Was sich in der StVO 2006 geändert, bzw, ändern soll!

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Sujuma
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Was sich in der StVO 2006 geändert, bzw, ändern soll!

Beitrag von Sujuma »

Bereits geänderte oder geplante Regelungen in der StVO für 2006


WINTERREIFENPFLICHT
Schon immer war es die Pflicht jedes Autofahrers, darauf zu achten, dass die Ausrüstung seines Fahrzeuges den Wetterverhältnissen entspricht. Diese Pflicht wird nun aber ausdrücklich in der Straßenverkehrsordnung hervorgehoben.

Der entsprechende Passus lautet: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage." Es gibt also keinen Zwang, im Winter nur mit Winterreifen zu fahren, sondern nur die Pflicht, die Bereifung an die Wetterverhältnisse anzupassen.
Wer dies nicht tut, zahlt 20 bis 40 Euro – allerdings erst ab dem Jahr 2007.
FORUM:
Haftung bei Mietfahrzeugen ohne Winterreifen
Winterreifen Ja oder Nein?

HELMPFLICHT für Quads
Bei Quads und Trikes, also offenen, kraftradähnlichen Fahrzeugen, wird eine Helmpflicht eingeführt, falls kein Gurt angelegt ist. Allerdings gab es diese Pflicht bei vielen Fahrzeugen auch bisher schon – materiell ändert sich also gar nichts.

Bisher wurde die Helmtragepflicht bei Quads und Trikes meistens als Auflage in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Neuerdings können Quads und Trikes aber eine EU-weite Typgenehmigung erhalten.
In diesem Fall kann die Helmtragepflicht nicht mehr in die Papiere eingetragen werden. Dies ist der Grund für die neue Regelung in der Straßenverkehrsordnung.
Wer keinen geeigneten Helm trägt, zahlt 15 Euro.

MINDESTABSTAND
Die Bußgelder für eine Unterschreitung des Mindestabstands werden erhöht.
Bei 80 bis 130 km/h werden nun 40 bis 200 Euro fällig. Außerdem gibt es bis zu drei Monate Fahrverbot. Der kleinste Betrag wird fällig, wenn der Abstand weniger als ein Viertel des Tachowertes beträgt, also bei 100 km/h weniger als 25 Meter.

Die Strafe von 200 Euro und drei Monaten Fahrverbot kann verhängt werden, wenn bei über 100 km/h der Abstand geringer als ein Zwanzigstel des Tachowertes ist. Bei 120 km/h sind das sechs Meter. Bei mehr als 130 km/h betragen die Bußgelder 60 bis 250 Euro. Auch hier gibt es bis zu drei Monate Fahrverbot.

BAHNÜBERGÄNGE
Auch das rechtswidrige Befahren von Bahnübergängen wird in Zukunft strenger bestraft. Wer die Vorfahrt eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet, zahlt in Zukunft 50 Euro. Derselbe Satz gilt für Verstöße gegen die Wartepflicht an Bahnübergängen.

Wer die Schranken umfährt, ein Blinklicht vor dem Bahnübergang missachtet oder auf den Bahnübergang fährt, obwohl ein Zug kommt, zahlt nun ein Bußgeld von 150 Euro und bekommt einen Monat Fahrverbot.

LADUBGSSICHERUNG
Bei Kontrollen an Lastwagen stellt die Polizei immer wieder fest, dass die Ladung nicht richtig gesichert ist. Verboten war diese Nachlässigkeit schon bisher. Nun soll den Verantwortlichen aber durch eine Aufzählung besonders gefährlicher Situationen vor Augen geführt werden, gegen welche Gefahren die Ladung gesichert werden muss.

Nach der neuen Fassung von Paragraph 22 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung ist die Ladung so zu verstauen, dass sie "selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen" kann.
FORUM:
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Dachgrundträger für Skibox

PERSONEN AUF DER LADEFLÄCHE
In vielen Schwellenländern würde die Personenbeförderung unterbunden werden, wenn dort unsere novellierte Straßenverkehrsordnung gelten würde. Denn danach ist die Mitnahme von Personen auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Kraftfahrzeugen verboten. Bei uns ist eine Revolution in der Personenbeförderung nicht zu erwarten.

Interessant ist aber das Kleingedruckte:
Die Ladefläche wird definiert als "die Fläche des Fahrzeugs, die der Beförderung von Gütern oder Gegenständen dient".
Mit anderen Worten:
Auf der Fläche, die nur für Güter bestimmt ist, darf man keine Personen unterbringen. Das erinnert an sinnige Verbote wie: "Das unerlaubte Kopieren von Software ist illegal." Nicht erfasst werden von dem Verbot übrigens die hinteren Standplätze an Müllfahrzeugen.

