Gimbly hat geschrieben:Lieber Muffy,
du hast recht damit, dass entscheidend ist, was der Gesetzgeber sagt.
Und der sagt, das Rückhaltesysteme benutzt werden müssen, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
Der Sicherheitsgurt in der 3. Reihe ist amtlich genehmigt und wenn er vorschriftsmäßig verläuft, ist er auch für das Kind geeignet.
Ich kopiere hier nochmals gerne den Link:
http://www.verkehrstechnisches-institut ... r_auto.pdf
Wer legt fest, dass der Gurt in der 3. Reihe ausreichend ist?
Da bekommst Du bei einer Verkehrskontrolle garantiert Schwierigkeiten...
Gruß
Steffen