Kirchensteuer in Bayern (Halbteilungsgrundsatz)

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Roberino
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Kirchensteuer in Bayern (Halbteilungsgrundsatz)

Beitrag von Roberino »

Tach Leute,

uaaah, ich glaub ich bekomm' ne Krise! :wall:

Der Reihe nach. Es geht darum, das ich vom Kirchensteueramt Bamberg (ich rk, meine Frau ev) eine Aufforderung für die Nachzahlung von 400€ Kirchensteuer erhalten habe, da ich laut denen nur 200€ Kirchensteuer bezahlt hätte.

Nun, ich habe aber in 2005 400€ Kirchensteuer bezahlt (kummulierter Wert auf Lohnzettel). In meiner Lohnsteuerkarte stand allerdings unter Punkt 6, einbehaltene Kirchensteuer Stpfl., 200€, als auch unter Punkt 7, einbehaltene Kirchensteuer Ehegatte, ebenfalls 200€, da mein Arbeitgeber seinen Sitz in einem Bundeland hat, in dem der Halbteilungsgrundsatz gilt.

Meine Frau (ev) hat aber selbst 600€ Kirchensteuer über ihren Arbeitgeber bezahlt (Sitz in Bayern).

Ist das so korrekt? Würde ich die Rechnung begleichen, dann haben wir an die Kirchen folgendes bezahlt:

RK: 600€ (Meine 200€ plus 400€ Nachzahlung)
EV: 800€ (meine zweiten 200€ plus 600€ über den AG meiner Frau)
-----------
___1400€

Nach den ganzen Splitting- und Kirchensteuertabellen, müssten wir aber weit aus weniger bezahlen.

Heißt das im Umkehrschluß, das wir wieder eine Erstattung erhalten? Von wem?

Kann ich meine Lohnsteuerkarte nicht dahingehend ändern, das der Halbteilungsgrundsatz, also die Aufteilung MEINER gezahlten Kirchensteuer, nicht angewand wird?

Ist die Nachzahlung aus Bamberg überhaupt gerechtfertigt? Oder müssen die sich das Geld von der EV Gemeinde holen?

Kennt sich mit dem Thema wer aus?

Scheinbar wurde das auch schon so in den beiden letzten Jahren abgerechnet. Damals ist es mir aber nicht aufgefallen, da wir immer eine Erstattung erhalten haben.

Merci und Ciao
Rob
Zuletzt geändert von Roberino am 6. Okt 2006, 13:03, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von Anfänger »

Da würde ich (schon aus Vertraulichkeitsgründen) zum Steuerberater gehen.
Vorher Pauschalpreis /Stundenlohn ausmachen!

Na, jetzt können wir wenigstens alle ausrechnen bzw. in der Steuertabelle nachschlagen, was Familie Roberino für ein (zu versteuerndes) Jahreseinkommen hat... :lol:

Gruß
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micha
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Beitrag von micha »

Grundsätzlich ist es erstmal egal was Du monatlich gezahlt hast. Relevant ist der Einkommensteuerbescheid. In der Einkommensteuererklärung gibst Du ja die Kirchensteuer aus dem Vorjahresbescheid als Belastung an. Und im Steuerbescheid erfährst Du dann wieviel Kirchensteuer du nun letztendlich für das abgelaufene Jahr zahlen mußt. Davon werden Deine monatlichen Vorauszahlungen abgezogen und es bleibt ein Rest oder es fehlt was...

Gruß

Michael

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