Rechts überholen oder rechts vorbeifahren???

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Wookie
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Beitrag von Wookie »

Hi Scenic III!

Genau das bedeutet es (zumindest für mich) und mit dem Rest gebe ich Dir 100%ig Recht!!!

Grüße
Dirk

ScenicTuning
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Beitrag von ScenicTuning »

Fährt Opi mit seinem Audi 80 auf der mittelspur, so ist rechts Überhohlen nicht zulässig. Rechts Überhohlen in der Situation ist nie zulässig!!!

Mich Ärgert das auch immer wieder, ich "Brettere" auch gerne mal rechts vorbei. Die Raser werden immer wieder Kontrolliert, solche Blockierer kommen aber immer davon :nono:

Bernd
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Beitrag von Bernd »

Ab und zu macht die Polizei auch mal Jagt auf
so genannte Mittelspurschleicher.
Leider zu selten :!:

Gruß Bernd

markus
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Beitrag von markus »

sodala, hab nun die information, die die autolenker in Ö betreffen:

zunächst muß man zwei Begriffe deffinieren: Überholen und Vorbeifahren.
Laut StVO §2 bedeutet:
-) Überholen das vorbeibewegen an einem sich bewegenden Objekt (z.B. Auto; egal ob rechts oder links);
-) Vorbeifahren das vorbeibewegen an einem sich NICHT bewegenden Objekt (z.B. Beamte :lol: egal ob rechts oder links).

Jetzt sehen wir uns den §9 StVO an. Der behandelt die allgemeine Fahrordnung. Darin heist es - zusammengefasst-: Jeder Fahrzeuglenker hat, soweit es ihm zumutbar ist, soweit Rechts zu fahren, daß er sich selbst und andere nicht gefährdet und Sachen nicht beschädigt oder beschmutzt.

In einem Zusatz heist es: In Ortsgebieten dürfen Lenker von Kraftfahrzeugen (d.s. PKW, LKW, Motorräder, Mopeds. Keine Fahrräder und Fiaker) wenn mehr als ein Fahrstreifen in Fahrtrichtung zur Verfügung steht (muß durch Leitlinien Gekennzeichnet sein!) den Fahrstreifen frei wählen.
D.h.: nur im Ortsgebiet gibt es die freie Fahrstreifenwahl und man kann sich aussuchen ob man auf der ersten, zweiten dritten,... Spur unterwegs ist. Dann gibte das "Überholen" - rein rechtlich - nicht mehr. Man kann sich also auch Straflos links oder rechts an einander vorbeibewegen z.B. am Gürtel. Wenn jetzt aber eine Sraße, oder ein Teil davon, zwar so breit ist, daß zwei PKW nebeneinander Platz haben, aber keine Bodenmarkierung (Leitlinie) vorhanden ist, gilt RECHTSFAHRORDNUNG.

In einem weiteren Zusatz heist es: Wenn es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erfordert, dürfen Lenker von Kraftfahrzeugen auch ausserhalb von Ortsgebieten auf Straßen mit mehr als einem Fahrtstreifen in Fahrtrichtung diesen frei wählen. Hierbei darf die rechte Kollonne schneller sein als die Linke. (WOHLGEMERKT KOLLONNE. NICHT EINZELNE KFZ!!!)
D.h.: dieses Nebeneinanderfahren ausserhalb von Ortsgebieten (z.B. Autobahn) gilt nur bei starkem Verkehr (z.B. Südost Tangente)! Die Flüssigkeit des Verkehrs deffiniert sich als: wenn die Lenker von Kraftfahrzeugen die Geschwindigkeit stark verringern, oder sogar Anhalten (= das unfreiwillige zum Stillstand bringen eines FZ lt. §2StVO Anm.)müssen. In diesem Fall gibt es den Tatbestand des "Rechts Überholens" auch nicht, weil ja die rechte Kollonne schneller sein darf als die linke. Kollonne versteht sich lt. StVO als mindestens drei Autos hintereinander. Wobei hier der Gesetzgeber den Abstand zwischen den Autos nicht genau deffiniert hat. Denn selbst wenn zwischen den einzelnen Autos 1km Abstand herrscht, sind es ja auch drei Autos hintereinander. Man geht aber praktisch davon aus, daß der Abstand nicht größer ist, als der erforderliche Sicherheitsabstand = Mindestabstand.