GURTPFLICHT bei Haus-zu-Haus-Verkehr
Dass es in Deutschland Pflicht ist, den Sicherheitsgurt zu benutzen, dürfte bekannt sein. Weniger bekannt ist wohl, dass Lieferanten und Handelsvertreter im Haus-zu-Haus-Verkehr den Gurt nicht anzulegen brauchen, wenn sie nur kurze Entfernungen in langsamem Tempo zurücklegen.

Nun sind aber mit "Lieferanten und Handelsvertretern" Leute ausgeschlossen, die Sachen bringen und auch solche, die aus anderen Gründen im Haus-zu-Haus-Verkehr unterwegs sind. Diese Einschränkung entfällt nun. Betroffen sind unter anderem Schornsteinfeger – doch bei denen hat die Polizei bisher schon ein Auge zugedrückt.
FORUM:
Nerviges Piepsen für Gurtenmuffel !

LEITKEGEL
Wer nicht weiß, was ein Leitkegel ist, erfährt es auch in der neuen Fassung der Straßenverkehrsordnung nicht. Neu ist, dass Pannenhelfer oder die Fahrer von Abschleppwagen solche "Leitkegel (Zeichen 610)" verwenden dürfen.

Damit Sie nun nicht länger im Dunkeln tappen, wenn Sie heute Nacht über den Sinn dieser Vorschrift grübeln, sei verraten: Bei den "Leitkegeln (Zeichen 610)" handelt es sich um die bekannten rot-weißen Hütchen, auch Pylonen genannt.

SONNTAGSFAHRVERBOT
Neuregelungen zum Lkw-Sonntagsfahrverbot gehören eher in den Bereich des Absurden. Bisher gab es für Verstöße gegen das Sonntagsfahrverbot zweierlei Bußgelder: eines für den Fahrer und eines für den Halter. Was aber geschieht, wenn der Fahrer auch Halter ist? Bisher wurde der niedrigere Satz angewendet.

Nach der Neufassung wird nun das höhere Bußgeld verhängt, also das für den Halter. Ob das die Staatsfinanzen wieder ins Lot bringen wird, darf bezweifelt werden. Der Gesetzgeber will damit etwas anderes erreichen: die Verantwortung des Halters betonen.

LICHTPFLICHT AM TAGE.Österreich wird heller
Ab 15. November müssen Autofahrer in Österreich ganzjährig auch tagsüber auf allen Straßen das Abblendlicht einschalten. Dies gilt laut ADAC auch für ausländische Fahrzeuglenker. Wer künftig in eine Verkehrskontrolle gerät, kommt zunächst mit einer Ermahnung davon. Erst ab 15. April 2006 müssen Lichtmuffel ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen.
Die Lichtpflicht am Tag gilt schon seit längerem in folgenden Ländern: Dänemark (Bußgeld 70 Euro bei Verstoß), Estland (35 Euro), Finnland (50 Euro), Island (60 Euro), Italien (33 Euro), Kroatien 40 Euro), Lettland (15 Euro), Norwegen (180 Euro), Schweden (55 Euro), Slowenien und Ungarn (jeweils 40 Euro). In Ungarn ist Abblendlicht am Tag allerdings nur auf Außerortsstraßen vorgeschrieben.
In Polen, Litauen, der Slowakei und Tschechien ist die 24-Stunden-Lichtpflicht während der Wintermonate einzuhalten. In der Schweiz und in Frankreich setzt man bislang auf Freiwilligkeit, Verstöße gegen die Empfehlung werden daher auch nicht geahndet.

Sicherheit auch auf deutschen Straße soll steigen!?
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee will eine verbindliche Regelung zum Tagfahrlicht bei Autos einführen. Ein genaues Datum nannte er zwar nicht, doch er kündigte einen Stichtag für eine national einheitliche Regelung an. "Die Neuwagen fahren mit Tagfahrlicht, die anderen müssen Abblendlicht einschalten. Wer es nicht tut, muss dann mit Bußgeld rechnen" sagte der Minister dem "Hamburger Abendblatt".

Tiefensee gründet seine Forderung auf Studien der Bundesanstalt für das Straßenwesen. Demnach gäbe es in Deutschland jährlich rund 200 Verkehrstote und etwa 16.000 Verletzte weniger, wenn auch am Tag das Licht eingeschaltet würde. Bereits seit 1. Oktober dürfen Autofahrer freiwillig tagsüber mit Licht fahren.

