Klaus hat geschrieben:Hallo shooterman,
Bemerkt die Blondine nach dem losfahren, das die Bremse nicht richtig arbeitet, muß sie sofort anhalten. Merkt sie nichts, und es kommt zu einem Unfall, o.k. normaler Versicherungsschaden, die Blondine bekommt ihre Punkte für das Verschulden.
Klaus, wie reden hier nicht von Äpfeln und Birnen, sonder beide von ein und derselben Sache. Das was Du da von der Blondine schreibst, ist ebenfalls "...billigendes in Kauf nehmen...". Sie hat den Mangel erkannt und fährt trotzdem weiter, nimmt also einen möglichen Schaden in Kauf. In diesem Fall "ist sie voll mit drin", gar keine Frage. Hier sind wir einer Meinung.
Klaus hat geschrieben:
Um das zu verhindern, müßte Sie jetzt dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, d. h. beweisen, daß
Dem Vermieter ist bewusst, dass sich das Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand befindet, vermietet es aber trotzdem. Er nimmt einen Schaden somit bewusst in Kauf
.
Ha, sollte die Blondine bei der Unfallaufnahme gegenüber dem Kollegen in "Grün" äußern "...die Bremse hat nicht gebremst...", wird das Fahrzeug sichergestell und ein Gutachten angefertigt. Je nach Ergebnis hat die Blondine oder die Versicherung des Vermieters schlecht Karten.
Dem Vermieter obliegt eine nicht unerhebliche Sorgfaltspflicht über die von ihm vermieteten Fahrzeuge.
"Dem Vermieter ist bewusst, dass..." ist zugegebener Maßen, unglücklich ausgedrückt. Der Vermieter muss sicherstellen, dass seine Fahrzeuge sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden also den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sommer-, Winterbereifung gehört derzeit nicht dazu, um beim Ursprung des Threads zu bleiben. :wink:
Aus welchem Grund wird sonst die Fahrzeugflotte der Vermieter nach relativ kurzer Zeit erneuert? Um genau solche Streitfälle relativ leicht gerichtlich abschmettern bzw. an den Fahrzeughersteller weiterreichen zu können.
Klaus hat geschrieben:
Sollte ihr das tatsächlich gelingen, siehe
Das bedeutet in der Endkonsequenz, daß der Vermieter auch für den Schaden des Fahrers aufkommen müßte.
Ich glaube, das ist nicht richtig rüber gekommen. Für Schäden welche der Fahrer (wir wollen mal an/ab dieser Stelle die Blondine endlich in Ruhe lassen :wink: )
ausschließlich aufgrund seines (Fehl-) Verhaltens im Straßenverkehr verursacht, ist er auch voll verantwortlich.
Für Schäden die
ausschließlich auf den Zustand des Fahrzeuges zurückzuführen sind, ist der Vermieter verantwortlich.
Bei einer Kombination aus beidem, sind Mieter und Vermieter mit im Boot.
Das trifft übrigens auch auf das Bußgeld zu. Der Schuldige (Vermieter/Mieter) muss zahlen.
Ich habe im TV mal eine Bericht über Fahrzeugkontrollen bei LKW's gesehen. Das war haarsträubend was da an technischen Mängeln zu Tage trat. Die Busgelder dafür hat der Halter gefressen, der Fahrer aber beispielsweise, die für die Überschreitung der Lenkzeiten.
Meine Empfehlung an Robert, auf Winterreifen bestehen, ist für die eigene Sicherheit. Solltest Du mit Sommerreifen fahren müssen, dann tue es entsprechend vorsichtig. Sollte im Fall der Fälle jemand auf den Sommerreifen rumreiten, brauchst Du Dir sicher keine Gedanken über eine Mitschuld/-haftung machen. Eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung sollt man aber schon haben.
Wir wissen ja alle, "...versucht wird erst mal alles..."
Gruß
Sven