Verfasst: 21. Apr 2004, 16:09
Habg mich grad noch ein wenig schlau gemacht.
Es heist nicht "fahren im beisein eines Erwachsenen" sondern "fahren im beisein eines Erziehungsberechtigten".
Erziehungsberechtigt sind im allgemeinen nur die Eltern oder ein Erwachsener (weis aber nicht genau ob 18 Jahre reicht oder es 21 sein müssen) mit schriftlicher Erziehungsberechtigung der Erzieungsberechtigten [Amtsdeutsch].
Ergo: darf meine Tochter/Sohn nur Autofahren wenn ich oder meine Frau oder eine Person meines Vertrauens danebensitzen.
Andernfalls ist sofort der Lappen weg.
Mit freundlichem Triker Gruß
Mr. Trike
Es heist nicht "fahren im beisein eines Erwachsenen" sondern "fahren im beisein eines Erziehungsberechtigten".
Erziehungsberechtigt sind im allgemeinen nur die Eltern oder ein Erwachsener (weis aber nicht genau ob 18 Jahre reicht oder es 21 sein müssen) mit schriftlicher Erziehungsberechtigung der Erzieungsberechtigten [Amtsdeutsch].
Ergo: darf meine Tochter/Sohn nur Autofahren wenn ich oder meine Frau oder eine Person meines Vertrauens danebensitzen.
Andernfalls ist sofort der Lappen weg.
Mit freundlichem Triker Gruß
Mr. Trike