Sind Angebote bindend?

Gott und die Welt, alles und nichts wird hier beredet ...
roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

Patlabor hat geschrieben:MOIN!

Aber Du sagst selber schon, das Du die Menge geändert hast und um einen neuen Preis gebenten hast. Du hast anscheinend selber schon gemerkt, das der alte Preis nicht mehr gültig sein wird.

Den neuen Preis habe ich angefragt weil ich anstatt 900 Stück jetzt 2100 Stück bestelt habe.
Da es bei einer höheren Menge ja meistens einen besseren Preis gibt ist meine Anfrage ja verständlich.


Patlabor hat geschrieben: Was ich nicht verstehe:
Du nimmst mehr, und der Stückpreis wird höher? Das finde ich irgendwie komisch...
In der Antwort, die man dir geschickt hat, wird ja schon darauf verwiesen, das eine neue Anfrage unter anderen Bedingungen auch einen neuen Preis zur Folge hat.

Die Berufen sich jetzt da drauf das Ihnen in dem ersten Angebot ein Fahler unterlaufen sei.
Obwohl ich mich ja mehrfach telefonisch erkundigt hatte und auch klare Aussagen bekommen habe, wird von der Sachbearbeiterin jetzt alles abgestritten :nono:

Also, ich habe meinen Auftrag bei denen stoniert und mit dem Geschäftsführer lange telefoniert und ihm unmissverständlich klar gemacht das unsere Geschäftsbeziehung hiermit beendet ist.

Wenn die es sich erlauben können, mir soll es Recht sein, es geht hier nicht nur um Kleingeld....
... mit meinem Kunden bin ich mir einig geworden das die Lieferung sich nen bißchen verzögert.

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN! (mal wieder...)

Also, ich habe meinen Auftrag bei denen stoniert und mit dem Geschäftsführer lange telefoniert und ihm unmissverständlich klar gemacht das unsere Geschäftsbeziehung hiermit beendet ist.
Ist evt auch besser so, wenn die gar nicht mit sich reden lassen. Davon mal abgesehen:
Was hätten die denn gemacht, wenn Du den Auftrag für 900 Stück einfach 2x hättest machen lassen, also: Einmal den Auftrag zu den ersten Konditionen vergeben und dann unter Berufung auf dieses Angebot den Auftrag noch einmal ausführen lassen.... Hätte man das so machen können?? (@ MaikvanFeig, evt kennst Du dich damit aus...)


... mit meinem Kunden bin ich mir einig geworden das die Lieferung sich nen bißchen verzögert.
Und da muss ich Dir sagen: ToiToiToi, das Du in so einem Fall immer auf kulante Kunden triffst! Di können einen sonst echt reinreissen...

MfG
Frank

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

@Patlabor,

das geht leider nicht. Denn - wie schon gesagt - hat der Lieferant ein unverbindliches Angebot gemacht und außerdem auch noch einen Fehler reingebracht.
Somit zieht er sich immer aus der Schlinge.
Auch wenn tatsächlich nur 900 Stück bestellt worden wären.

Das Gleiche Problem bekommst Du übrigens auch privat, wenn Du im Versandhaus bestellst und im Katalog ein Druckfehler war. Der TV, denn Du für 999€ bestellt hast, kostet dann plötzlich 1.499€. Dann kannst Du entweder vom Vertrag zurücktreten (keine Kosten) oder mehr bezahlen. Ein Recht auf Kaufpreis 999€ hast Du nicht.

Gruß
Maik

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Beitrag von Wookie »

MaikvanFeig hat geschrieben:... Ein Recht auf Kaufpreis 999€ hast Du nicht.

Das sehe ich anders!
Nicht umsonst steht auf jeder Seite eines Kataloges (oder auf der letzten) immer: "... Änderungen, Irrtum vorbehalten ... bla bla"
Dein Beispiel auf den Supermarkt umgemünst, würde ja bedeuten, das die Auspreisung der Ware in den Regalen nur Jux und Dalerei ist. Wenn Du beim bezahlen nicht merkst, das der Kasten Bier nich 11,00 Euro sonder 21,00 Euro kostet, wäre das dann Dein Problem.
Nach meiner Meinung ist das aber nicht so, denn sonst könnte ich ja auspreisen was ich will.
Gesetzt gegen unlauteren Wettbeweb usw.?

Grüße
Dirk

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN!

Ich sehe das ebenfalls so wie Wookie, dann kann ich ja dranschreiben was ich will!
Ich kenne mich nur mit der Rechtslage im Bauwesen aus, und wenn ich da ein Angebot einhole mit genauer Beschreibung und Menge, so ist dieser Preis bindend! Wenn ich den Preis auf eine Leistung pro Einheit geben lasse (zB pro qm), kann unter best. Umständen sogar die Menge noch geändert werden, und der Preis pro Einheit muss bleiben!

Wie gesagt, Baurecht. Du wirst es als Einkäufer aber wohl besser wissen, auch wenn es sich für mich komisch anhört.

MfG
Frank

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

Natürlich kann man nicht einfach schreiben, was man will. Aber wie schon gesagt: "Irrtümer vorbehalten". Das steht auch so ähnlich im Gesetz. Für Fehler im Angebot muss man nicht automatisch haften.
Und nochmal: Er hat ein "unverbindliches" Angebot vorliegen.
Damit ist die Sache schon gegessen.

Kunden bindet man damit nicht, aber rechtlich ist es klar.

Gruß
Maik

P.S.: Im Baurecht gilt übrigens das Gleiche. Nur ist es dort entweder nicht üblich, unverbindliche Angebote abzugeben oder die Lieferanten trauen sich nicht, ihr Recht einzufordern, weil sie sonst die Kunden verlieren.

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