Führerscheinklassen

Gott und die Welt, alles und nichts wird hier beredet ...
Roberino
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Beitrag von Roberino »

Doch, die haben mich richtig verstanden. Und nein, die haben nix davon gesagt, das ich mit dem 7.5 Tonner keinen Hänger mehr ziehen darf. Sie haben dann wieder auf das Gesamtzuggewicht hingewiesen, was ja einen Hänger einschließt.

Also, ich darf immer nur als Zugmaschine maximal einen 7.5 Tonner fahren. Was dann da dranhängt, ist wie folgt (für mich) in meinem Schein geregelt unter CE und C1E (>12000kg L<=3):

- Hat der Hänger nur eine Achse oder eine Doppelachse mit Abstand kleiner 1m oder ist er gar ein steuerbefreiter (grünes Nummernschild) und das ganze Gespann hat dann nur 3 Achsen insgesamt (C1E >12000kg nur wenn L<=3), dann ist das Gesamtzuggewicht maximal 18.5 Tonnen ("alter 3'er). 7.5 Tonnen die Zugmaschine, bleiben 11 Tonnen für den Hänger.

- Hat der Hänger zwei oder mehr Achsen, dann ist das maximale Gesamtzuggewicht 12 Tonnen.

Vorausgesetzt, die Zugmaschine hat mit ihren 7.5 Tonnen immer nur zwei Achsen.

Wenn aber immer nur die Anzahl der Achsen wichtig ist, wieso darf ich dann keinen 12 Tonner fahren der nur 2 Achsen hat? Denn es würde ja immer noch gelten: Gesamtzuggewicht 12.000kg bei Achsen <=3 (entspricht der Einschränkung bei CE für C1E)

Wo ist da der unterschied zwischen

einem 7.5 Tonner mit einachsigem Hänger (meinetwegen 18.5 Tonnen GG)

und

einem 12 Tonner ohne Anhänger?

Hier ist doch ein "Streifenhörnchen" mit dabei (aus Zirndorf, mir fällt der Name nimmer ein...): wie würden das die Herren in Grün im Falle eines Falles interpretieren?

Rob

Autopilot
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Beitrag von Autopilot »

Roberino hat geschrieben:- Hat der Hänger zwei oder mehr Achsen, dann ist das maximale Gesamtzuggewicht 12 Tonnen.
Und du darfst ihn nicht fahren ;) weil du ja auf 3 Achsen beschränkt bist. (Nur der Vollständigkeit halber)

Wo ist da der unterschied zwischen einem 7.5 Tonner mit einachsigem Hänger (meinetwegen 18.5 Tonnen GG) und einem 12 Tonner ohne Anhänger?

Die Logik sagt: eigentlich ist ein 12 Tonner ohne Anhänger leichter zu handeln als ein 7,5 Tonner mit Anhänger, der dann komplett 18,5 Tonnen wiegen darf.
Aber wann sind Verordnungen und Gesetze schon logisch :roll:

Grundlage ist halt das Zugfahrzeug und das ist auf 7,5t begrenzt. Punkt.
Dazu kommen dann noch die normalen Regeln für Anhänger und das war's.


Hier ist doch ein "Streifenhörnchen" mit dabei (aus Zirndorf, mir fällt der Name nimmer ein...): wie würden das die Herren in Grün im Falle eines Falles interpretieren?

Ich vermute mal sowas in der Art: Wenn du in irgendetwas sitzt, was einen Motor hat und (alleine) mehr als 7,5 Tonnen zGG hat, fährst du ohne Führerschein.

Muffy
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Beitrag von Muffy »

Autopilot hat geschrieben:
Roberino hat geschrieben:- Hat der Hänger zwei oder mehr Achsen, dann ist das maximale Gesamtzuggewicht 12 Tonnen.
Und du darfst ihn nicht fahren ;) weil du ja auf 3 Achsen beschränkt bist. (Nur der Vollständigkeit halber)

Wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges unter 12 t liegt, dürfen es auch mehr als 3 Achsen sein.




