Ab wann ist der Einkommenssteuerbescheid unanfechtbar und rechtskräftig?
AFAIK steht das glaube ich auf der Rückseite im Kleingedruckten.
Mein Wissensstand diesbezüglich ( lt. Aussage Finanzamt Münster ) ist folgender: " Der Einkommensteuerbescheid ist rechtskräftig nach Ablauf der Einspruchfrist, welche auf der Rückseite des Bescheids angegeben ist ! "
Gruß
Q