Änderungen für Autofahrer im Jahr 2005
Voraussichtlich Mitte 2005 - Änderung in der StVO:
- Tempo 80 für Kleintransporter ab 3,5 t.
- Fahrten bei Schnee dürfen nur noch mit geeigneter Bereifung (Ganzjahres- oder Winterreifen) stattfinden.
Scenic-Forum Titel: Haftung bei Mietfahrzeugen ohne Winterreifen
Scenic-Forum Titel: Winterreifen Ja oder Nein?
- Helmpflicht für Quads und Trikes.
Führerschein für Jugendliche ab 16
Ab 1. Februar können sie den sogenannten S-Klasse Führerschein machen und dürfen dann schon "Auto" fahren. Allerdings kein PS-starken Sportwagen, sondern nur sogenannte Leichtmobile (Höchstgeschwindigkeit 45 km/h). Aber die haben in einem Crashtest des ADAC richtig schlecht abgeschnitten. Das Verletzungsrisiko ist bei einem Unfall sehr hoch. Und außerdem sind die Leichtmobile mit um die 10, 12 Tausend Euro ordentlich teuer. Der S-Führerschein gilt dann übrigens auch für sogenannte Quads und Minitrikes.
Quads: Treckerfahren mit Funfaktor
http://www.br-online.de/bayern3/service ... uads.shtml
Scenic-Forum Titel: Führerschein mir 17
- Inline-Skater werden von den Bestimmungen der StVO erfasst.
- Eintragungen im Verkehrszentralregister wird man schwerer wieder los.
Voraussichtlich Ende 2005 - Änderungen im Bußgeldkatalog:
- Drängler werden härter bestraft. Bei unzureichendem Sicherheitsabstand Fahrverbot schon bei 3/10 des halben Tachoabstandes z.B. unter 15 Meter bei Tempo 100.
- Brummifahrer: höheres Bußgeld bei Verstößen gegen das Sonntagsfahrverbot.
- Verschärfung bei Fehlverhalten am Bahnübergang.
Steht noch nicht fest - Änderungen der StVZO:
- neue Beleuchtungsvorschriften bei Fahrrädern; unter anderem ist künftig ein Standlicht für den Scheinwerfer erlaubt. An Fahrradanhängern könnten fest installierte Rückleuchten Pflicht werden.
- ab Oktober Kfz-Brief und –Schein werden durch zwei andere Zulassungsdokumente ersetzt.
- Die ursprünglich geplante Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Sicht bei Lkw kann noch nicht erfolgen.
Trotzdem werden die deutschen Nutzfahrzeughersteller ab Januar alle Lkw über 7,5 t mit verbesserten Weitwinkel- und Anfahrspiegeln ausrüsten.
- ab Juli Die so genannten Kuhfänger sollen für Neufahrzeuge end-gültig verboten werden.
- ab Mai neue Lkw und Busse über 9 Sitze müssen mit digitalen Fahrtenschreibern ausgestattet sein.
Steht noch nicht fest - Änderungen im Strafrecht:
- Fahrverbote sollen im Strafrecht auch bei nicht verkehrsbedingten Delikten eingesetzt werden können.
- ab 1.10.2005 Die so genannte Gruppenfreistellungsverordnung tritt endgültig in Kraft. Damit herrscht in Europa für jeden Vertragshändler Niederlassungsfreiheit. Jeder Händler kann dann an jedem Ort in Europa eine Filiale eröffnen. Dies wird möglicherweise zu einem höheren Wettbewerb führen, der die heute teilweise noch großen Preisunterschiede in Europa nivelliert.
- ab 1.1.2005 Neu entwickelte Fahrzeuge (Pkw) müssen obligatorisch der Euro4-Norm entsprechen. Für Fahrzeuge, die erstmals zugelassen werden, gilt dies erst ein Jahr später.
