Sind Angebote bindend?

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roadrunner
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Sind Angebote bindend?

Beitrag von roadrunner »

Hab mal ne Frage die ein Angebot welches ich von einem Lieferanten bekommen habe betrifft.

Eventuell kenn sich ja jemand damit aus ....


Ich habe mir ein schriftliches Angebot über 900 Teile machen lassen.
Als das Angebot kam stand folgendes da drauf.
"Preis in Euro für 900 = xxx,xx Euro"

Daraufhin habe ich noch mal Sicherheitshalber bei der Firma angerufen und nachgefragt ob sich der Angebotspreis auch wirklich auf die kpl. 900 Stück bezieht....
... die Sachbearbeiterin hat extra noch ihren Kollegen geragt und mir dann geantwortet das es für die kpl. 900 Stück sei.

Daraufhin habe ich eine Bestellung an den Liefernaten gefaxt in der ich mich auf das Angebot Nr. xxx vom xx.10.2005 beziehe.

Da ich mitlerweile 2100 Stück dieser Sache benötige habe ich in dem Fax sofort um einen neuen Preis gebeten da es sich ja jetzt um mehr als die doppelte Menge handelt.

Gestern kam das neue Angebot per Fax.
Darauf steht der neue Preis mit dem Hinweis "Preis per 100 Stück" .......
.... der Preis per 100 Stück beträgt jetzt ein bißchen weniger weniger als der Preis für die kompletten 900 Stück.

Jetzt steh ich da....
... ich habe meinen Kunden die Teile Angeboten und auch eigentlich schon verkauft, allerdings zu dem Preis nach dem ersten Angebot...

Was kann ich jetzt machen, ich habe den ersten Preis ja schriftlich...!?!?!?

... der Lieferant hat bei unserem telefonat nur gesagt das Angebote Freibleibend sind ....

Jetzt bin ich ganz schön in der AR... gekniffen wenn ich die Teile nicht liefern kann, bzw. ich muß ne Menge Geld drauf legen um die Teile zu bekommen ....

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Ich bin ja weit kein Jurist, aber...

Du hast eine unverbindliche Anfrage gemacht, der Händler hat dir ein Angebot unterbreitet und auf dessen Grundlage hast du bestellt (jetzt kam der Kaufvertrag zustande). Er hat geliefert und du bezahlt. Vertrag erfüllt, fertig.

Jetzt das selbe Spiel noch mal in grün, aber das Angebot sieht anders aus. Pech gehabt, denn du hast je keinen Festpreis ausgehandelt oder so. Neues Spiel, neues Glück...

Aber noch mal anrufen, die Sachlage und das Anliegen freundlich anbringen und bitten, den Preis erneut zu gewähren, kann man ja mal.
Ich kann mir nämlich auch nicht vorstellen, warum der Preis so imens steigt, wenn man mehr abnehmen will und Stammkunde werden könnte. Ich kenne das sonst andersrum :gruebel:

Alle Angaben ohne Gewähr. Wie immer :wink:

P.S.: Bitte gehe in Zukunft etwas bedachter mit dem "i" und den Sonderzeichen um, auch wenn es noch so auf der Seele brennt. Macht sich gar nicht toll :nono:
Habe den Titel deshalb verändert. Nichts für ungut!

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Beitrag von Wookie »

Hi,

ganz ruhig!
Ein formales Angebot (auch ein Fax ist rechtswirksam, anders als eine Mail) ist bindend für den Anbieter. Er kann die Bindefrist maximal durch einen Satz im Angebot auf einen best. Zeitraum beschränken.
Wenn Deine 1. Bestellung sich auf das Angebot für die 900 Teile bezieht (sinnigerweise hast Du auch 900 Teile bestellt), dann zahlst Du auch nur den Preis lt. Angebot.

Wozu sollte ein Angebot sonst Sinn machen, wenn sich im Nachhinein keiner mehr daran gebunden fühlen muß?

Grüße
Dirk

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Beitrag von Roman Prinz »

Das würde ja bedeuten, dass der Händler ihm quasi ewig den im Angebot genannten Preis gewähren müsste?!
Außer natürlich, er hat das Angebot zeitlich befristet o.ä.

Wookie
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Beitrag von Wookie »

Roman Prinz hat geschrieben:Das würde ja bedeuten, dass der Händler ihm quasi ewig den im Angebot genannten Preis gewähren müsste?!

So war das nun auch nicht gemeint.
Sicher gibt es in der Rechtsprechung einen Zeitraum, nachdem ein Angebot verfällt, wenn im Angebot selber keine Frist genannt ist.

