Hallo zusammen,
irgendwie stell ich mich vielleicht grad ein wenig. Aber ich finde im WWW nix über ECE Normen bzw. ECE Regelungen. Mich würde der Text zur ECE Regelung Nr. 37 interessieren.
Wer kann mir hier helfen?
Merci und Ciao
Rob
ECE Norm / ECE Regelungen
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Hi,
wollt dir nur ne kurze info geben:
versuch mal folgendes Bundesgesetzblatt zu organisieren, da steht vielleicht das drin, was du wissen willst:
----
Bundesgesetzblatt II, 1995 Nr. 16, Seite 405
Verordnung zur Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 37 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Verordnung zur Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 37)
Vom 15. Mai 1995
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Juni 1965 zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1968 (BGBl. 1968 II S. 1224) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
Artikel 1
Die nach Artikel 12 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 37 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie die Berichtigung 1 der Revision 2 werden hiermit in Kraft gesetzt. Der Wortlaut der Revision 2 der Regelung und ihrer Berichtigung wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung als Anhang zu dieser Verordnung veröffentlicht.*)
Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 16. Dezember 1992 in Kraft. Die ECE-Regelung Nr. 37 (BGBl. 1978 II S. 413) ist mit Wirkung vom selben Tage außer Kraft getreten.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die in Artikel 1 genannte ECE-Regelung Nr. 37 Revision 2 für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Bonn, den 15. Mai 1995
Der Bundesminister für Verkehr
-----
ich hoffe, das hilft dir
ciao
sumsi :wink:
wollt dir nur ne kurze info geben:
versuch mal folgendes Bundesgesetzblatt zu organisieren, da steht vielleicht das drin, was du wissen willst:
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Bundesgesetzblatt II, 1995 Nr. 16, Seite 405
Verordnung zur Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 37 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern (Verordnung zur Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 37)
Vom 15. Mai 1995
Auf Grund des Artikels 3 des Gesetzes vom 12. Juni 1965 zu dem Übereinkommen vom 20. März 1958 über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung (BGBl. 1965 II S. 857), der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Dezember 1968 (BGBl. 1968 II S. 1224) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:
Artikel 1
Die nach Artikel 12 des Übereinkommens vom 20. März 1958 angenommene Revision 2 der ECE-Regelung Nr. 37 über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Glühlampen zur Verwendung in genehmigten Leuchten von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie die Berichtigung 1 der Revision 2 werden hiermit in Kraft gesetzt. Der Wortlaut der Revision 2 der Regelung und ihrer Berichtigung wird mit einer amtlichen deutschen Übersetzung als Anhang zu dieser Verordnung veröffentlicht.*)
Artikel 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 16. Dezember 1992 in Kraft. Die ECE-Regelung Nr. 37 (BGBl. 1978 II S. 413) ist mit Wirkung vom selben Tage außer Kraft getreten.
(2) Diese Verordnung tritt an dem Tage außer Kraft, an dem die in Artikel 1 genannte ECE-Regelung Nr. 37 Revision 2 für die Bundesrepublik Deutschland außer Kraft tritt. Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.
Bonn, den 15. Mai 1995
Der Bundesminister für Verkehr
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:respekt: merci für die infos.
jetzt hab ich ne menge zum lesen.
wen es noch interessiert: BMVBW Int. Harmonisierung der techn. Vorschriften für KFZ's
Letztendlich sind nicht die Regelungen zu Glühlampen (R37) sondern die für die Beleuchtung der KFZ interessant und einzuhalten.
BTW: wir können uns echt zu tote regulieren :wall:
Ciao
Rob
jetzt hab ich ne menge zum lesen.
wen es noch interessiert: BMVBW Int. Harmonisierung der techn. Vorschriften für KFZ's
Letztendlich sind nicht die Regelungen zu Glühlampen (R37) sondern die für die Beleuchtung der KFZ interessant und einzuhalten.
BTW: wir können uns echt zu tote regulieren :wall:
Ciao
Rob