Haftung bei Mietfahrzeugen ohne Winterreifen

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Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo shooterman,

ich glaube wir reden bzw. schreiben etwas aneinander vorbei. Du redest von Birnen, ich von Äpfeln.

Nochmals, der Fahrzeugführer ist grundsätzlich für das Fahrzeug, daß er führt verantwortlich (im Privatbereich auf alle Fälle, im gewerblichen Bereich (Spedition, Gefahrgut usw. kann den Halter und auch den Disponenten eine Mitschuld treffen). Auch die vielzitierte Blondine (Dummheit schützt vor Strafe nicht und Unwissenheit eben so wenig) ist verantwortlich, wenn sie sich in ein Auto mit abgefahrenen Reifen setzt und dies in Betrieb nimmt. Sollten die Bremsen nicht in Ordnung sein, ist dies ein verdeckter Mangel. Bemerkt die Blondine nach dem losfahren, das die Bremse nicht richtig arbeitet, muß sie sofort anhalten. Merkt sie nichts, und es kommt zu einem Unfall, o.k. normaler Versicherungsschaden, die Blondine bekommt ihre Punkte für das Verschulden. Um das zu verhindern, müßte Sie jetzt dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, d. h. beweisen, daß
Dem Vermieter ist bewusst, dass sich das Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand befindet, vermietet es aber trotzdem. Er nimmt einen Schaden somit bewusst in Kauf
.
Sollte ihr das tatsächlich gelingen, siehe
Das bedeutet in der Endkonsequenz, daß der Vermieter auch für den Schaden des Fahrers aufkommen müßte.
.

Sommerreifen ist ein schlechtes Bsp. siehe
das Fahren mit Sommerreifen im Winter erst mal nicht strafbar ist.
.

So, ich hoffe das wir unsere Äpfel und Birnen zu einem verträglichen Kompott zusammen getan haben, :) denn in der Wirklichkeit kann das Problem noch wesentlich komplexer sein.

Gruß

Klaus

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Das wird dann wohl wenn es hart auf hart kommt im ermessen des Richters liegen, wer daran die Schuld trägt.
Einerseits ist der Fahrzeugführer für sein Auto verantwortlich, aber andererseits gibt es bei Mietfahrzeugen eine Sonderregelung.

Da gibt es bestimmt schon Urteile darüber.

Ich schaue mal ob ich was interessantes finde.

shooterman
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Beitrag von shooterman »

Klaus hat geschrieben:Hallo shooterman,

Bemerkt die Blondine nach dem losfahren, das die Bremse nicht richtig arbeitet, muß sie sofort anhalten. Merkt sie nichts, und es kommt zu einem Unfall, o.k. normaler Versicherungsschaden, die Blondine bekommt ihre Punkte für das Verschulden.

Klaus, wie reden hier nicht von Äpfeln und Birnen, sonder beide von ein und derselben Sache. Das was Du da von der Blondine schreibst, ist ebenfalls "...billigendes in Kauf nehmen...". Sie hat den Mangel erkannt und fährt trotzdem weiter, nimmt also einen möglichen Schaden in Kauf. In diesem Fall "ist sie voll mit drin", gar keine Frage. Hier sind wir einer Meinung.

Klaus hat geschrieben: Um das zu verhindern, müßte Sie jetzt dem Vermieter grobe Fahrlässigkeit nachweisen, d. h. beweisen, daß
Dem Vermieter ist bewusst, dass sich das Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand befindet, vermietet es aber trotzdem. Er nimmt einen Schaden somit bewusst in Kauf
.

Ha, sollte die Blondine bei der Unfallaufnahme gegenüber dem Kollegen in "Grün" äußern "...die Bremse hat nicht gebremst...", wird das Fahrzeug sichergestell und ein Gutachten angefertigt. Je nach Ergebnis hat die Blondine oder die Versicherung des Vermieters schlecht Karten.
Dem Vermieter obliegt eine nicht unerhebliche Sorgfaltspflicht über die von ihm vermieteten Fahrzeuge.
"Dem Vermieter ist bewusst, dass..." ist zugegebener Maßen, unglücklich ausgedrückt. Der Vermieter muss sicherstellen, dass seine Fahrzeuge sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden also den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Sommer-, Winterbereifung gehört derzeit nicht dazu, um beim Ursprung des Threads zu bleiben. :wink:
Aus welchem Grund wird sonst die Fahrzeugflotte der Vermieter nach relativ kurzer Zeit erneuert? Um genau solche Streitfälle relativ leicht gerichtlich abschmettern bzw. an den Fahrzeughersteller weiterreichen zu können.

Klaus hat geschrieben: Sollte ihr das tatsächlich gelingen, siehe
Das bedeutet in der Endkonsequenz, daß der Vermieter auch für den Schaden des Fahrers aufkommen müßte.

