EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

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motte
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EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von motte »

Hallo ihr lieben. Ich bin doch etwas verwirrt. Mir wurde seinerzeit beigebracht das ich mit dem oben genannten Führerschein keine Anhänger, außer so Baumarktdinger ziehen darf.

Jetzt ist mal so eine Situation wo ich mal einen Hänger fahren müsste und nun habe ich gelesen, das ich wohl doch größere Hänger darf. Genauer ich darf Anhänger fahren die das Gesamtgewicht des Zuges, also Auto und Hänger nicht über 3500kg überschreiten. In meinem Fall ein GS (lt. Schein 1495) und eine Maximale, gebremst Laßt lt. Schein von 1300 wären dann im Limit.

Ist das wahr ?
Dann kann ich mir ja doch einen WoWa zulegen... ?!?

Fragende Grüße....

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Cyrano83
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Re: EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von Cyrano83 »

Hallo. Hab mich da auch ein bisschen informiert.

Du darfst kein zweiachsigen Hänger fahren.
Sonst darfst du auch einen Wohnwagen ziehen, wenn die 3500kg nicht überschritten werden.

Aber ich glaube da war noch was mit dem Gesamtgwicht des Fahrzeuges, das der Hänger auch nicht überschreiten darf.

Das Ganze soll mal wer verstehen. Wenn ich nen Wohnwagen fahren kann, kann ich auch alles Andere fahren.

Mit freundlichen Grüßen
Cyrano



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motte
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Re: EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von motte »

Was ist denn mit dem Achsabstand beim Hänger. Gab es da nicht die Einschränkung das der nicht mehr als 1m bei 2 Achsen betragen darf?

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Nighthunter
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Re: EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von Nighthunter »

Zitat von der Seite des ADAC:
Anhänger

Mit der Umstellung der Klasseneinteilung wurden am 01.01.1999 die Anhängerführerscheine eingeführt.

Die Klasse B genügte für das Mitführen eines Anhängers über 750 kg nur dann, wenn die zulässige Gesamtmasse (zGM) der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) nicht mehr als 3.500 kg beträgt und die zGM des Anhängers nicht das Leergewicht des Zugfahrzeuges überstieg. Für schwere Anhänger war die Klasse BE erforderlich.

Um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination zu bestimmen, werden die zulässigen Gesamtmassen des Zugfahrzeugs und des verwendeten Anhängers zusammengezählt; die Stütz- und Aufliegelasten bleiben unberücksichtigt. Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant: Während das tatsächliche Gewicht für die Anhängelast maßgebend ist, kommt es für die erforderliche Fahrberechtigung allein auf die Eintragung der zulässigen Gesamtmasse in den Fahrzeugpapieren an.

Mit der Neuregelung erfolgt eine Vereinfachung für Gespanne mit Zugfahrzeugen der Klasse B, von der alle Inhaber dieser Klasse profitieren: Für Anhänger über 750 kg zGM kommt es nur noch darauf an, dass die zGM der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

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Re: EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von tomruevel »

Moin,

die Beschränkung auf maximal 3 Achsen betraf den alten Klasse 3.
Dafür waren die Gewichte höher die man fahren durfte.

Bei B (ohne E) gibts die Gewichtsbeschränkungen, die Anzahl der Achse ist nicht reglementiert.

Ein Achsabstand bis 1m zählt als Einzelachse.

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Re: EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von Megane dCi »

Die Tandemachse eines Wohnwagen oder Transportanhängers gilt als eine Achse.

fu86
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Re: EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von fu86 »

Wollte eigentlich ein neues Thema aufmachen aber das passt ja.

Habe einen GS3, der hat ein Leergewicht von 1685 Kilo und ein zGM von 2270
Ich beabsichtige einen 1300 KG Anhänger zu kaufen, mehr darf der Bock ja nicht ziehen. Darf ich den ohne BE fahren, wenn mein Auto nicht voll beladen ist?
Oder bin ich, da ich auf dem Papier mit 2270+1300 schon über den 3500 bin, schon raus und muss BE machen?
Ob der Hänger ein oder zwei Achsen hat ist wohl egal.

Also Kernfrage ist geht es um das tatsächliche Gesamtgewicht des Zuges, oder die zulässigen Gesamtmassen?
Wenn es nach dem Papier geht dürfte ich den 1,3t Hänger ja nicht mal leer ziehen.

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Re: EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von Balu21187 »

Ich Hatte jetzt erst eine Kontrolle mit wiegen von Fzg und Anhänger. der Polizist gugte zwar etwas dumm hat aber nichts wegen Führerschein gesagt. War auch nicht Überladen.
Habe auch nur Klasse B

Hab Scenic 2 ph 1 1.9 dci darf laut schein 690 kg Ungebremst und 1300kg gebremst ziehen.
Hatte einen Anhänger mit zGM 3500kg von einem Freund geliehen Lm war 780kg und 350kg Material drauf.
Der scenic wiegt mit allem Werkzeug was ich so an Bord habe und vollgetankt 1850Kg. leer weiß ich nicht.

der grün weiße sagte das passt alles und gute weiterfahrt und ein Lob auf meine vorbildliche Ladungssicherung.

also ich fahr einfach und gut.
Die meisten haben eh keine Ahnung was da richtig ist und was nicht.

und nochmal zur Fahrschule nur wegen Hänger den ich nur 2 - 3 mal in der Woche brauche als Privatmann ist mir zu teuer.

mfg

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Re: EU Führerschein Klasse B -> Anhänger?

Beitrag von JohanE »

fu86 hat geschrieben:Habe einen GS3, der hat ein Leergewicht von 1685 Kilo und ein zGM von 2270
Ich beabsichtige einen 1300 KG Anhänger zu kaufen, mehr darf der Bock ja nicht ziehen. Darf ich den ohne BE fahren, wenn mein Auto nicht voll beladen ist?
Oder bin ich, da ich auf dem Papier mit 2270+1300 schon über den 3500 bin, schon raus und muss BE machen?
...
Also Kernfrage ist geht es um das tatsächliche Gesamtgewicht des Zuges, oder die zulässigen Gesamtmassen?
Wenn es nach dem Papier geht dürfte ich den 1,3t Hänger ja nicht mal leer ziehen.

Wie schon zitiert vom ADAC website: "Die tatsächliche Beladung des Anhängers ist führerscheinrechtlich nicht relevant".
Also solltest du BE haben. Ist in Holland genauso, das sind EU regeln...

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