In zwölf europäischen Ländern müssen Autofahrer bereits jetzt Licht einschalten: in Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Norwegen, Österreich, Schweden, Slowenien und Ungarn. In einigen dieser Staaten gilt die Lichtpflicht jedoch nicht ganzjährig sondern nur im Winter oder auf besonderen Straßen.
FORUM:
Einbau von Tagfahrlicht-Modul
Tagfahrlicht nachrüsten

Kritiker der Lichtpflicht sehen Gefahren für Motorradfahrer. Wenn alle Verkehrsteilnehmer mit Licht fahren, könnten sie schlechter wahrgenommen werden. Studien ergaben außerdem, dass sich der Treibstoffverbrauch bei konventionellem Abblendlicht um rund 0,1 Liter pro 100 Kilometer erhöht.
FORUM:
Tagfahrlicht - Pro und Contra

ABGASNORM „EURO 4“
Ab dem 1. Januar 2006 können Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 2,5 Tonnen nur noch erstmalig zugelassen werden, wenn sie die „Euro 4“ Abgasnorm erfüllen. Für alle anderen Pkw gilt dies ein Jahr später. Für „Euro 3“-Fahrzeuge kann es auf Antrag des Fahrzeugherstellers noch ein Jahr lang Ausnahmen geben.
FORUM:
Frage zu Abgasnorm / Fahrverbot

SCHADSTOFFARME AUTOS
Die steuerliche Förderung „schadstoffarmer Fahrzeuge“ endet mit Beginn des neuen Jahres. Dies gilt auch für so genannte „3-Liter-Autos“ und auch dann, wenn der Wert der steuerlichen Förderung bis dahin noch nicht ausgeschöpft wurde.
FORUM:
Euro4 und Steuerbefreiung

PKW-HAUPTUNTERSUCHUNG
Die Pkw-Hauptuntersuchung in der Werkstatt könnte ab 2006 länger dauern. Denn künftig werden auch elektronische Systeme im Auto wie ESP oder Airbag geprüft. Bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose (OBD), die ab Januar erstmalig in den Verkehr kommen, wird die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert.

VERKEHRSSCHILDER
Voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2006 wird der deutsche Schilderwald laut Bundesverkehrsministerium um zwei neue Verkehrszeichen ergänzt. Das Zeichen 327 steht vor Tunnels und legt verbindlich fest, daß im Tunnel mit Licht gefahren werden muß. Das Zeichen 328 regelt die Benutzung so genannter Nothaltebuchten.

MOTORRÄDER
Für Motorräder soll es laut Bundesverkehrsministerium künftig eine Abgasuntersuchung geben.

FAHRANFÄNGER
bis 25 Jahre dürften während ihrer zweijährigen Probezeit keinerlei Alkohol trinken, wenn sie fahren.
Nachdem der Bund bereits der Einführung der 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger zugestimmt hat, sprach sich nun auch eine Mehrheit des Verkehrsausschusses des Bundesrates für eine solche aus.
Bis auf Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz halten alle Verkehrsminister und -senatoren die Initiative der Bundesregierung für unterstützenswert. Nun fehlt nur noch eine Mehrheit im Bundesratsplenum.
In Deutschland sind junge Menschen an jedem dritten Unfall, der unter Einfluss von Alkohol passiert, beteiligt!!!

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

Eine kleine Anmerkung zur "Winterreifenpflicht".

Wer seine Bereifung nicht den Wetterverhätlnissen anpasst, der muss nicht nur die 20-40€, sondern kann auch seinen Versicherungsschutz verlieren. Er kann bei jedem Unfall eine Teilschuld bekommen, ob er Schuld war oder nicht.

Ich denke, das ist die wesentlichere Neuerung.

Gruß
Maik

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Beitrag von McLach »

gilt die Änderungs-Liste für (D) oder für (A) - wegen dem Tagfahrlicht??

