Haftung bei Mietfahrzeugen ohne Winterreifen

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Roberino
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Haftung bei Mietfahrzeugen ohne Winterreifen

Beitrag von Roberino »

Moin zusammen,

ich muss mir mal wieder aus dienstlichen Gründen einen Mietwagen bestellen um damit nach Stuttgart düsen zu können.

Die meisten Mietfahrzeuge haben aber keine Winterreifen und auf meine Anfrage hin, ob ich ein Fahrzeug mit Winterreifen haben könnte, sagten die Autovermietung nur: das können wir ihnen nicht versprechen.

So was nun?

Wenn ich mit dem Mietwagen zu dieser Jahreszeit ohne Winterreifen unterwegs bin, handel ich da fahrlässig? Vorallem wenn etwas passieren sollte, bin ich dann der Dumme?

Vielleicht kann mir ja der Kollege hier in "Grün" auch seinen Tip dazu abgeben :wink:

Bitte um recht zeitnahe Antworten, brauche den Mietwagen nämlich nächsten Dienstag.

Vielen Dank.

Robert

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

Ich denke, prinzipiell bist Du als Fahrer immer verantwortlich, mit was für einem Fahrzeug Du fährst und somit Schuld, wenn auf Grund der Reifen etwas passiert.

Zusätzlich werden die Vermieter im Vertrag sicherlich eine Klausel haben, dass Sie Dich auf die Sommerreifen aufmerksam gemacht haben und jegliche Verantwortung ablehnen.

Ergo: Du bist mit Sommerreifen 100%ig der Dumme!!!

Gruß
Maik

Klaus
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Beitrag von Klaus »

Hallo,

kann mich MaikvanFeig nur anschließen. Der Fahrer ist verantwortlich und nicht der Halter (zumindest im Privatbereich). Es sei denn, der Mangel ist für den normalen Fahrer nicht erkenntlich. Das trifft aber bei Sommerreifen im Winter mit Sicherheit nicht zu.

Auf Winterreifen, schon aus eigenem Sicherheitsinteresse, bestehen und notfalls den Anbieter wechseln.

Gruß

Klaus

Frederik
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Beitrag von Frederik »

Hallo Robert,

definitiv JA. Du bist der Dumme, wenn der Schaden oder ein Teil des Schadens mit Winterreifen vermeidbar gewesen wäre.

Selbst wenn der Vermieter wegen Sommerreifen auf die Selbstbeteiligung verzichtet, bleibt das Bussgeld und eventuelle Punkte bei Dir hängen.

Wir bestellen die Autos generell ab Oktober mit Winterreifen.

Gruss Frederik

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

vor ca. 4 Jahren ist jemand mit einem Mietfahrzeug in meinen Kadett gefahren. Mein schöner GSi Parkte vor der Tür und der Fahrer des anderen Auto´s hatte bei Schnee Sommerreifen drauf. Das heist mein Auto hat gestanden.
Der Fahrer bekam damals keine Problem, die Versicherung zahlte alles ohne grössere Rückfragen.

Er hatte ein Miewagen mit Winterreigen verlangt und eins ohne bekommen. Da bei dieser Firma auf keine Auto´s Winterreifen kommen, hatte er keine andere Wahl.
Am ende bekam der Vermieter eins auf den Deckel und nicht der Fahrer.

shooterman
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Re: Haftung bei Mietfahrzeugen ohne Winterreifen

Beitrag von shooterman »

Roberino hat geschrieben:Moin zusammen,

Wenn ich mit dem Mietwagen zu dieser Jahreszeit ohne Winterreifen unterwegs bin, handel ich da fahrlässig? Vorallem wenn etwas passieren sollte, bin ich dann der Dumme?

Robert

Hallo Robert,
ich sehe das etwas anderes als die meisten Vorschreiber hier. ScenicTuning hat meine Auffassung am ehesten getroffen.

Wenn ich als technisch unversierter Autofahrer (ich denke hier an bestimmte Haarfarben des weiblichen Geschlechts, man möge mir verzeihen :oops: :oops: :oops: :wink: ) mich an s.g. Profis wende, um ein Auto zu mieten, dann muss ich davon ausgehen können, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren Zustand befindet und dazu gehört nunmal auch der Zustand der Reifen.
Keiner kann ernsthaft von mir verlangen wollen, dass ich das Fahrzeug vor Antritt der Fahrt dem TüV vorstellen, mal etwas überspitzt dargestellt.

