zu:
Bekommst Du :D
Und zwar findest Du das hier:
Eltern.de
Eltern.de hat geschrieben:Elternzeit beträgt nach wie vor drei Jahre, Elterngeld hingegen wird gewöhnlich nur zwölf Monate lang gewährt. Eltern, die die drei Jahre voll ausnutzen wollen, können das Ihnen zustehende Elterngeld halbieren lassen und damit die Bezugszeit verdoppeln. Dann gibt es nicht zwölf Monate lang 67 Prozent des Nettogehatles, sondern 24 Monate lang 33,5 Prozent. Würde also das Elterngeld 900 Euro betragen, werden nur 450 Euro monatlich bezahlt.. Auch die Partnermonate können halbiert werden, dann gäbe es 28 halbe Monatsbeiträge.
oder hier:
Elterngeld.de
Elterngeld.de hat geschrieben:Die Monatsbeträge können auf Antrag halbiert werden. Dadurch verlängert sich die Bezugsdauer maximal bis zum 28. Lebensmonat des Kindes.
Beispiel:
Frau Hermann ist Studentin und war vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig. Sie hat Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld à 300 Euro. Einen Anspruch auf eine Mutterschaftsleistung hat Frau Hermann nicht. Da sie die nächsten zwei Jahre weiterhin bei ihren Eltern wohnen möchte, hat sie keine großen finanziellen Probleme. Sie nimmt daher die Verlängerungsoption in Anspruch und freut sich über 150 Euro Elterngeld, die sie die nächsten 24 Lebensmonate des Kindes bekommt.
Somit muß ich auch meine Hoffnung auf 24 Monate à 300,- EURO begraben!
zu:
Kangoofahrer hat geschrieben:PS: nach alten Regelung konnte in Sachsen sogar über 24 Monate Elterngeld bezogen werden...
Ich meinte auch nicht das es irgendwo die 24 Monate nicht gab, sondern es ging um die Höhe des Bezuges, also den 300,- EURO. Denn das wird am Gesamteinkommen der Familie festgemacht, was diese im Jahr zuvor hatte.
Zudem gibt es in einigen Bundesländern sogar das 3. Jahr in Form vom Landeserziehungsgeld. Dies ist allerdings maximal 200,- EURO (glaub ich jetzt zumindest) groß.
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Kangoofahrer hat geschrieben:PPS: für Leute die überdurschnittlich gut verdienen habe ich jede Menge Respekt übrig und kann mich auch durchaus für selbige mitfreuen!! Aber das ab einer gewissen Gehaltsgrenze "Sozialleistungen" eingeschränkt werden, damit sie für "sozial Schwächere" zugänglich sind finde ich eigentlich nur gerecht!
Besserverdiener werden doch nie im Leben wegen den paar Euro Elterngeld zum Kinderkriegen animiert, wozu auch!
Denn Urgedanken verstehe ich so: das durch die Geburt keiner einen finaziellen Nachteil erleiden soll und das ist wie ich finde mit der neuen Regelung geschehen!!
Schön, das denke ich auch. Aber nachdem ich mit knapp 1950,-EURO Netto schon die Grenze geknackt haben soll, ist meines Erachtens schon ne Frechheit. So zahle ich bspw 300,- EURO Krankenkasse (hat jetzt nicht zu interessieren warum, nur soviel: ich bin nicht selbstständig!) somit habe ich nur 1650,- EURO Netto. Dadurch das ich letztes Jahr die KK-Beiträge nicht hatte wurd meiner Frau das Erziehungsgeld gekürzt auf 200,- EURO. Wer DAS gerechtfindet, den möchte ich bitte das zu erklären (ist nicht speziell auf Dich bezogen Kangoofahrer!)