Grüße
Dirk

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN!!

Wookie hat geschrieben: Wozu sollte ein Angebot sonst Sinn machen, wenn sich im Nachhinein keiner mehr daran gebunden fühlen muß?

Also bist auch DU dran gebunden: Das Angebot gilt, wenn Du die 900 Stück nimmst. Wenn eine Seite das Angebot ändert (er den Preis, Du die Leistung in Stückzahl oder Beschaffenheit), so werden die Karten neu gemischt und der Händler kann ein neues Angebot machen.
Ich kenne das so aus dem Bauwesen, wo Mehr- oder Mindermengen von 10% in Kauf genommen werden müssen, ab dann gibt es einen neuen Preis.

MfG
Frank

roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

@Frank
Das würde ja bedeuten das das erste Angebot micht mehr gültig ist ?

Ich habe allerdings auf Grund des Angeboten eine Menge von 2100 Stück bestellt und um einen neuen Preis gebeten.
Daraufhin kam eine Email mit folgendem Text:

"Sehr geehrter Herr Schröder,
Vielen Dank für Ihre Bestellung.
Die Preise müssen neu angefragt werden, daher bitten wir noch um etwas Geduld, wir rechnen damit am Montag.
Den Liefertermin kann ich Ihnen erst nach abklärung aller Details bestätigen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
usw. "

Das heißt doch eigentlich das die Meine Bestellung angenommen haben... oder ??

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

Ich misch mich jetzt mal ein. Ich bin von Beruf Einkäufer, kenne mich also gut aus.

Generell gilt: Ein verbindliches Angebot ist i.d.R. die erste Willenserklärung. Wenn eine Bestellung erfolgt, die absolut identisch dem Angebot ist, kommt es zur zweiten Willenserklärung. Ausnahme: beinhaltet das Angebot oder die Verkaufsbedingungen eine Klausel, dass es freibleibend ist, dann wird erst die Bestellung zur 1. Willenserklärung und die Auftragsbestätigung zur zweiten. Außerdem sind Fehler im Angebot ebenfalls von der Erfüllungspflicht ausgenommen.

In Deinem Fall wird´s noch komplizierter:
Du hast mit Deiner Bestellung gleichzeitig einen neuen Preis angefragt. Somit gibt es zum Zeitpunkt der Bestellung überhaupt keine Willenserklärung. Somit gilt erst Deine Bestelländerung, in der Du den neuen Preis einträgst, als 1. Willenserkläung und die entsprechende AB als zweite.
Es ist also genau genommen noch kein Vertrag zustande gekommen.
Du hättest also vom Auftrag zurücktreten können. Wenn Du jedoch nichts entgegenbringst, kann der Lieferant die erste Bestellung i.V.m. dem Nachtragsangebot als Auftrag ansehen und rechtsgültig liefern.

Wenn Du also Deinen Kunden gegenüber den Preis vertreten musst, hast Du zwei Möglichkeiten:
1.) Du trittst von diesem Auftrag zurück und suchst Dir einen günstigeren Lieferant
2.) Du redest mit dem Lieferanten und versuchst, den Preis im Rahmen eines Sonderrabatts zu drücken. Vielleicht kannst Du ja Folgeaufträge in Aussicht stellen? Die Differenz, die dann noch übrig bleibt, musst Du wohl als "Lehrgeld" abhaken und als Verlust von der Steuer absetzen.

Gruß
Maik

roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

Erst einmal Danke für Eure Antworten. :nicken:

Der Lieferant ist mir zwar nen bißchen entgegengekommen, aber leider nicht genug um den Verlust abzufangen.
Da ich den Kunden nicht verlieren möchte muß ich wohl in den sauren Apfel beißen und Geld drauf legen.

Ich frag mich echt langsam wofür man sich noch schriftliche Angebote machen läßt wenn doch im endeffekt niemand dran gebunden ist :gruebel: :nono:

Patlabor
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Beitrag von Patlabor »

MOIN!

Aber Du sagst selber schon, das Du die Menge geändert hast und um einen neuen Preis gebenten hast. Du hast anscheinend selber schon gemerkt, das der alte Preis nicht mehr gültig sein wird. Was ich nicht verstehe:
Du nimmst mehr, und der Stückpreis wird höher? Das finde ich irgendwie komisch...
In der Antwort, die man dir geschickt hat, wird ja schon darauf verwiesen, das eine neue Anfrage unter anderen Bedingungen auch einen neuen Preis zur Folge hat.

MfG
Frank

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