gewähr.

Gruß

Scenic248
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Beitrag von Scenic248 »

Nach der mir vorliegenden Preisliste vom August 06 wird der 1,5 dCi nicht als FAP angeboten. Nur die 1,9dCi werden mit FAP verkauft.

Dementi
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Beitrag von Dementi »

Die Preisliste von August ist aber in diesem Falle schon veraltet! Ich hatte auch eine für den Megane und wie schon gesagt, letzten Montag habe ich beim Freundlichen meinen Wunsch Megane konfiguriert und da ging es noch! Am nächsten Tag, wo ich dann bestellen wollte, hat er gemeint, dass er gerade eben Post erhalten hat und der 1,5 ohne FAP nicht mehr bestellbar ist.
Mehrpreis lt. Preisliste - 400 Euro (bei mir waren es dann unterm Strich 300 Euro).

Kranich
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Partikelminderungsstufe PM5

Beitrag von Kranich »

@scenicexeption

"Unser" Scenic mit FAP erfüllt die Anforderungen für die PM5 :nicken:. Die Bescheinigung hierfür kannst Du Dir beim :) holen. Du brauchst sie aber voraussichtlich nur, wenn Du Dir im nächsten Jahr eine Plakette holen willst, um auch bei Smog-Alarm nicht unter das Fahrverbot zu fallen.

Meiner Meinung nach also kein unmittelbarer Handlungsbedarf :gruebel:

Gruß :nicken:

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Beitrag von micha »

Hier die offizielle Stellungnahme von Renault Deutschland:

Da ihr Renault Scénic bereits über einen Rußpartikelfilter verfügt, sind Sie von dieser Steuererhöhung nicht betroffen. Dies gilt nur für Fahrzeuge ohne einen Rußpartikelfilter.

Die Schadstoffklasse muss an Ihrem Fahrzeug nicht geändert werden, da es der Euro 4 - Norm und damit der aktuellsten Schadstoffklasse entspricht. Eine Änderung der Schadstoffklasse wird wiederum nur bei Fahrzeugen notwendig, die keinen Rußpartikelfilter verbaut haben.

Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen weiterhin bonne route.

Bitte wenden Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen und Wünschen an uns.

Sie erreichen uns per Telefon unter der Rufnummer 01805 – 89 46 46 10 von Montag bis Donnerstag von 08.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 08.00 – 17.00 Uhr, oder per E-Mail unter der Adresse dialog.deutschland@renault.de.

Wir helfen Ihnen sehr gern weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Direktion Qualität und Kundendienst


Thunder
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Beitrag von Thunder »

Eine Änderung der Schadstoffklasse ist nur notwendig wenn du einen FAP Nachrüsten läßt und dann liegt die Bescheinigung dem FAP bei die wie damals beim Nachrüstkat von der WS ausgefüllt wird und unter umständen wenn erforderlich laut papiere noch eine AU gemacht wird. Um die Eintragung hat sich in aller Regel dann der Eigentümer des Fahrzeugs zu kümmern.

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

Hier jetzt mal, was ich mittlerweile an Infos habe:
1. Zulassunststelle: Anhand der vorhandenen Papiere ist nicht ersichtlich, dass ein Partikelfilter verbaut ist. Die Eintragung im Feld 22 erfolgt anhand einer Herstellerbescheinigung und kostet 12€. :!:
2. Freundlicher: Von Renault gibt es keine Bescheinigungen. :nono:
3. Finanzamt: Die Steuer wird anhand der Daten von der Zulassungsstelle errechnet. :gruebel:
Bin mal gespannt, ob die "Strafsteuer" nächstes Jahr fällig ist.

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

Hier die Antwort von Renault:

"Sehr geehrter Herr xxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.12.2006.
Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir keine Herstellerbescheinigung für den Rußpartikelfilter ausstellen.
Als Nachweis, dass Ihr Renault Scénic einen Rußpartikelfilter besitzt, dient der Fahrzeugbrief..."

scenicexception
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Re: Partikelminderungsstufe PM5

Beitrag von scenicexception »

Kranich hat geschrieben:@scenicexeption

"Unser" Scenic mit FAP erfüllt die Anforderungen für die PM5 :nicken:. Die Bescheinigung hierfür kannst Du Dir beim :) holen. Du brauchst sie aber voraussichtlich nur, wenn Du Dir im nächsten Jahr eine Plakette holen willst, um auch bei Smog-Alarm nicht unter das Fahrverbot zu fallen.

Meiner Meinung nach also kein unmittelbarer Handlungsbedarf :gruebel:

Gruß :nicken:
Hallo Kranich,
bei welchem Freundlichen gibt es diese Bescheinigung? Wie Du oben in meinem Thread siehst, hat Renault Deutschland keine Bescheinigungen. Komisch, komisch...

nica
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Beitrag von nica »

Kann es sein, das ich das Problem nicht verstehe? Bitte helfen.

Laut ADAC-Seite gilt:
Stufe PM5 gilt für Euro-3- und Euro-4-Diesel-Pkw, die ab dem Tage, an dem sie erstmals für den Ver­kehr zugelassen wurden/werden, anstelle eines PM-Grenz­wertes von 0,050 bzw. 0,025 g/km den von der Europäische Kommission für eine steuerliche Förde­rung von Neufahrzeugen vorge­gebe­nen PM-Grenzwert von 0,005 g/km einhalten.

1. In meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) steht unter Punkt 14: "Euro 4"

2. Bei meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief) liegt innen ein 4-seitiges Dokument mit dem Titel "EG-Übereinstimmungsbescheinigung" - ausgestellt von Renault auf die Fahrgestellnr. meines Scenics.

Unter Punkt 46.1 (Abgasverhalten) steht da:

"Partikel: 0,0015 g/km"

Wenn das der entsprechende Wert ist - dann erfülle ich doch die obigen Bedingungen und brauche ich doch keine zusätzliche Bescheinigung von Renault mehr, oder? ;)

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