Ich glaube, das ist nicht richtig rüber gekommen. Für Schäden welche der Fahrer (wir wollen mal an/ab dieser Stelle die Blondine endlich in Ruhe lassen :wink: ) ausschließlich aufgrund seines (Fehl-) Verhaltens im Straßenverkehr verursacht, ist er auch voll verantwortlich.
Für Schäden die ausschließlich auf den Zustand des Fahrzeuges zurückzuführen sind, ist der Vermieter verantwortlich.
Bei einer Kombination aus beidem, sind Mieter und Vermieter mit im Boot.

Das trifft übrigens auch auf das Bußgeld zu. Der Schuldige (Vermieter/Mieter) muss zahlen.

Ich habe im TV mal eine Bericht über Fahrzeugkontrollen bei LKW's gesehen. Das war haarsträubend was da an technischen Mängeln zu Tage trat. Die Busgelder dafür hat der Halter gefressen, der Fahrer aber beispielsweise, die für die Überschreitung der Lenkzeiten.

Meine Empfehlung an Robert, auf Winterreifen bestehen, ist für die eigene Sicherheit. Solltest Du mit Sommerreifen fahren müssen, dann tue es entsprechend vorsichtig. Sollte im Fall der Fälle jemand auf den Sommerreifen rumreiten, brauchst Du Dir sicher keine Gedanken über eine Mitschuld/-haftung machen. Eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung sollt man aber schon haben.

Wir wissen ja alle, "...versucht wird erst mal alles..."

Gruß
Sven

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Beitrag von Roman Prinz »

Die Antwort ist ganz einfach.

Beim Anmieten eines Fahrzeuges bin ich als Mieter drauf angewiesen das zu nehmen, was der Vermieter zur Verfügung stellt.

Kann ich nachweisen, z.B. Kopie meiner Vorbestellung des Miet- KFZ, das ich ausdrücklich ein FZ mit WiRei bestellt habe, jedoch der Vermieter keines zur Verfügung stellen konnte oder wollte, dann handelt er grob fahrlässig.
Denn für die Verkehrstauglichkeit ist der Eigentümer, sprich die Mietwagengesellschaft verantwortlich und nicht der Mieter.
Du mietest ja einen Gegenstand mit zugesicherten Eigenschaften, d.h. im Winter auch ein Auto mit Winterreifen.

Du hast ja als derjenige, der mietet keinerlei bzw. nur bedingten Einfluß darauf. Du kannst nur bei der Reservierung darauf hinweisen, das das FZ die Winterreifen haben soll.
Sollte der Vermieter dem nicht entsprechen, dann hat er das Problem und nicht Du, da ja die zugesicherte Eigenschaft des Mietgegenstandes nicht gegeben ist.

Von daher alles schriftlich vermerken, sowohl auf der Reservierung, als auch im MV.

Gruß

Markus

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können. :nicken:
Der Vermieter ist für das Fahrzeug verantwortlich.
Du als Mieter hast ja keinen einfluss darauf, in welchem zustand sich das Fahrzeug befindet.

Roberino
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Beitrag von Roberino »

ScenicTuning hat geschrieben:Der Vermieter ist für das Fahrzeug verantwortlich.
Du als Mieter hast ja keinen einfluss darauf, in welchem zustand sich das Fahrzeug befindet.

Ja aber, wenn das Auto sich in einem nicht-verkehrstüchtigen Zustand befindet, darf ich das dann überhaupt übernehmen und am Straßenverkehr teilnehmen - ich weiß nicht so recht :gruebel:

Das Problem (hier mit den Winterreifen) einfach auf den Vermieter abwälzen: ich glaube das geht im Falle eines Falles nicht gut.

Ich werde auf jedenfall am Dienstag abend auf Winterreifen laut Buchung bestehen. Egal welche Klasse ich dann anmiete (geht auf Firmenkosten), bzw. fahre ich dann halt mit meinem Corsa und rechne die Kilometer ab.

Gruß
Robert

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Beitrag von ScenicTuning »

Natürlich wenn du gleich siehst das der Wagen absoluter Schrott ist, bekommst auch eins auf den Deckel. Wenn das Mängel sind, die jeder :!: Mieter hätte erkennen müssen. Man kann auch nicht von jedem erwarten das er wie "wir" :lol: sich mit Auto´s auskennt.
Zb.: wenn ich meiner Freundin was von einem Bremssattel erzähle, kann sie damit überhaupt nix anfangen. Wie sollte sie, zb. denn beim Mieten erkennen das die Bremsen abgefahren sind?
Man kann ja nicht den Wagen mieten und dann erst zur DEKRA zum überprüfen schicken.
Das ist bei Winterreifen nicht anders.
Der Vermieter ist für den zustand das Wagens verantwortlich.