So, um jetzt "endlich" Deine Frage zu beantworten:

-) Rechts vorbeifahren darf man immer (wenn genug Platz ist!); aber
-) Rechts überholen ist , weil nur ausserhalb vom Ortsgebiet, VERBOTEN!
Man kann aber einen Autofahrer Strafrechtlich belangen lassen (=Anzeigen), wenn er auf der Autobahn ohne Grund auf der linken Spur fährt (womöglich auch noch im "Schneckentempo") obwohl die rechte Spur frei ist. Er also niemanden überholt. Man darf ihn aber nicht mit der Lichthupe oder durch knappes auffahren (=Drängeln) tyrannisieren. Das wäre Nötigung.



na seht ihr, hab ich mit der kolonne vw. drei fahrzeugen doch recht ghabt!

dies ist nun die information seitens eines fahrlehrers, der mir des ganze übermittelt hat. :respekt:

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Beitrag von MaikvanFeig »

Danke für die vielen Meinungen und Querverweise.

Im österreichischen Gesetz ist es klar definiert: Überholen verboten!

Im deutschen sehe ich das so nicht. Es gibt zwar den §7 (2a): "Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen." Betonung auf geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen.

Aber die Definition von "vorbeifahren" und "Überholen" habe ich nicht entdeckt. Ich werde dieser Tage mal bei den "Freunden und Helfer" vorbeischauen und einfach mal fragen. Die sollten es ja wissen.... *brmpf* :lol:

Um der Diskussion noch einmal einen engeren Rahmen zu stecken:
Es geht im übertriebenen Sinne darum:
- 3 Spuren
- 1 Fahrzeug in der Mitte, sonst gesamte Autobahn leer
- ich kommen auf rechter Spur von hinten langsam näher
- was tun? bzw. was ist erlaubt?

Gruß

Maik

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Beitrag von Bernd »

@ MaikvanFeig

Um der Diskussion noch einmal einen engeren Rahmen zu stecken:
Es geht im übertriebenen Sinne darum:
- 3 Spuren
- 1 Fahrzeug in der Mitte, sonst gesamte Autobahn leer
- ich kommen auf rechter Spur von hinten langsam näher
- was tun? bzw. was ist erlaubt?

markus hat das sehr gut erklärt :nicken:

In Kurzform heisst das, für Dein Beispiel:

auf die linke Spur wechseln und überholen, weil rechts verboten.

Dem anderen Vogel zeigen nicht vergessen :!:


Gruß Bernd

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

@Maik

habe ich weiter oben schon geschildert.

linke Spur = frei
mittlere Spur = Schnarchnase 100 km/h
rechte Spur = ich 120km/h

Ablauf:

ich ziehe von rechts auf die mittlere Spur, ziehe von da auf die linke Spur und überhole die Schnarchnase, dann wieder auf die mittlere Spur zurück und wieder rechts rüber.
Dies ist die sichere und leider wohl auch legale Variante.
:wall: :wall:

Tatsächlich aber würde ich es so machen, rechts bleiben und mit unverminderter Geschwindigkeit´rechts an der Schnarchnase vorbeiziehen.

Ist aber wohl leider illegal. :nono:

Gruß

Markus
( der das nicht ganz begreifen kann und will )

Bernd
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Beitrag von Bernd »

Oftmals bin ich von hinten rechts rangefahren, hab mich dann wieder abfallen lassen und dann wieder rann.
oder hinter ihm ein bischen enger aufgefahren
Du meinst doch nicht das diese sturen Mittelspurschleicher sich was
daraus machen die bleiben stur auf ihrer Spur.
Ich glaub die wissen nicht was sie machen.

Gruß Bernd

JoergW
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Beitrag von JoergW »

Wie sieht das dann sicherheitstechnisch aus. Darf ich bei regennasser Fahrbahn auf der Mittelspur bleiben, wenn auf der rechten Spur die Spurrinnen (LKW) so tief sind, das dort Wasser steht ??? Oder muss ich dann die Geschwindigkeit reduzieren und rechts fahren ? - Ich fahre bei schlechter rechter Spur in der Mitte (aber dann mit hoher Geschwindigkeit und ich setzte mir dann einen Hut auf :wink: )

Gruss

Joerg

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Beitrag von ScenicTuning »

Gute Frage, wenn es zur Verkehrsicherheit beiträgt das du in der Mitte fährst und dadurch niemanden Blockierts. Dreht dir glaube ich niemand einen Strick draus.

Aber in Deutschland herscht auch bei schlechtem Wetter und schlechter Fahrbahn das "Rechtsfahrgebot"

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