Ab wann Sitzerhöhung anstatt Kindersitz?

Gott und die Welt, alles und nichts wird hier beredet ...
Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Heißt das im Klartext, dass es nicht relevant ist, wie lang und alt das Kind ist? Nur das Gewicht zählt?
Im Prinzip, ja.
Hier gibt es wohl mehrere Gesetzes"lücken" bzw. unterschiedliche Vorschriften
sind zum Teil inkompatibel und widersprüchlich.

Beispiel: Ein Kind unter 12 (->Sitzerhöhung/Kindersitz erforderlich)
mit 38 kg (>Sitzerhöhung/Kindersitz nicht zulässig weil zul. max. Gewicht überschritten) aber
unter 150 cm Körpergröße (->Sitzerhöhung/Kindersitz erforderlich)

Merke: Gesetzeslage ist ein Ding, was sinnvoll und nützlich ist, muss nicht unbedingt das Gleiche sein oder dazu passen. Und in solchen "Grenzbereichen" entscheiden IN DEUTSCHLAND leider nicht der gesunde Menschenverstand sondern dann im unglücklichen Einzelfall meist die Gerichte.

Deutschland-Klischee: Hirn aus, Vorschrift an.

Diese teils sehr unselige Diskussion hier ist ein gutes Beispiel.

Kommentar unseres Jugendpolizisten:
"Ich bin ja schon froh, wenn die Leute überhaupt eine Kindersitzvorrichtung dabei haben und ihre Kinder anschnallen! Für mich ist das Wichtige der Gurtverlauf am Hals!" (Anmerkung: Das sehe ich genau so; unabhängig von der Gesetzeslage)

Und: Es sind UNSERE KINDER und es ist UNSERE VERANTWORTUNG.

Und so habe ich mich persönlich entschieden, halt noch weiter eine nicht (mehr)zugelassene Sitzerhöhung zu benutzen, weil die Überschreitung des maximalen Gewichts um einige Kilo für mich mit Blick auf die Sicherheit/Gesundheit meines Kindes eben nicht so schwer zählt, wie der ungünstige Gurtverlauf am Hals im Grand auf der mittleren reihe ohne Sitzerhöhung.
Umgekehrt benutze ich auf den hinteren Sitzen (3.Reihe) die Sitzerhöhung schon seit 1,40m nicht mehr, weil da Gurtverlauf und Sitzposition schon ab 1, 40 ohne Sitzerhöhung besser sind als mit Sitzkissen.
Auch wenn das jetzt nicht durchs Gesetz gedeckt ist/war.
Da ist mir die Sicherheit der Kinder wichtiger. Und das könnte ich dem kontrollierenden Polizisten im Zweifelsfall auch anhand der mitgeführten Sitzerhöhungen zeigen. Klar-versicherungstechnisch ist das Glatteis.

So, und jetzt hört endlich auf mit der Rechthaberei und dem Streit um des Kaisers Bart und kehrt zurück zu den Sachargumenten!

Gruß
Anfänger

Dementi
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Beitrag von Dementi »

Damit es auch klar ist: ich will mich an die Gesetzesordnung NICHT NUR deswegen halten, weil ich einen Strafzettel vermeiden will, sondern weil ich den Gesetzen in diesem Falle vertrauen!!!
M.E. wenn es erlaubt ist, dann wird es wohl auch getestet worden sein und es wird auch seine Gründe haben, warum es erlaubt sei!!!!

Ich frage hier doch nicht danach, wie ich bestraft werde, wenn ich das Kind ungesichert im Auto rumfahre!!!! Sondern nur ob es ERLAUBT sei, das Kind ab einem gewissen Alter im Auto zwar OHNE KINDERSITZ, ABER MIT AUSREICHENDER SICHERUNG, also mit Sitzerhöhung zu transportieren!

Bitte, Leute, seid nicht so kritisch!!! Ich fahre doch mein Kind nicht ungesichert spazieren... will doch einfach nur wissen, wie die Gesetzeslage mit einer ZUGELASSENEN Sitzerhöhung ist!!!!

Werde hier doch gleich als Killer abgestempelt :D


@Anfänger,

hast absolut recht... ich habe zwar gerade eben gleichzeitig mit Dir einen fast gegensätzigen Beitrag geschrieben, aber so gesehen hast Du auch recht!

Und was ich noch hinzufügen würde: 1. Ich fahre momentan noch keinen GS und im Mégane ist die Gurtführung anders! 2. Ich würde die Gurtführung so oder so anpassen, falls ich irgendwann doch noch ein Sitzkissen nehmen sollte. Es gibt ja Möglichkeiten.

Gruß
Zuletzt geändert von Dementi am 25. Nov 2007, 13:50, insgesamt 1-mal geändert.

Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Sondern nur ob es ERLAUBT sei, das Kind ab einem gewissen Alter im Auto zwar OHNE KINDERSITZ, ABER MIT AUSREICHENDER SICHERUNG, also mit Sitzerhöhung zu transportieren!
Ja, wenn das Kind in die entsprechende Klasse der Sitzerhöhung fällt.

Der Gesetzgeber stellt Sitzerhöhungen (ich kenne da nur Klasse 3) Kindersitzen mit Klasse 3 gleich, wenn das transportierte Kind in diese jeweilige Klasse fällt.
Rechtsverbindlich erfolgt die Einteilung der Klassen nach dem Körpergewicht.
Alter und Körpergröße sind hier nur unverbindliche Empfehlungen des jeweiligen Sitzherstellers oder der Verbände (z.B. ADAC).

So weit zur "Bußgeldsituation".

Dies stellt KEINE Aussage über die Sicherheit oder die Schutzfähigkeit der jeweiligen Lösung dar. Speziell bei einem Seitenaufprall (der typische Unfall im Stadtverkehr ist halt nun mal eine Vorfahrtsverletzung) und bei schlafenden Kindern sind "richtige" Kindersitze mit Seitenführung DEUTLICH sicherer als Sitzerhöhungen.

Wenn sie denn auch benutzt werden...(auch auf extremer Kurzstrecke!)

Gruß
Anfänger

P.S. Ich habe es noch nicht erlebt, dass die Polizei eine Personenwage im Auto mit dabei hat.
Zuletzt geändert von Anfänger am 25. Nov 2007, 13:58, insgesamt 1-mal geändert.

Dementi
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Beitrag von Dementi »

Danke!

formfunction
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Beitrag von formfunction »

Wir haben hier absolut ruhige Strassen..... Bist Du denn niemals in einem alten Golf oder so was als Kind mitgefahren? Lebst Du dennoch noch?

Wer von diesen Kindern genau deshalb nicht mehr lebt, wird Dir hier auch nicht mehr antworten...

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