Rechtsüberholen - lohnt sich wieder...

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Antidote
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Beitrag von Antidote »

Mal abgesehen, von den oben beschriebenen Problemen, Fehlverhalten usw. empfehle ich die folgende Lektüre:

StVO (Straßenverkehrs-Ordnung)

Stand vom 28. November 2007 (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 61 S. 2774).
§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

.............................

(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

Muffy
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Beitrag von Muffy »

les-bleus hat geschrieben:wo ist Dein Problem? Warum fährst Du links wenn rechts frei ist????

Ich breche keine Regel sondern halte mich schlicht an das Rechtsfahrgebot.


Das ist wohl hoffnungslos. Bei jemendem der denkt, beim rechts überholen keine Regeln zu brechen, macht es wohl keinen Sinn weiter zu diskutieren.

polarbär
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Beitrag von polarbär »

Es vergeht kein Tag, an dem ich nicht Zeuge werde, wie irgend ein Autofahrer meint sich die Verkehrsregel so auszulegen, wie es seiner Situation gerade passt.
Wenn man wie ich täglich das Ruhrgebiet durchquert und dabei morgens und abends jeweils 100Km lässt, kann man sich nicht mehr über jeden Trottel aufregen.

Wo fängt man da auch an?

In der Baustelle, wo manch Autofahrer die Breite seines Fahrzeug nicht einschätzen kann dennoch aber nicht rechts fährt, weil man dort zwischen LKWs ist

Wo es von 3 auf 2 Spuren geht, den Zorn der Leute zu spüren bekommt, wenn man links bis zum Schluß fährt (Reißverschluß erst in 200m), die einen dann nicht einfädeln lassen ?


Es hat keinen Sinn.


Man kann einen Deutschen die Frau nehmen,ja sogar im Fußball besiegen aber sage ihm nie, er sei ein schlechter Autofahrer.

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Ich hab´s mir fast gedacht als ich das erste Mal den Thread gesehen habe - nun ist es eingetreten. Es werden sich die Köpfe eingerannt weil jeder Recht haben will.


Sorry, aber so geht´s nicht. Dies ist ein Forum in den konstruktiv diskutiert werden und keiner den anderen beleidigen soll. Aus diesem Grund nehm ich mir die Freiheit und schließe hier!


Allerdings sollten alle eins wissen: Jeder ist für den Blödsinn den er verzapft selbst verantwortlich. Wer Rechts überholt macht sich strafbar - egal warum er es tut. Die im ersten Beitrag aufgeführten Beispiele der Bestrafung sollten eher als Aufzeigen von Schwachstellen in der Strafverfolgen - hier am Beispiel StVO-Verstöße - dienen. Nicht mehr und nicht weniger. Es wird nicht empfohlen dies auch tatsächlich zu tun.


Danke

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