Hier ist doch ein "Streifenhörnchen" mit dabei (aus Zirndorf, mir fällt der Name nimmer ein...): wie würden das die Herren in Grün im Falle eines Falles interpretieren?



Klassisches FOFE (Fahren ohne (gültige) Fahrerlaubnis)

Autopilot
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Beitrag von Autopilot »

Hi Muffy!


Hier möchte ich gerne nochmal ansetzen, denn das ist mir als einziges noch unklar:
Muffy hat geschrieben:
Autopilot hat geschrieben:
Roberino hat geschrieben:- Hat der Hänger zwei oder mehr Achsen, dann ist das maximale Gesamtzuggewicht 12 Tonnen.
Und du darfst ihn nicht fahren ;) weil du ja auf 3 Achsen beschränkt bist. (Nur der Vollständigkeit halber)

Wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges unter 12 t liegt, dürfen es auch mehr als 3 Achsen sein.

Das wäre dann aber ein Zug, den man mit der alten Klasse 3 nicht hätte lenken dürfen, da man damit ja grundsätzlich auf 3 Achsen beschränkt war (so jedenfalls erinnere ich mich).

Wenn ich hier (unten unter "Wissenswertes") nachsehe, steht da Folgendes:

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben
  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG).
  • bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt.

C1E wird dort wie folgt angegeben: "Kfz bis 7,5 t zG mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen"

Das alles liest sich aber so, als würden die 3 Achsen in jedem Fall eine Höchstgrenze darstellen. Woraus ergibt sich deiner Meinung nach die Erlaubnis mit der alten Klasse 3 vierachsige Züge fahren zu dürfen?

Roberino
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Beitrag von Roberino »

Autopilot hat geschrieben:C1E wird dort wie folgt angegeben: "Kfz bis 7,5 t zG mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen"
Nö, denn:

C1E>12000kg L<=3

d.h., wenn ich ein Gespann mit Hänger fahre (=C1E) und dies ist schwerer als 12 Tonnen, dann darf es nur max. 3 Achsen haben.

Ergo: unter 12 Tonnen ist die Anzahl der Achsen nicht beschränkt.

Maximal sind aber immer nur 18.5 Tonnen möglich (Gesamtzugmasse).

EDIT: eben gefunden:

Auf Antrag bekommen Sie außerdem noch die Klasse CE mit der Schlüsselnummer 79 (C1E > 12000, L =< 3). Damit dürfen Sie auch Züge fahren, bei denen die zul. Gesamtmasse des Anhängers größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs bzw. die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen mehr als 12 Tonnen. Diese Züge dürfen aber nicht mehr als drei Achsen haben, wobei eine Tandemachse (Achsabstand weniger als 1 Meter) als eine Achse gewertet wird.



Rob
Zuletzt geändert von Roberino am 22. Feb 2007, 09:40, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Anfänger »

Woraus ergibt sich deiner Meinung nach die Erlaubnis mit der alten Klasse 3 vierachsige Züge fahren zu dürfen?

Aus der Kombination von Inkompatibilität der alten und neuen Regelung und dem Bestandsschutz. Aber erst NACH Umschreibung :!:

Sprich: es iwar und ist einfacher (und .m.E. sinnvoller) für diese wenigen Ausnahmefälle für eine begrenzte Zeit (die Betroffenen sind ja schon alle über 40 ;-) ) IN DEUTSCHLAND und AUF ANTRAG ein "kleines Geschenk" von einer Achse zu machen, als in der ganzen EU "für immer" eine zusätzliche Klasse "mitzuschleppen".

In der Praxis bist Du mit dem alten Lappen wohl nachwie vor auf drei Achsen beschränkt; nach einer Umschreibung hast Du dann ganz legal Deine Bonus-Achse.

