Kindersitz in der 3. Reihe
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über die Sitze
in der dritten Reihe habe ich mich auch schon geärgert.... hatte ich doch das gleiche vor wie andere. Babyschale oder Kindersitz nach hinten und zweite Sitzreihe frei.... Mein Espace II war da praktischer, dafür habe ich jetzt ein handlicheres Auto. Aber gut wenn Renault meint, das das nicht geht, dann lassen´s wir halt und hoffen das sie die Zeit bis zum nächsten Scenic nutzen und da ein bisschen was nachlegen. Muß ja spannend bleiben und wäre langweilig wenn die Karre gleich perfekt wäre... dann hätte ich gar keinen Grund mehr ein anderes Auto zu kaufen :P
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Ich hab es jetzt mal ausprobiert .
Ein Kindersitz mit Rückenlehne passt zwar rein, aber die Füße stoßen an die Rückenlehne der 2. Reihe.:wall:
Dann gab es eine kurze Diskussion und das Thema 3. Reihe mit Kindersitz war erledigt.
Die 3. Reihe ist gut für den Kindertransport mit Sitzkissen geeignet.
Für ausgewachsene Mitteleuropäer sind die Sitze nur auf absoluter Kurzstrecke brauchbar.:oops:
Auf den Sitzkissen der 2. Reihe sind noch einige Piktogramme, aber von dem Verbot eines Kindersitzes habe ich da nichts gefunden - nun sind sowieso die Sitzbezüge drüber...:evil:
Gruß
Steffen
Ein Kindersitz mit Rückenlehne passt zwar rein, aber die Füße stoßen an die Rückenlehne der 2. Reihe.:wall:
Dann gab es eine kurze Diskussion und das Thema 3. Reihe mit Kindersitz war erledigt.
Die 3. Reihe ist gut für den Kindertransport mit Sitzkissen geeignet.
Für ausgewachsene Mitteleuropäer sind die Sitze nur auf absoluter Kurzstrecke brauchbar.:oops:
Auf den Sitzkissen der 2. Reihe sind noch einige Piktogramme, aber von dem Verbot eines Kindersitzes habe ich da nichts gefunden - nun sind sowieso die Sitzbezüge drüber...:evil:
Gruß
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Hallo,
ich habe jetzt die Bedienungsanleitung nicht dabei, bin unterwegs, aber ich meine mich erinnern zu können, dass es da genau drin steht auf welchen Plätzen welche sitzmöglichkeiten bestehen.
Auf jeden Fall steht da drin, dass die Sitze in der 3. Reihe nur nutzbar sind, wenn die Rücklehnen der 2. Reihe aufgestellt sind.
Muss zuhause nochmal da reinschauen.
Dieses Thema scheint aber sowieso für manche ein Buch mit sieben Siegeln zu sein, da wollte mir letztens jemand erzählen, die Piktogramme in manchen Autos würden bedeuten, dass man bei Beifahrerairbag keinen vorwärtsgerichteten Kindersitz vorne montieren darf .... nun ja, nicht so schlimm. Was mich aber auf die Palme bringt ist wie neulich, wenn hinten in einem Auto die Kleinkindschale montiert ist und die Beifahrerin das Kind auf den Knien hält, weil die Kleine (ich habe sie natürlich angesprochen) doch so geweint hat :( , nee nee :wall:
Gruß, Rafikus
ich habe jetzt die Bedienungsanleitung nicht dabei, bin unterwegs, aber ich meine mich erinnern zu können, dass es da genau drin steht auf welchen Plätzen welche sitzmöglichkeiten bestehen.
Auf jeden Fall steht da drin, dass die Sitze in der 3. Reihe nur nutzbar sind, wenn die Rücklehnen der 2. Reihe aufgestellt sind.
Muss zuhause nochmal da reinschauen.
Dieses Thema scheint aber sowieso für manche ein Buch mit sieben Siegeln zu sein, da wollte mir letztens jemand erzählen, die Piktogramme in manchen Autos würden bedeuten, dass man bei Beifahrerairbag keinen vorwärtsgerichteten Kindersitz vorne montieren darf .... nun ja, nicht so schlimm. Was mich aber auf die Palme bringt ist wie neulich, wenn hinten in einem Auto die Kleinkindschale montiert ist und die Beifahrerin das Kind auf den Knien hält, weil die Kleine (ich habe sie natürlich angesprochen) doch so geweint hat :( , nee nee :wall:
Gruß, Rafikus
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§21 Personenbeförderung
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.
(1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind. Das gilt nicht in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t. Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.
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Ich glaube, daß Kinder MIT Kindersitz auch schon unter 12 Jahre vorne sitzen dürfen (Klar, sonst gäbs die ganzen Babyschalen/Airbag-Diskussionen nicht).
Die 12-Jahres-Regelung stammt meines Wissens noch aus der Zeit VOR dem Kindersitzzwang. Angeschnallte Kinder im Kindersitz vorne wurden auch von unserer Dorfpolizei noch nie beanstandet.
Gruß
Anfänger
P.S. haben wir einen "Grünen" im Publikum, der das genau weiß?
Die 12-Jahres-Regelung stammt meines Wissens noch aus der Zeit VOR dem Kindersitzzwang. Angeschnallte Kinder im Kindersitz vorne wurden auch von unserer Dorfpolizei noch nie beanstandet.
Gruß
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Kann denn hier keiner lesen?
Ahem- Eher schon.
Im letzten Abschweif ging es primär um die Bemerkung von Andolini, dass Kinder[erst] über 12 vorn sitzen dürfen
Und ab dem 12 Lebensjahr dürfen Kinder vorne sitzen
Das widerspricht sich durchaus nicht mit dem von Dir zitierten §21/1a, es ist bei dem Zitat aber auch nichts dazu ausgesagt.
Also:
:arrow: Zurück zum Thema dritte Sitzreihe
Haarspalterische Grüße
:lol:
Anfänger