Tritt bei einem Fahrzeug der gehobenen Preisklasse häufig ein Mangel auf, der den Fahrkomfort über einen längeren Zeitraum mindert, ist der Käufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurück zu treten. So entschied das Oberlandesgericht Schleswig. (Az. 14 U 125/07; ADAJUR Dok. Nr. 80196).
In dem vorliegenden Fall hatte die Klägerin ein Fahrzeug im Wert von rund 75 000 Euro erworben. Nach einigen Wochen bemerkte sie bei Nässe wiederholt ein Quietschen der Bremsen. Dieses ließ erst nach 15 bis 20 Minuten Fahrt nach. Um das Problem zu beheben, gab sie das Fahrzeug in einem Zeitraum von acht Monaten fünf Mal zu Reparaturversuchen in die Werkstatt. Auch nach diesen Werkstattbesuchen trat immer noch ein deutliches Quietschen der Bremsen auf. Deshalb verlangte die Klägerin eine Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Das Oberlandesgericht Schleswig stimmte der Klägerin zu. Nach Ansicht des Gerichts stellen quietschende Bremsen zwar nur einen Komfortmangel dar, weder Sicherheit noch Funktion sind davon beeinträchtigt. Dennoch kann eine solche Beeinträchtigung einen erheblichen Sachmangel für den Käufer darstellen. Bei einem sehr wertvollen Fahrzeug darf der Käufer erwarten, dass ein solcher Mangel nicht auftritt, erklärte der ADAC.
Urteil: Geld zurück bei quietschenden Bremsen
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Das ist für mich nicht das Selbe: "gehobene Preisklasse" und "sehr wertvoll". Für mich ist das ist ein gewalltiger Unterschied. Oder ist ein Mercedes E280 (ist gehobene Preisklasse) das selbe wie ein Jaguar aus dem Jahr 1950 (sehr wertvoll)? Ich glaub nicht ;-)
Trotzdem Danke für den Artikel. Wirklich interessant und vor allem Verbrauerfreundlich. Grundsätzlich finde ich gehört sich das so. Wenn ich schon mehr Geld ausgebe möchte ich auch nicht das irgendetwas quitscht oder dröhnt.
Trotzdem Danke für den Artikel. Wirklich interessant und vor allem Verbrauerfreundlich. Grundsätzlich finde ich gehört sich das so. Wenn ich schon mehr Geld ausgebe möchte ich auch nicht das irgendetwas quitscht oder dröhnt.