Spezialanhänger

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Roberino
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Beitrag von Roberino »

So Jungs, nun habe ich die ersten Kilometer in der Stadt damit zurückgelegt und ich habe es nun auch hochoffiziell, das ich das Teil ziehen kann.

Ihr braucht nicht zu fragen, wer genau neben mir gehalten hat, als ich bei uns in der Straße mit dem Teil geparkt habe. Genau! Die Herren in Grün.

Sind mit einem Grinsen ausgestiegen und meinten dann zu mir "na, Sie wissen bestimmt, was wir sehen wollen. Fahrzeugschein und Führerschein bitte."

Nun, nachdem die beiden fachmännisch meinen Lappen geprüft haben, wünschten sie mir noch gute fahrt. Sie waren nur neugirieg, wegen der Achsen und dem Gewicht was das Teil hat. Den Fahrzeugschein von Scenic wollten sie gar nicht sehen. Nur den vom Hänger.

Sieht komisch aus, aber bitte, hier zwei Fotos:

http://www.scenic-feature.net/misc/forum/haenger_1.jpg

http://www.scenic-feature.net/misc/forum/haenger_2.jpg

Der Hänger ist auf dem Bild zwar abgekuppelt (zum besseren einparken per Hand :oops: ), aber der Scenic steht nur 5cm von der Deichsel entfernt!

Morgen wird das Teil dann noch beladen :roll:

Rob

Steffen
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Beitrag von Steffen »

Hallo Rob,

Respekt - gehört schon was dazu, mit einer solchen Fuhre neben den Grünen zu parken :respekt:

Wünsch Dir morgen eine gute Fuhre ! :nicken:

Gruß
Steffen

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

Roberino hat geschrieben: Der Hänger ist auf dem Bild zwar abgekuppelt (zum besseren einparken per Hand :oops: )
Weichei! Sowas dreht man als richtiger Mann rückwärts in die Parklücke auf dem Aldi-Parkplatz :lol:

Gruß,
Jens

nevada
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Beitrag von nevada »

Hallo rob
die Zugmaschine ist genau passend für diesen Hänger.
Wer keine erfahrung hat mit Gespann rückwärts zu fahren darf auch
schieben.cih bin früher Grosse Lkw mit 2 Achs Hänger gefahren am
liebsten nur vorwärts. Rückwärts war ich Grottenschlecht.Also
dann noch viel spass,
Gruss
Nevada

daddy57
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@roberino

Beitrag von daddy57 »

Nun hab Dich man nicht so, solange der Hänger leer ist. Mein Caravan ist auch nicht kleiner/ kürzer als das Teil, was auf dem Bild zu sehen ist.
Okay, der Caravan hat eine Tandemachse, die in der Längsmitte des Fahrzeuges angebracht ist und auch "nur" 1600 kg zulässige Gesamtmasse, aber wenn das Teil am Haken hängt, denn merkst Du schon, wenn Dich ein "Dicker" überholen will, zumindest auf der Autobahn.
Glücklicherweise mache ich solche Fuhre nur 2 mal im Jahr (mit Caravan) ansonsten hängt, ebenfalls 2 mal jährlich, nur ein 6 m Bootstrailer mit knapp 1000 kg Gesamtgewicht am Haken....oder mal ein "leicht" überladener "Klaufix"..... 8) 8) 8)

Roberino
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Beitrag von Roberino »

So, Fuhre gut geschafft, Hänger wieder heil abgegeben, nix passiert.

Ich hab jetzt endlich nen Durchblick, wie das mit der Fahrerlaubnis solcher Dinger ist.

Also, ich habe zwar den "alten" 3'er, aber nicht mehr den rosanen Lappen, sondern die Scheckkarte. Somit gilt für mich das "neue" Führerscheinrecht, indem Gespanne nicht anhand der Achsen gezählt werden, sondern wo das Gesamtgewicht ausschlaggebend ist. Ich darf PKW Gespanne bis 3500kg fahren (Klasse BE). Mit dem Scenic sind ja nur 2900kg möglich. Die Klasse BE habe ich bekommen, da ich ja den "alten" 3'er Schein hatte.

Die die den neuen Schein erst machen, müssen dann erst noch ne gesonderte Ausbildung zu BE machen.

