Bußgeldverfahren wegen Abstandsmesseung - na toll....

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Patlabor
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Bußgeldverfahren wegen Abstandsmesseung - na toll....

Beitrag von Patlabor »

MOIN!
So, mir ist jetzt ein Brief ins Haus geflattert, mit dem ich schon fast nicht mehr gerechnet hatte.
Am 14.12.07 war ich mit einem Firmenwagen auf der A2 unterwegs. Anfang Februar kam in der Firma dann ein Schreiben von Kreis Recklinghausen an mit dem Vorfurf des zu geringen Abstandes. Gemessen wurden 32,0m bei einer Geschwindigkeit von 150km/h, das sind weiniger als 5/10.
Die Firma musste natürlich den Fahrer angeben, und jetzt ist der Brief auch bei mir eingetrudelt....

Nun zu den Problemen, ich hoffe hier weiss jemand mehr:
  • 1. Das Ding ist im Dezember gewesen, was gibt es da für Fristen die seitens der Bußgeldstelle eingehalten werden müssen?
    2. Im Internet habe ich gelesen von 60,-Eur und 2 Punkte. Im Bescheid stehen auch 2 Punkte, aber die Buße beträgt 98,50Eur. (75,-Eur Bußgeld, 20,-Eur Verwaltungsgebühren, 3,50 Eur Auslagen). WARUM?!?
    3. Es ist kein Bild o.ä. mit dabei, muss das nicht?

Davon mal abgesehen:
Freitag Mittag, 12.00Uhr, A2 kurz vor dem Kreuz A31: Wie zur Hölle soll ich da den Abstand von 75,00m einhalten? Das wäre die grösste, rollende Parklücke Deutschlands! Ich könnte mir genauso gut gleich eine 6qm grosse Platte vors Auto nageln, mehr sehe ich eh nicht mehr wenn sich die ganzen LKW´s vor mich werfen...
Ausserdem: Mein Tacho hat einen Durchmesser von 10cm, halber Tacho = 5cm, 5cm<32m. Daraus folgt: Abstand eingehalten :wink:


Naja,
Frank

Thomas80
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Beitrag von Thomas80 »

Also grundsätzlich soweit ich weis gilt die 3 Monatsfrist für solche Verstöße alos ist damit 14.12 bis 14.3. und die ist mit dem eintrudeln in deiner Firma gewahrt worden, die Verwaltungsgebühren sind vermutlich, da die Firma zurück geschickt hat mit der Angabe von Dir :?: 95 Euro weil der Bescheid nach der Erhöhung zum 01.01.08 erstellt wurde, denke ich :!:

Die Masche mit dem Tacho zieht nicht denk ich :!:
Haste Rechtsschutzversicherung dann ab zum Anwalt :P

Fireblade
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Beitrag von Fireblade »

Ab zum Anwalt, falls du nicht bereit bist das zu zahlen.
Foto anfordern.
Dann eventuell so argumentieren, daß der Abstand nur deshalb geringer war, weil jemand vor dir raus gezogen ist (wenn es auf der Überholspur war, andernfalls ist halt jemand vor dir eingeschert.).
Aber vorsicht. In der Regel gibt es dazu Videomaterial wo genau zu sehen ist, wie lange du diesen Abstand hattest.
Dann ist Essig mit den oben genannten Argumenten.
Wenn du ansonsten noch keine Punkte gesammelt hast, würde ich mir generell überlegen, ob es nicht besser (und Nervenschonender) ist, die "Rechnung" mit einem weinenden Auge zu zahlen.

Gruß
Fireblade

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

Moin,

das verstehe ich nicht.
Die Fakten:
32 Meter Abstand bei 150 km/h

Schaun wir mal in den Bußgeldkatalog:
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldka ... atv_04.php
12.6 bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug

Hier wird auf Tabelle 2 Buchstabe b verwiesen.
http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/tab_02.php

Hier käme doch Punkt 12.6.3 zum tragen, oder? (Geschwindigkeit > 150, Abstand < 3/10 des Tachowertes in Meter) (3/10 = wären bei 150 km/h ja 45 Meter). Da bist Du auch noch drunter.
Macht 150 EUR, 1 Monat Fahrrad fahren und 4 Flenspunkte.

Oder habe ich mich jetzt verrechnet??

Wenn ich mich nicht verrechnet hab: zahlen und Klappe halten...

Gruß,
Jens

Teoha
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Beitrag von Teoha »

Sehe das auch so wie Nersgatt. Könnte sich höchstens per 1.1.08 verschärft haben die Regel, sonst finde ich auch keine Erklärung für die "milde" Strafe.


Nachtrag: Hab nochmal gesucht, auch in 2007 waren die gleichen Bußgelder....
Und 75,- kommt nirgends vor.

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Beitrag von meierqx »

Ärgerlich, aber hak es ab unter Betriebskosten.

Widerspruch kostet Geld, ist wahrscheinlich auch gut so, es ist blöd und nervig, gehört aber zum Autofahren dazu. Es hat 100pro auch noch andere getroffen, die sich genau wie du jetzt tierisch ärgern, und irgendwann blitzt es ja vielleicht auch mal, und es kommt nichts nach, ist mir neulich auch so gegangen. Nicht ärgern, zahlen, weniger rauchen, Auto mal stehen lassen, und schon sind die 100 Mäuse wieder drin.

Mitfühlend... Thomas

paule99
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Beitrag von paule99 »

Ich kann mich dem nur anschließen: Überweisen und sofort wieder vergessen. Das kostet vielleicht ein paar Euros, spart aber Nerven und bringt Dir damit viel zusätzliche Lebensqualität....

Aber gerade diese Abstandsmessungen sind schon ärgerlich. Ich kenne diese Situationen auch, dass man sich auf der Autobahn lächerlich macht, wenn man halben Tacho Abstand hält. Da schieben sich dann selbst bei 150 km/h locker noch zwei dazwischen.... :x

Aber das sind dann eben die notwendigen Kosten des Autofahrens. Manchmal erwischt es einen eben und dann zahlt man halt schweren Herzens. Hauptsache gesund! Nicht ärgern.

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

Ja Kollege, ab heute heißt es für mich 4 Wochen ohne Führeschein, 173,50 Euro Buße und 4 Punkte für 18m Abstand bei 134 km/h.

Da hattest du Glück gehabt.

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN!
Die 5/10 beziehen sich auf den halben Tachowert! Und vor mir ist tatsächlich jemand eingeschert - leider war es der Videowagen der Polizei...
Allerdings scheint die Frist von 3 Monaten nicht eingehalten worden zu sein, ich muss doch mal mit nem Anwalt sprechen...
MfG
Frank

Autopilot
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Beitrag von Autopilot »

Nach jeder Aktion der Behörde beginnt die Dreimonatsfrist von vorn.

Wenn das also vor dem 14.März in der Firma ankam ist diese Frist eingehalten worden und von Anfang Februar bis jetzt sind auch noch keine 3 Monate um.

Aber füll ruhig erst die Kasse des Anwalt und danach die Staatskasse :)

Manchmal sollte man aber vielleicht auch einfach dazu stehen, dass man Mist gebaut hat, bezahlen und daraus lernen. 32m bei 150km/h :o. Das ist gerade mal etwas mehr die Hälfte des Abstand zweier Leitpfosten auf der Autobahn.
Ich kann kaum glauben, dass man sich dann noch aufregen kann, wenn man dabei erwischt wird.

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