Sollte es aufgrund der Sommerreifen zu einem Schadensfall kommen, ist aus meiner Sicht in jedem Fall der Vermieter dran.
Ist meine bescheidene, unmaßgebliche Meinung. :wink: :wink: :wink:

Gruß
Sven

Klaus
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Beitrag von Klaus »

Sollte es aufgrund der Sommerreifen zu einem Schadensfall kommen, ist aus meiner Sicht in jedem Fall der Vermieter dran.

Das bedeutet in der Endkonsequenz, daß der Vermieter auch für den Schaden des Fahrers aufkommen müßte.

Ich bleibe dabei, daß grundsätzlich der Fahrer die Verantwortung trägt wobei zu berücksichtigen ist, daß das Fahren mit Sommerreifen im Winter erst mal nicht strafbar ist. Setzt sich aber ein Fahrer in ein Mietfahrzeug mit abgefahrenen Schlappen oder fehlender Stoßstange oder defektem Licht oder sonstiges, ist er für seine Fahrt verantwortlich.
Natürlich muß man ein Mietfahrzeug vor Fahrtantritt in Augenschein nehmen und kontrollieren. Was ist denn, wenn die Kiste bei der Rückgabe eine Beule hat ? Dann muß der Mieter nachweisen, daß sie schon beim Mietanfang vorhanden war sonst kann es teuer werden.

Gruß

Klaus

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Ich denke mal das es bei Mietfahrzeugen eine Sonderregelung gibt.
Gerade im bezug auf die Winterreifen, es ist ja nicht deine Schuld wenn du welche verlangst aber keine bekommst. Sollte dann was passieren, zahlt der Vermieter.
So war es damals bei mir ja auch.
Wenn man sich ein Auto mietet, geht der Vermieter immer mit einem um das Auto rum und notiert alle Dellen und Kratzer. Davon habe ich dann eine Kopie bekommen. Sollte später eine nicht notierte Delle drin sein, musst man Zahlen.
Die Vermieter sichern sich da zu 100% ab.

shooterman
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Beitrag von shooterman »

Klaus hat geschrieben:
Sollte es aufgrund der Sommerreifen zu einem Schadensfall kommen, ist aus meiner Sicht in jedem Fall der Vermieter dran.

Das bedeutet in der Endkonsequenz, daß der Vermieter auch für den Schaden des Fahrers aufkommen müßte.


Klaus

Bedeutet es nicht. Wie zu lesen ist "...aufgrund der Sommerreifen..." und genau das war damit auch gemeint.
Für Schäden die auf Fahrfehler des Mieters zurückzuführen sind, ist selbstredend der Mieter verantwortlich.
Für Schäden, deren Ursache technische Mängel am Fahrzeug sind, ist der Vermieter verantwortlich, ob das nun Mängel an der Brems-, Lenkanlage oder was auch immer sind. (Oder soll ich bei der Übernahme des Fahrzeuges die Bremsbelege kontrollieren?)
Kannst Du mir glauben, ist so. :nicken:
Im Strafrechter nennt man das "billigend in Kauf nehmen", das heißt: Dem Vermieter ist bewusst, dass sich das Fahrzeug in keinem verkehrssicheren Zustand befindet, vermietet es aber trotzdem. Er nimmt einen Schaden somit bewusst in Kauf.
Jetzt mal ehrlich! Was sagt Dir Dein gesundes Rechtsempfinden? Soll tatsächlich die nichts ahnende Blondine für Schlampereien der Vermieter büßen? Kann nicht Dein Ernst sein.

Nichts für ungut! :wink: :wink: :wink:

Gruß
Sven

Frederik
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Beitrag von Frederik »

Es ist schon verrückt, wenn man unsere Gesetzgebung betrachtet.
Es gibt keine gesetzliche Vorgaben zur Winterreifenpflicht.
Trotzdem tendiert die Rechtsprechung verstärkt zur Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.

Da sich die Mitwagenunternehmen die Kosten für Winterreifen sparen wollen, zahlen die in der Regel diese Schäden ohne eine Beteiligung vom Mieter zu verlangen. Hier ist wieder unsere Autoindustrie schuld, da man für jedes Auto andere Felgen und Reifen braucht und selbst bei Modellpflege nach 3-4 Jahren die alten Reifen nicht mehr fahren darf.

Von der Betrachtung der Schadenregulierung mag das ja für den Kunden OK sein, aber auf dem Bussgeld und den Punkten bleibt der Fahrer sitzen.

Gruss Frederik

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