Dauer der Archivierung von privaten Unterlagen

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Roberino
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Dauer der Archivierung von privaten Unterlagen

Beitrag von Roberino »

Moin,

aus gegebenen Anlass, möchte ich wissen, wie lange ich folgende Dokumente als Privatperson vorhalten muss:

- Rechnungen/Quittungen (ausgenommen Garantiezeiten, z.B. für Elektrogeräte, etc.)
- Gehaltszettel
- Kontoauszüge
- Überweisungsdurchschläge

Meine Ordner quillen so langsam über... Der Schredder wartet schon...

Ciao
Rob

Q
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Beitrag von Q »

Moin,

Rechnungen und Quittungen ab 200,-- € aufwärts hebe ich grundsätzlich auf, alles andere fliegt nach Garantie in den Shredder.
Gehaltszettel solltest Du aufheben bis zur Rente ( mit 67 :D ), denn evtl. brauchst Du diese, falls irgendwelche Unstimmigkeiten auftreten sollten.
Kontoauszüge und Überweisungsdurchschläge max. 1 - 2 Jahre.

Aber auch hier mache ich persönlich die eine oder andere Ausnahme.

Generelle gesetzliche Fristen gibt es für Dich als Privatperson nicht.

Allgemein solltest Du nachdenken, von den o.g.Dokumenten, diejenigen, die Du evtl. mal brauchst einzuscannen und auf CD bzw. DVD zu brennen.
( Spart ne Menge Platz ! )

Gruß

Q

Desarek
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Beitrag von Desarek »

Gehaltszettel solltest Du aufheben bis zur Rente ( mit 67 )

Brauchst Du nicht, denn dafür gibt es ja Lohnsteuerkarten, und den Lohnsteuerjahresausgleich. Hebt man sich diesen auf ist das vollkommen ausreichend. Und nur so nebenbei, bei Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes kann es sein, das man manchmal gar keinen Gehaltszettel bekommt. Dies ist z.B. der Fall wenn man im Vormonat das selbe verdient hat. Da hilft dir dann auch nur die Lohnsteuerkarte.

Autopilot
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Beitrag von Autopilot »

Belege von allem, was "erledigt" ist können weg.

Dazu zählen z.B. Rechnungen von Geräten für die es keine Garantie mehr gibt (oder das Gerät nicht mal mehr existiert ;) ), Kontoauszüge älter als 2-3 Jahre, alte Telefonrechnungen.

Überweisungsbelege können eigentlich sofort weg, nachdem die Überweisung ausgeführt wurde. Bareinzahlungsbelege ggf. noch was zur Seite legen.

Es gibt aber auch einiges, was ich gerne archiviere: Nebenkostenabrechnungen und Stromrechnungen um das auch längerfristig im Auge zu behalten.

Gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist man als "unselbständige" Privatperson nicht. Bei gehaltsabrechnungen bin ich mir nicht ganz so sicher. Alles was mit der Rente zu zun hat kann am Ende knifflig sein. Hier besser nochmal nachsehen. Nachweise über Schul-, Bundeswehr- und Studienzeiten muss sollte man daher in jedem Fall aufbewahren. (Man muss nicht, aber dann gibts halt später weniger Geld)

les-bleus
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Beitrag von les-bleus »

also ich habe mittlerweile nahezu alles elektronisch - selbst die Gehaltsnachweise gibt es bei uns nicht mehr in Papier sondern als PDF. Entscheidend ist dann nur noch das Backup. Achtung! CD und DVD sind für längere Archivierung nicht geeignet - mit der Zeit verlieren die Daten. Manchmal kann man dies schon nach 2-3 Jahren feststellen.

Leider habe ich die Unterlagen zum Hausbau noch nicht alle elektronisch (Baugenehmigung usw...). Das ist mir auch zu mühseelig alles einzuscannen. Also einige Ordner werden noch bleiben. Aber ein Arbeitszimmer muss ja auch noch ein wenig nach Arbeit aussehen ;-))

ob es irgendwelche Fristen gibt??? Für Privatleute kenne ich keine. Allerdings sollte man sich halt überlegen was mal wichtig sein könnte und ob es einfacher ist dies zu archivieren oder ob man es irgendwoher reproduzieren kann.