Hätte ich den rosanen Lappen noch, so dürfte ich Gespanne nur mit maximal 3 Achsen fahren!

So hat es mir ein Polizist erklärt. Das soll noch einer verstehen.

Ciao
Rob

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Beitrag von Caligula2nd »

Roberino hat geschrieben:Hätte ich den rosanen Lappen noch, so dürfte ich Gespanne nur mit maximal 3 Achsen fahren!

So hat es mir ein Polizist erklärt. Das soll noch einer verstehen.

Moin Rob,

die Problematik beim Umschreiben des alten Führerscheins ist hier ganz gut zusamengefasst worden. Der Klasse 3-Führerschein erlaubt zwar nur 3-achsige Gespanne, aber bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges von 18,5 t sollten die meisten alltäglichen Probleme zu bewältigen sein. :lol:

Thomas80
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Beitrag von Thomas80 »

Caligula2nd hat geschrieben:
Roberino hat geschrieben:Hätte ich den rosanen Lappen noch, so dürfte ich Gespanne nur mit maximal 3 Achsen fahren!

So hat es mir ein Polizist erklärt. Das soll noch einer verstehen.

Moin Rob,

die Problematik beim Umschreiben des alten Führerscheins ist hier ganz gut zusamengefasst worden. Der Klasse 3-Führerschein erlaubt zwar nur 3-achsige Gespanne, aber bei einem zulässigen Gesamtgewicht des Zuges von 18,5 t sollten die meisten alltäglichen Probleme zu bewältigen sein. :lol:
Danke jetzt weiß ich endlich was ich alles fahren darf mit meinem alten 3 er und 1 er :respekt: Das ich bis 18,5 Tonnen dürfte wusst ich ja aber das mit den Achsen :gruebel:

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN!

So, jetzt mal ne Frage: 18,5t, wie soll das gehen??
OK, gelesen: 7,5t Zugmaschine, 11t Hänger mit Doppelachse. Was ist das denn für ein Hänger bitteschön, der 11t hat?? Und dann nur eine Doppelachse?
Also ich bin (was Hänger anngeht) nicht so bewandert, also klärt mich mal auf ob es tatsächlich 11t-Doppelachhänger gibt?!? :gruebel:

MfG
Frank

Roberino
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Beitrag von Roberino »

Wird ja immer interessanter :D

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- B, BE, C1, C1E, M, L
... damit dürfen schon mal wie bisher Kraftwagen / Zugmaschinen bis 7,5t und in der Anzahl der Achsen unbegrenzte Fahrzeug-Kombinationen (Gespanne) bis 12t geführt werden.
Die habe ich schon mal. :D

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- CE(79)
... erhält man nur auf gesonderten Antrag und entspricht exakt dem alten Besitzstand für 3-achsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t. Zur Info: Die 18,5t resultieren aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 Buchstabe a StVZO wonach die Doppelachslast bei Achsabständen von weniger als 1 Meter, die fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse gelten, lediglich 11t betragen darf. Resultat: 7,5 + 11 = 18,5t. "CE(79)" bedeutet: Erteilung der Klasse CE mit der Beschränkung durch Schlüsselzahl Nr. 79.
Den kann ich auch auf meinen Führerschein finden :D

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"C1E>12000kg" bedeutet, dass Fahrzeug-Kombinationen auch über 12t geführt werden dürfen. Die obere Begrenzung auf 18,5t folgt indirekt aus § 34 Abs. 4 Nr. 3 StVZO => Doppelachslast bei Achsabstand von weniger als 1 Meter = 11t (Ergo: 7,5t + 11t = 18,5t). Eine Doppelachse von weniger als 1 Meter Abstand zählt dabei fahrerlaubnisrechtlich als 1 Achse.

"L<=3" bedeutet, dass solche Fahrzeugkombinationen höchstens 3-Achsig sein dürfen.
Das heißt ja dann, wenn ich eine Kombination mit mehr als 12000kg fahre, dann darf die
  • a) nicht mehr als 18500kg Gesamtmasse haben und
    b) nicht mehr als 3 Achsen
Bleibe ich unter 12000kg Gesamtmasse, kann ich Achsen haben soviele ich nur will :gruebel:

Rob

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