Gebrauchtwagenverkauf nur an Händler

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Roberino
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Gebrauchtwagenverkauf nur an Händler

Beitrag von Roberino »

Mal ne Frage,

aufgrund meiner Suche (hier: Zweitwagen) stoße ich immer häufiger auf folgenden Hinweis im Verkaufstext:

Verkauf nur an Händler/Export

Der Preis ist natürlich super gut. Aber wieso verkaufen die Händler nur an andere Händler den Wagen? :gruebel: :gruebel:

Ich habe mir nämlich bei einem überlegt, ob ich nicht dafür einfach ein Gewerbe anmelde. Kostet bei uns so um die 25 Euro. Nach einem Jahr kann ich's wieder abmelden....

Weil wenn ich den Wagen gekauft habe, kann ich ihn auch zulassen, oder nicht?

Oder sehe ich da was falsch??? Ich versteh hier nur Bahnhof. Kennt sich da einer aus??

Merci und Ciao
Rob

Georg
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Beitrag von Georg »

Hat vielleicht was mit der Garantie zu tun?

Georg

Acronicta
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Beitrag von Acronicta »

Vielleicht weil er ohne MWSt angeboten wird, die Du nachzahlen müßtest ?

roadrunner
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Beitrag von roadrunner »

Ich denke eher das das was mit der MwSt. auf sich hat :gruebel:

Wookie
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Re: Gebrauchtwagenverkauf nur an Händler

Beitrag von Wookie »

Roberino hat geschrieben:Ich habe mir nämlich bei einem überlegt, ob ich nicht dafür einfach ein Gewerbe anmelde. Kostet bei uns so um die 25 Euro. Nach einem Jahr kann ich's wieder abmelden....

Hi Rob,

ob Du deswegen wirklich Gewerbe anmeldest, würde ich mir nochmal überlegen. Mit dem Anmelden bekommst Du ja auch das Finanzamt an den Hals - Anzeige Betriebsaufnahme - Vorauszahlung Steuern für ein Jahr - GuV bzw. Bilanz - usw. usw.
Soviel günstiger kann der Wagen garnicht sein.

Ich denke eher es hat etwas mit Gewährleistung zu tun.
MwSt. sollte beim Verkauf ja keine Rolle spielen bzw. wenn er mit ausgewiesener MwSt wäre, könntest Du ihn als Privatperson ja auch kaufen.
Mir fällt spontan kein steuerl. Grund ein, warum ein Wagen nicht auch an eine Privatperson verkauft werden kann.
Gebrauchtwagen von Privat dürfen auch nur ohne ausgewiesene MwSt an Privat verkauft werden, das ist aber auch schon alles.

Vielleicht gibt's ja noch einen Steuerexperten unter uns?!

Grüße
Dirk

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Beitrag von Nersgatt »

Bei B2B-Geschäften muss man keine Sachmängelhaftung geben. Die muss man nur bei B2C-Geschäften geben.
Aber ich würde dafür kein Gewerbe anmelden (habe selbst mal eins gehabt). Du musst zwar keine Steuern vorrauszahlen (wenn Deine geschätzten Einnahmen unter einer bestimmten Grenze bleiben), aber Du wird z.B. Einkommensteuererklärungspflichtig. Du musst eine Gewinnermittlung abgeben, evtl. Umsatzsteuer abführen und dafür die entsprechenden Erklärungen erstellen, etc.
Wenn Du das nicht machst, droht das FA Dir ein Zwangsgeld an. Wenn Du vollkommen stur bist, ziehen die das sogar ein. BTDT. :wall:

Außerdem musst Du das von Deinem Arbeitgeber absegnen lassen. Wenn er es auf andere Weise rausbekommt, kommst Du vielleicht in Erklärungsnot.
Alles in Allem: Lass es lieber sein, macht mehr Stress als man haben möchte. :nono:

Gruß,
Jens

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Beitrag von Anfänger »

B2B = Business to Business = Geschäfte unter Vollkaufleuten:
Gewährleistung kann im Kaufvertrag ausgeschlossen werden
"Es gilt, was im Vertrag steht"

B2C = Business to Customer = Geschäfte vom Kaufmann (hier: Händler, Importeure, aber auch jeder Selbstständige und Freiberufler (!) ) mit einer Privatperson/ einem "End"verbraucher.
Gewährleistung kann NICHT ausgeschlossen werden; es gilt IMMER ein Jahr
"Es gilt, was im BGB steht, BGB kann durch Vertrag NICHT ausgeschlossen werden

C2C = PB= Customer to Customer= private Business= Geschäfte zwischen Privatleuten.
Hier gilt grundsätzlich erst einmal Gewährleistung, die aber im Angebot oder Vertrag explizit ausgeschlossen werden kann.
Vergesst diesen Ausschluss NIE, wenn Ihr etwas privat verkauft; egal was!

So, damit dürften die letzten Klarheiten beseitigt sein.

Es geht hier AUSSCHLIESSLICH um den Ausschluss der Gewährleistung!

...und genau um diesen "imaginären" Wert sind dann die Kisten billiger.


2. Aspekt: Zustand/Verkehrssicherheit: Kaufleute können sich (wie Privatleute bei den meisten Dingen auch) UNTEREINANDER alles verkaufen, egal wie es aussieht, beim kauf vom Händler müssen gewisse Grundvoraussetzungen (z.B. bzgl. Verkehrssicherheit) erfüllt sein.

3. Aspekt: Kaufleute können untereinander Haftung für
verdeckte Mängel ausschliessen, alle anderen eben nicht (ein Schelm, wer böses dabei denken sollte....)

Also: Finger weg von solchen Angeboten, egal wie günstig sie zunächst zu sein scheinen!


Damit sollte eigentlich alles klar sein
:gruebel:

Gruß
Anfänger

Roberino
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Beitrag von Roberino »

Ich hatte auch schon einmal ein B2C. Nebenberuflich. Hatte sogar auch damit zu tun, womit ich heute arbeite. Telefone, Handys, Vertäge, Telefonanlagen, etc. Anmelden muss sein. Klar. Aber bei mir hat nicht mal a) der Chef was dagegen gehabt und b) solange ich nicht über einen Grenzwert mit dem Umsatz liege, reicht dem Finanzamt hier in Franken eine einfache G/V Gegenüberstellung am Ende des Jahres. 3 Jahre hat man Zeit sein Gewerbe in den Grünen Bereich zu fahren. Danach kommst du in erklärungsnot.

Also von der Seite her, denke ich, dürfte das kein Problem sein. Ich will ja auch den Wagen dann nicht als Verlust am Ende des Jahres mit abschreiben.

Bei dem Preis ist die MwSt drinnen (laut dem anderen Händler). Ansonsten würde ich schon den Wagen genau unter die Lupe nehmen wollen (ADAC Gebrauchtwagenprüfstand oder TÜV).

Ciao
Rob

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