Bereits seit Oktober 2004 müssen alle neu in den Verkehr kommenden Pkw auf allen Plätzen, also auch auf dem hinteren Mittelplatz, mit Dreipunktgurten ausgerüstet sein.
- ab 1.1.2005 Luftqualität in Ballungsräumen: Für kleine Partikel unter 10 Mikrometer (PM10) gelten künftig Höchstgrenzen. 40 Mikrogramm/Kubikmeter im Jahresschnitt, 50 Mikrogramm pro Kubikmeter im Tagesmittel an höchstens 35 Tagen im Jahr. Werden diese Grenzen überschritten, müssen Luftreinhaltepläne aufgestellt werden.
- April 2005 Die Möglichkeit, PKW über 2,8 t wie Lkw preisgünstig nach Gewicht zu besteuern, soll aufgehoben werden. Auslöser für diese Maßnahme sind die gestiegenen Zulassungszahlen bei den großen SUVs und den Geländefahrzeugen der höheren Preisklasse.
- ab 17.2.2005 Die Rechte von Fluggästen werden verbessert. Künftig stehen Passagieren Ausgleichszahlungen zu, wenn Flüge annulliert werden. Bei Verspätungen muss für Mahlzeiten und Erfrischungen und unter Umständen auch für Hotelunterbringung gesorgt werden.
- ab 1.7.2005 Zum Auswuchten von Pkw-Rädern (bis 3,5 Tonnen) dürfen keine Bleigewichte mehr verwendet werden. Diese Regelung gilt bereits seit 1.7.2003 für alle neu homologierten Fahrzeuge. Für Motorräder und Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen dürfen weiterhin Blei-Auswuchtgewichte verwendet werden.
Scenic-Forum Titel: Lenkrad flattert....
- ab 21.10.2005 Durch den Wegfall bürokratischer Hemmnisse wird es künftig einfacher sein, Forderungen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten bestehen, einzutreiben. Dies betrifft Autofahrer zum Beispiel im Zusammenhang mit der Unfallschadenregulierung.
Quell: ADAC
Änderungen für Autofahrer im Jahr 2005
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- Kurzbeschreibung: Nach Scenic I und Scenic II gewechselt zu Nissan.
War ne geile Zeit hier im Forum. - Hat sich bedankt: 0
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Änderungen für Autofahrer im Jahr 2005
Zuletzt geändert von Sujuma am 2. Jan 2005, 09:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Tach zusammen.
kleine Richtigstellung in zusammenhang mit der Helmpflicht für Quads und Trikes.
Die Helmpflicht gillt nur für kleine Fahrzeuge (Führerschein Klasse S):
Fahrzeuge: Dreirädrigeskraftfahrzeug (Trikes),
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw).
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt)
mit Fremdzündungsmotor (also \\\"Benziner\\\"): Hubraum maximal 50 ccm
mit Dieselmotor: maximal 4kW Nutzleistung
mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung
bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet
Der ADAC hat mal wieder die hälfte verschluckt.
Sie auch hier http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/S.php
Mit freundlichem Triker Gruß
Mr. Trike
kleine Richtigstellung in zusammenhang mit der Helmpflicht für Quads und Trikes.
Die Helmpflicht gillt nur für kleine Fahrzeuge (Führerschein Klasse S):
Fahrzeuge: Dreirädrigeskraftfahrzeug (Trikes),
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quads, Mini-Pkw).
Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h (durch die Bauart bestimmt)
mit Fremdzündungsmotor (also \\\"Benziner\\\"): Hubraum maximal 50 ccm
mit Dieselmotor: maximal 4kW Nutzleistung
mit Elektromotor: maximal 4 kW Nenndauerleistung
bei vierrädrigen Kraftfahrzeugen: Leermasse maximal 350 kg (bei Elektrofahrzeugen: Akkus nicht mitgerechnet
Der ADAC hat mal wieder die hälfte verschluckt.
Sie auch hier http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/S.php
Mit freundlichem Triker Gruß
Mr. Trike