Ich denke 99% kann nach spätestens 2 Jahren in die Tonne.

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

Also ich schmeiße alles weg, was älter als 2 Jahre es, es sei denn, es gibt noch Garantie, etc.
Gehaltszettel hebe ich für immer auf.
Wie halten die anderen es denn so mit Steuerbescheiden und andere Schriftstücke von Behörden? (Kindergeld, Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren und so weiter) Das würde mich interessieren.

Gruß,
Jens

Frederik
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Beitrag von Frederik »

Hallo Robert,

soweit ich weiß gilt für:

Rechnungen 2 Jahre (oder für die Dauer der Garantie, falls diese länger ist), steht neuerding auf Handwerkerrechnungen auch drauf

Kontounterlagen 3 Jahre

Steuerunterlagen 3 Jahre

Gehaltsbescheinigungen 1 Jahr (aber mindestens bis zum Erhalt der jährlichen Beitragsbestätigung für die LVA/BFA)

Gruss Frederik

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Beitrag von Autopilot »

@Frederik: Würdest du dafür bitte eine Quelle nennen.

Ich wüsste nämlich nicht, was es den Staat interessiert, wie lange ich Rechnungen aufbewahre. Solange ich davon nichts steuerlich geltend mache und mich auch die Garantie nicht interessiert kann ich die doch direkt verheizen.

Thunder
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Beitrag von Thunder »

Desarek hat geschrieben:
Gehaltszettel solltest Du aufheben bis zur Rente ( mit 67 )

Brauchst Du nicht, denn dafür gibt es ja Lohnsteuerkarten, und den Lohnsteuerjahresausgleich. Hebt man sich diesen auf ist das vollkommen ausreichend. Und nur so nebenbei, bei Beamten oder Angestellten des öffentlichen Dienstes kann es sein, das man manchmal gar keinen Gehaltszettel bekommt. Dies ist z.B. der Fall wenn man im Vormonat das selbe verdient hat. Da hilft dir dann auch nur die Lohnsteuerkarte.

Derek da bist du im Irrtum,
Habe es selber schon erlebt bei meiner ersten Scheidung sollte der anspruch auf Rente meiner ersten Frau ausgerechnet werden und was meinst du was kam? Es Fehlten der Rentenkasse einige Monate des Nachweises und diese wollte sie von mir haben.
Was machst du dann wenn dein damaliger Arbeitgeber verstorben ist und du das anders nicht nachweisen kannst??
Abrechnungen und Sozialversicherungsnachweise bis zur Rente Aufheben.
Kontoauszüge würde ich zwecks nachweis auch gegenüber dem Finanzamt 10 Jahre aufheben.
Überweisungsdurchschläge wenn sie von deinem Konto gingen entweder mit den KTO auszügen abheften oder wenn es darauf auftaucht vernichten.
Zwecks nachweis kto nummer würde ich sie aufheben.
Rechnungen und quittungen nach ablauf der Gewährleistung/ Garantie vernichten.

Roberino
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Beitrag von Roberino »

Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen.

Ich glaube, am besten kann ich für mich folgendes vereinbaren:

- Gehaltszettel -> bis die Ordner platzen (sch... bis zur Rente is noch lang)
- Rechnungen/Quittungen -> nach 2 Jahren oder nach Ablauf der Garantie ab in den Schredder
- Abrechungen (Gas, Wasser, etc.) rund ums Haus -> hebe ich vorerst auf
- Kontoauszüge -> nach 5 Jahren in den Schredder

Ab wann ist der Einkommenssteuerbescheid unanfechtbar und rechtskräftig? Dann kann ich nämlich auch alle dortigen Belege vernichten und nur das Schreiben vom Finanzamt noch archivieren.

Ciao
Rob

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