Endlich Fertig.....
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So die Suche ist seit heute morgen beendet, habe einen Vertrag bei der GTÜ unterschrieben und fange eine Ausbildung zum Prüfingenieur nach §§29, 47a und 19.3 STVZO an ;-) Bin ab Mai dann auch hier nicht mehr so oft unterwegs, da ich überwiegend in den nächsten 8 Monaten in Berlin, Michelstadt und Mayen sowie Stuttgart sein werde zur Ausbildung je nach dem wo die Lehrgänge sind ;-)
Ist zwar auf der einen Seite nicht unbedingt das was ich studiert habe aber dieser Regenerative Kram geht mir momentan voll aufn Keks (Biosprit, Getreideverbrennung und Konsorten) zumal ich das nicht unbedingt in Ordnung finde das es nur auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden soll :!: und die dicken Firmen reden sich wie immer schön raus :P
und einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bis zum 67. Lebensjahr denk ich sollt man nicht unbedingt ausschlagen (zumal es ja auch mein Hobby ist mit Autos rum machen :-) ) wenn ich auch wieder weitere 8 Monate auf die Schulbank muss :lol:
Ist zwar auf der einen Seite nicht unbedingt das was ich studiert habe aber dieser Regenerative Kram geht mir momentan voll aufn Keks (Biosprit, Getreideverbrennung und Konsorten) zumal ich das nicht unbedingt in Ordnung finde das es nur auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden soll :!: und die dicken Firmen reden sich wie immer schön raus :P
und einen Unbefristeten Arbeitsvertrag bis zum 67. Lebensjahr denk ich sollt man nicht unbedingt ausschlagen (zumal es ja auch mein Hobby ist mit Autos rum machen :-) ) wenn ich auch wieder weitere 8 Monate auf die Schulbank muss :lol:
Zuletzt geändert von Thomas80 am 13. Feb 2009, 20:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Endlich Fertig, die Zweite ;-)
Wollte nur mal kurz mitteilen das die im letzten Mai begonnene Weiter-Ausbildung zum Prüfingenieur für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger gestern erfolgreich abgeschloßen wurde :up: mit dem Gesamtergebnis in Recht / Bau und Betrieb und Tätigkeit des Sachverständigen mit der jeweiligen Fachnote 3 bestanden habe :lol: 8)
Nächste Woche muss ich noch nach Stuttgart meine Einführungsveranstaltung absitzen :hiding: In der Zentrale und dann bekomme ich meine Stempel 8) und kann vielleicht nächsten Freitag schon Prüfen :bash: :ver:
Nächste Woche muss ich noch nach Stuttgart meine Einführungsveranstaltung absitzen :hiding: In der Zentrale und dann bekomme ich meine Stempel 8) und kann vielleicht nächsten Freitag schon Prüfen :bash: :ver:
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§ 30 STVZO:Desarek hat geschrieben:Weißt Du jetzt Bescheid worauf ich jetzt beim Bau eine Anhängers achten muss?
§30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, daß
ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt,
die Insassen insbesondere bei Unfällen vor Verletzungen möglichst geschützt sind und das Ausmaß und die Folge von Verletzungen möglichst gering bleiben.
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Weise hergestellt sein und in dieser erhalten werden.
(3) Für die Verkehrs- oder Betriebssicherheit wichtige Fahrzeugteile, die besonders leicht abgenutzt oder beschädigt werden können, müssen einfach zu überprüfen und leicht auswechselbar sein.
(4) Anstelle der Vorschriften dieser Verordnung können die Einzelrichtlinien in ihrer jeweils geltenden Fassung angewendet werden, die
in Anhang IV der Richtlinie 92/53/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. EG Nr. L 225 S. 1) oder
in Anhang II Kapitel B der Richtlinie 2003/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 74/150/EWG (ABl. EU Nr. L 171 S. 1) oder
in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1)
in seiner jeweils geltenden Fassung genannt sind. Die jeweilige Liste der in Anhang IV der Betriebserlaubnisrichtlinie 92/53/EWG, in Anhang II der Typgenehmigungsrichtlinie 2003/37/EG und in Anhang I der Richtlinie 2002/24/EG genannten Einzelrichtlinien wird unter Angabe der Kurzbezeichnungen und der ersten Fundstelle aus dem Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Verkehrsblatt bekanntgemacht und fortgeschrieben. Die in Satz 1 genannten Einzelrichtlinien sind jeweils ab dem Zeitpunkt anzuwenden, zu dem sie in Kraft treten und nach Satz 2 bekanntgemacht worden sind. Soweit in einer Einzelrichtlinie ihre verbindliche Anwendung vorgeschrieben ist, ist nur diese Einzelrichtlinie maßgeblich. :lol: :lol: :lol: Nicht ganz ernst zunehmen :oops: *duckundweg*
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Klar :wink: , Ich brauch mich nicht mit meinem Titel zu brüsten :oops: , ich weiß was ich kann und was nicht :wink:Nersgatt hat geschrieben:Dürfen wir Dich noch mit "Thomas" ansprechen ...
Ich hab damit kein Problem wenn das einer Unterschlägt :lol: ob ich den Titel hab oder nicht, es kommt auf das Menschliche an denke ich und nicht auf irgendwelche Titel oder :?:
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