Gruß
Anfänger

P.S. Es ist doch schön, wenn es bei (EU-) Kompromissen nicht nur immer Verlierer, sondern auch dann und wann mal Gewinner gibt, oder?

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Beitrag von Autopilot »

Anfänger hat geschrieben:P.S. Es ist doch schön, wenn es bei (EU-) Kompromissen nicht nur immer Verlierer, sondern auch dann und wann mal Gewinner gibt, oder?

Sicher :nicken: ich will mich ja auch nicht beschweren, oder meckern, sondern nur meinen Wissensstand erweitern. Das allerdings nur auf der Basis von verifizierten Informationen.

Meine Skepsis kommt vermutlich aus meiner Erfahrung sowohl mit ein- als auch mit zweiachsigen Anhängern und da erinnere ich mich noch gut an meine ersten Rückwärtsfahrversuche. Mit einer Achse hinten ist das eigentlich kein Problem. Bei 2 Achsen brauchte man da allerdings schon was an Übung um das Teil dahin zu bekommen, wo man es haben möchte. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Mehrzahl der Klasse 3 Besitzer damit überfordert wären (insbesondere, wenn siedamit plötzlich im Verkehr stecken). Aber vielleicht sind die ja auch so schlau und versuchen sich erst gar nicht dran, auch wenn sie dürften ;)

Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Da braucht's bei der überwiegenden Mehrzahl an Fahrern überhaupt keinen Anhänger, um Probleme mit dem Rückwärtsfahren zu haben... :evil:

Gruß
Anfänger

P.S. Ist nicht ab 2,8t grundsätzlich ein Einweiser zum Rückwärtsfahren gesetzlich vorgeschrieben? Oder waren das 7,5t (unabhängig davon, wie viel es in der Praxis tatsächlich machen)

Muffy
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Beitrag von Muffy »

Autopilot hat geschrieben:Hi Muffy!


Hier möchte ich gerne nochmal ansetzen, denn das ist mir als einziges noch unklar:
Muffy hat geschrieben:
Autopilot hat geschrieben: Und du darfst ihn nicht fahren ;) weil du ja auf 3 Achsen beschränkt bist. (Nur der Vollständigkeit halber)

Wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges unter 12 t liegt, dürfen es auch mehr als 3 Achsen sein.

Das wäre dann aber ein Zug, den man mit der alten Klasse 3 nicht hätte lenken dürfen, da man damit ja grundsätzlich auf 3 Achsen beschränkt war (so jedenfalls erinnere ich mich).

Wenn ich hier (unten unter "Wissenswertes") nachsehe, steht da Folgendes:

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben
  • dürfen Sie Züge mit maximal 3 Achsen fahren (Zugfahrzeug max. 7,5 t zG).
  • bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, und S erteilt.

C1E wird dort wie folgt angegeben: "Kfz bis 7,5 t zG mit Anhängern, deren zulässige Gesamtmasse nicht schwerer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs; außerdem darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12 t nicht übersteigen"

Das alles liest sich aber so, als würden die 3 Achsen in jedem Fall eine Höchstgrenze darstellen. Woraus ergibt sich deiner Meinung nach die Erlaubnis mit der alten Klasse 3 vierachsige Züge fahren zu dürfen?

Die Beschränkung auf 3 Achsen bleibt bestehen wenn der FS nicht auf den neuen Kartenführerschein umgeschrieben wird.
Wer auf den Kartenführerschein umschreibt, bekommt die vollwertige Klasse C1E, die nicht auf 3 Achsen beschränkt ist.

Gruß Muffy (FL)

Autopilot
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Beitrag von Autopilot »

Dann bin ich ja nu voll im Bilde. Danke für die Klarstellungen :)

Ich hätte da damals bei der Umstellung sicher stärker drauf geachtet, wenn ich nicht ohnehin schon den vollen BCE gehabt hätte (Bundeswehr sei dank).

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