Gebrauchtwagen Garantie oder Gewährleistung ????

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roadrunner
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Gebrauchtwagen Garantie oder Gewährleistung ????

Beitrag von roadrunner »

Ich weiß, hat nichts mit dem Scenic zu tun, aber ich denke das mir eventuell der eine oder andere eventuell nen Tipp geben kann.

Ich habe im Mai diesen Jahres einen gebrauchten Renault Kangoo bei eine Autohändler gekauft.
Zu dem Auto gab es eine ein Jährige Garantie.
Jetzt ist ein Problem aufgetaucht wobei ich nicht weiß ob die Gewährleistung oder die Garantie dafür aufkommt.

Hier mein Probelem:

Der Kangoo hat von anfang an ein etwas schief stehendes Lenkrad.
Jetzt ist mir aufgefallen das die vorderen Reifen innen abgefahren sind.
Also ab in die Werkstatt (nicht die wo ich ihn gekauft habe) und mal nachsehen lassen.
Die Spur ist total verstellt und dadurch natürlich die Reifen einseitig abgefahren.
Spureinstellen ca. 60 Euro + zwei Neue Reifen, alles zusammen so ca. 250 Euro.
Ich ans Telefon, den Händler wo ich ihn gekauft habe angerufen und ihn gefragt was wir machen.
Er meinte nur das ich es reparieren lassen soll, ihm die Rechnung zuschicken und er dann zusieht das er die Kohle von dem Vorbesitzter bekommt.
Der Händler zahlt auf jedenfall nichts.

Was soll ich tun ???
Ist der Händler nicht verpflichtet für versteckte Mängel im Rahmen der Gewährleistung aufzukommen ???

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen und nen paar gute Tipps geben so das ich dem Händler auf die Füße treten kann.

Popo Fan
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Beitrag von Popo Fan »

Hallo Roadrunner,

erstmal zur Begriffklärung:

Hast Du beim Erwerb des Kangoos eine gesonderte Gebrauchtwagengarantie (welchen Umfang diese Garantie hat, wird gesondert ausgewiesen: z.B. Motor, Getriebe, Bremsanlage etc) erhalten oder sprichst Du von der gesetzlich vorgeschriebenen Händlergewährleistung???

Dein Fall dürfte einige Probleme aufweisen. Von einem verstecktem Sachmangel kann man zunächst nicht ausgehen, da ja bereits von Anfang an das Lenkrad schief stand. Den Zustand der Reifen hättest Du auch kontrollieren müssen (Sichtprüfung) und sofort beanstanden müssen.

Wichtig ist zunächst, dass der Händler mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss, die bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorlagen. Desweiteren gilt eine gesetzliche Beweislastumkehr zugunsten des privaten Käufers: Bei Auftreten eines Mangels innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf wird vom Gesetz her vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Den Händler trifft die Last, das Gegenteil zu beweisen. Nach dieser Zeit muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.

Problem bei der ganzen Sache ist, liegt hier ein Sachmangel (falsch eingestellte Spur als Unfallfolge???) vor oder handelt es sich lediglich um eine ausgeprägte Verschleißerscheinung (Reifen gehören nun mal zu den Verschleißteilen). Letzten Aufschluss darüber kann nur ein Sachverständigengutachten geben.

Wenn Du im ADAC Mitglied bist, kannst Du Dir über diesen Sachverhalt mehr Infos holen.

Viele Glück!

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