Aber wenn mit deinem Corsa fährst und der WR drauf hat, bist auf jeden fall auf der Sicheren seite.

shooterman
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Beitrag von shooterman »

Roberino hat geschrieben:
ScenicTuning hat geschrieben:Der Vermieter ist für das Fahrzeug verantwortlich.
Du als Mieter hast ja keinen einfluss darauf, in welchem zustand sich das Fahrzeug befindet.

Ja aber, wenn das Auto sich in einem nicht-verkehrstüchtigen Zustand befindet, darf ich das dann überhaupt übernehmen und am Straßenverkehr teilnehmen - ich weiß nicht so recht :gruebel:

Hallo Robert,
befindet sich das Fahrzeug, für Dich erkennbar, in einem nicht-verkehrstüchtigen Zustand, setzt Du Dich sicher ohnehin nicht in die Karre denn es ist ja unter anderem auch Deine Gesundheit die Du aufs Spiel setzen würdest. Sommerreifen im Winter zählen (noch) nicht zu einem „nicht-verkehrstüchtigen Zustand“, Du kannst in diesem Fall also nicht fahrlässig handeln, schon gar nicht grob fahrlässig.

Roberino hat geschrieben: Das Problem (hier mit den Winterreifen) einfach auf den Vermieter abwälzen: ich glaube das geht im Falle eines Falles nicht gut.

Wie schon in einigen Beiträgen in diesem Thread ausgeführt: Es ist in der Tat Sache des Vermieters für den verkehrssicheren Zustand seiner Fahrzeuge zu sorgen.
Sollte es aufgrund der Sommerreifen zu einem Schadenfall kommen, dann kann höchstens die gegnerische Versicherung eine Teilschuld gegenüber dem Vermieter des Fahrzeuges geltend machen, nicht jedoch gegenüber Deiner Person.
Und die Kollegen in „Grün“ interessieren sich eh nicht für Sommer-/Winterbereifung. Erst wenn der Gesetzgeber eine Pflicht zum fahren von Winterreifen im Winter verordnet könnte es für Kollegen in „Grün“ interessant werden.

Kommt es jedoch aufgrund eines Fahrfehlers Deinerseits (nicht beachten der Verkehrsregeln) zu einem Unfall, hat das nix mit Sommerreifen zu tun...

In Bezug auf die Rechtslage brauchst Du Dir wegen der Sommerreifen keine Gedanken machen.

Gruß
Sven

Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo Sven,

na siehst Du, wir werden uns immer einiger :wink: .
Nur eine Sache stört mich noch :)
Sollte es aufgrund der Sommerreifen zu einem Schadenfall kommen

Zur Zeit kann kann der Sommerreifen kein Grund für einen Schadensfall sein (mal abgesehen davon, daß er defekt ist, aber dies trifft auch auf einen Winterreifen zu). Grund kann nur nicht angepaßtes Fahrverhalten der Fahrers sein und damit hat er immer die Ar....karte(Punkte, Bußgeld usw..).

kann höchstens die gegnerische Versicherung eine Teilschuld gegenüber dem Vermieter des Fahrzeuges geltend machen, nicht jedoch gegenüber Deiner Person.
Warum sollte sie das? Wenn ich mit einem Mietwagen einen Unfall baue, bezahlt die Versicherung des Vermieters sowieso den ganzen Schaden. Höchstens könnte die Haftpflicht des Vermieter mich oder den Vermieter in Regreß nehmen, wenn einem von uns grobe Fahrlässigkeit nach zuweisen ist.
Etwas anderes ist es, wenn die Schuldfrage geklärt werden muß. Dann kann je nach Gericht das Fahren auf winterlichen Straßen mit Sommerreifen als Teilschuld ausgelegt werden und somit wird dann auch die Schadensregulierung der Versicherungen festgelegt.

Ciao

Klaus

P. S.

@ Scenic III u. ScenicTuning
Besser hätte ich es auch nicht ausdrücken können.
Der Vermieter ist für das Fahrzeug verantwortlich.
Du als Mieter hast ja keinen einfluss darauf, in welchem zustand sich das Fahrzeug befindet
Du hast aber sehr wohl Einfluß darauf, ob und wie Du dieses Fahrzeug fährst. Ganz so einfach ist es nicht. Sich hinterher rausreden wollen, "ich bin nur auf meinen Vordermann aufgefahren weil auf dem Auto Sommerreifen sind obwohl ich Winterreifen bestellt habe, habe ich sogar schriftlich" wird wohl bei keinem Gericht so richtig gelingen.

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Jetzt mal angenommen man hätte einen Unfall mit Sommerreifen bei Schnee.
Bei uns hier ist es üblich das man mindestens 500 € selbeteiligung hat.
Was währe dann damit? Muss ich die bezahlen.
Oder müsste ich mir einen Gutachter nehmen der wirklich bis auf´s kleinste nachweisen kann, dass es mit WR nicht passiert währe.
Das würde doch dann ein jahrelanger rechtstreit mit sich ziehen. :?:

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