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Beitrag von markus »

McLach hat geschrieben:gilt die Änderungs-Liste für (D) oder für (A) - wegen dem Tagfahrlicht??

in Ö hast du du entweder die möglichkeit mit tagfahrlicht unterwegs zu sein oder aber mit direktem abblendlicht.

die gefahr beim tagfahrlicht besteht allerdings darin, dass bei der durchfahrt von tunnels die hintere beleuchtung nicht aktiviert ist, daher muss hier das abblendlicht eingeschalten sein. wenn du nur mit tagfahrlich (sprich nur mit aktivierten vorderem licht) in einem tunnel unterwegs bist dann ist dies auch eine gesetzesübertretung und kann gestraft werden :!: :!:

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Beitrag von Minirockfan »

markus hat geschrieben:
McLach hat geschrieben:gilt die Änderungs-Liste für (D) oder für (A) - wegen dem Tagfahrlicht??

in Ö hast du du entweder die möglichkeit mit tagfahrlicht unterwegs zu sein oder aber mit direktem abblendlicht.

die gefahr beim tagfahrlicht besteht allerdings darin, dass bei der durchfahrt von tunnels die hintere beleuchtung nicht aktiviert ist, daher muss hier das abblendlicht eingeschalten sein. wenn du nur mit tagfahrlich (sprich nur mit aktivierten vorderem licht) in einem tunnel unterwegs bist dann ist dies auch eine gesetzesübertretung und kann gestraft werden :!: :!:

Und hat der neue Scénic nicht eine Schaltung, die bei Dämmerung automatisch das Abblendlicht aktiviert?

Kann man das Tagfahrlicht in den nicht Ö Varianten optional ordern?

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

MaikvanFeig hat geschrieben:Eine kleine Anmerkung zur "Winterreifenpflicht".

Wer seine Bereifung nicht den Wetterverhätlnissen anpasst, der muss nicht nur die 20-40€, sondern kann auch seinen Versicherungsschutz verlieren. Er kann bei jedem Unfall eine Teilschuld bekommen, ob er Schuld war oder nicht.

Ich denke, das ist die wesentlichere Neuerung.

Gruß
Maik

Das mit der Teilschuld und der Rückforderung mancher Versicherungen bei nicht angepasster Bereifung ist aber schon länger. Es wurde nur noch nie so hervor gehoben.

les-bleus
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Beitrag von les-bleus »

wie soll das auch gehen???
Im Grunde müssen alle, die WR aufgezogen haben und nicht auf Schnee unterwegs sind (und das ist die meiste Zeit!!!) dann eine Teilschuld erhalten. Und wie ist es wenn einer schlechte WR gekauft hat (gibt ja solche Gurken die nix taugen) oder wenn einer wg seinem Heckantrieb am Berg (trotz WR) auf einmal quer steht???? Aus meiner Sicht wird es eine Menge Klagen vor Gericht geben. In meinen Augen absoluter Bullshit (sorry für den Ausdruck). Aber wer nicht gerade im Gebierge wohnt, wo eben die meiset Zeit über Schnee liegt, der ist besser beraten, wenn er die SR (gutes Profil vorausgesetzt) drauf behält.
Auf meinem Scénic habe ich bspw. Conti WR - die sind (temperaturunabhängig) wesentlich schlechter in der Traktion als meine Michelin SR bei Nässe und trockenem. Werde sie wahrscheinlich nicht mehr erneuern und ganzjährig mit SR fahren in Zukunft.

micha
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Beitrag von micha »

les-bleus hat geschrieben:Aber wer nicht gerade im Gebierge wohnt, wo eben die meiset Zeit über Schnee liegt, der ist besser beraten, wenn er die SR (gutes Profil vorausgesetzt) drauf behält.

Klares nein... die Haftung von Sommerreifen lässt ab 7° C deutlich nach.

Gruß

Michael

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Beitrag von les-bleus »

micha hat geschrieben:
les-bleus hat geschrieben:Aber wer nicht gerade im Gebierge wohnt, wo eben die meiset Zeit über Schnee liegt, der ist besser beraten, wenn er die SR (gutes Profil vorausgesetzt) drauf behält.

Klares nein... die Haftung von Sommerreifen lässt ab 7° C deutlich nach.

Gruß

Michael

...sorry - ist eine Mähr die von der Reifenindustrie in die Welt gesetzt wurde!

Gerade in letztem Winter gab es hierzu einige Berichte in der Presse und selbst der ADAC hatte seinerzeit davon Abstand genommen.
Zuletzt geändert von les-bleus am 4. Nov 2006, 14:12, insgesamt 1-mal geändert.

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

micha hat geschrieben:
les-bleus hat geschrieben:Aber wer nicht gerade im Gebierge wohnt, wo eben die meiset Zeit über Schnee liegt, der ist besser beraten, wenn er die SR (gutes Profil vorausgesetzt) drauf behält.

Klares nein... die Haftung von Sommerreifen lässt ab 7° C deutlich nach.

Gruß

Michael
Sagen auch die Reifenhersteller :wink:

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