Rechts überholen oder rechts vorbeifahren???

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MaikvanFeig
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Rechts überholen oder rechts vorbeifahren???

Beitrag von MaikvanFeig »

Rechts überholen oder rechts vorbeifahren???

Ich habe mir neulich etwas überlegt, was ich gerne diskutieren möchte.

Es kommt auf meiner Stammautobahn (3-spurig) öfter vor, dass ich auf der rechten Spur dahin fahre und dann in der Mitte einer langsamer vor mir fährt. Also was tun?

1.) Hinter dem "Hindernis" auf die ganz linke Spur wechseln, überholen, danach wieder ganz rechts rüber. Dabei "Vogel zeigen", zu dichtes einscheren und wilde Blinorgien verkneifen und gleichzeitig mächtig ärgern.

2.) Ich bleibe auf meiner Spur und fahre genüßlich an dem "Hindernis" vorbei.

Wie sieht es mit dem rechtl. Hintergrund aus? Laut Gesetz ist das "rechts überholen" verboten. Wie aber ist überholen definiert? Um jemand zu überholen muss ich doch hinter ihm gewesen sein und danach vor ihm wieder einscheren, oder? Also überhole ich doch nicht, sondern fahre lediglich vorbei.
Kennt sich jemand aus?

Gruß
Maik

panty6
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Beitrag von panty6 »

Hi Maik!

Bei Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h (also deutlich verlangsamter Verkehr z. B. wegen Stau oder dichtem Verkehr) gilt es nicht als "rechts überholen" wenn Du mit nicht zu überhöhter Geschwindigkeit rechts vorbeifährst weil es auf Deiner Spur schneller vorwärts geht.

Gruß
panty6

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Tja, mit dem rechts vorbei fahren bewegt man sich außer im Stau in einer Grauzone. :gruebel:

Deswegen hier mal ein Erklärungsversuch.
Normalerweise gilt ja das Rechtsfahrgebot auf deutschen BAB, ergo befinde ich mich rechts ( egal ob Mittelspur oder ganz rechts ) und fahre mit angenommenen 110 km/h, mein Nebenmann links fährt nur 100 km/h, aber ihm gefällt halt die linke Spur besser. :wall: :wall:

Mein Fahrlehrer hat mir immer gesagt, das ich außer in Gefahrensituationen oder bei Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht auf der BAB bremsen soll.

Folglich überhole ich rechts. M.E. nach mache ich mich nicht strafbar, da ich ja nicht zum Zwecke des Überholens nach rechts gewechselt habe, sondern mich ja schon dort befand.
In meinen Augen macht sich der links fahrende Verkehrsteilnehmer strafbar, da er sich nicht an das Rechtsfahrgebot hält, andere Verkehrsteilnehmer zu unnötigen Manövern ( abbremsen oder ausscheren ) nötigt.

Aber wie sieht das die Polizei ? Ich denke das hier ein gewisser Ermessenspielraum vorhanden ist und glaube kaum, das ich eine ANzeige wegen rechtsüberholen bekomme.

Aber gibt es hier im forum nicht einen von der Grün - Weissen - Truppe ?
Vielleicht kann er es ja genau definieren.
Ich sehe es so, das Vorsatz vorhanden sein muß, um eine Straftat zu begehen und den sehe ich in der o.g. Situation nicht gegeben.

Gruß

Markus

meierqx
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Beitrag von meierqx »

Meines "Wissens" gilt das Überholen einer Kolonne rechts nicht als Überholen, also erlaubt. Ob Opi in der Mitte oder links plus der zwei oder drei der Ausgebremsten hinter Opi schon als Kolonne gelten, weiß ich nicht, ich machs aber und achte darauf, dass meine Geschwindigkeit angepasst ist, d.h. ich rase rechts nicht wie blöde an den Leuten vorbei.
Mach ich auch, wenn das blödsinnige Verkehrleitsystem 10km vor einer Engstelle zum Spurwechsel auffordert, mach ich auch, wenn x meter hinter einem Laster alle links zum Überholen anstehen usw.

Thomas

PS. Ansonsten gilt für mich: in den Scenic setzen und relaxen, wo geht das besser???

Wookie
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Beitrag von Wookie »

Hi,

Meines "Wissens" gilt das Überholen einer Kolonne rechts nicht als Überholen, also erlaubt.

Genau richtig. Interessant wird aber die Definition von Kolonne bzw. Stau. So weit ich weiß gilt das ganze nämlich nur bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h. Alles andere wäre ein Verstoß gegen die StVO, genau wie das Fahren in der Mitte oder Links ohne ersichtlichen Grund.

Grüße
Dirk

meierqx
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Beitrag von meierqx »

Wenn wir denn mal hier kucksen wollen



Son sch..... :wall:

meierqx
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Beitrag von meierqx »

Äh kucken

http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=7

Der Frust macht mich fertich

markus
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Beitrag von markus »

also meine interpreation sieht wie folgt aus:

generell gilt auf autobahnen das rechtsfahrgebot. wenn es die verkehrssituation nicht anders zuläßt spricht man von kolonnenverkehr. die anzahl der fahrzeuge muß eine gewisse größe überschreiten (vielleicht 3, ab dann spricht man von einer kolonne?).

jedenfalls entspricht bei kolonnenfahrten beim rechtsvorbeifahren kein überholvorgang sondern eben ein vorbeifahren.

theoretisch ist es dann allerdings so, daß -wenn man den fahrstreifen unmittelbar vor dem rechtsvorbeigefahrenen überholt- wiederum von einem überholvorgang sprechen kann.

naja, also alle in allem eine situation mit viel freiraum. aber wenn es die verkehrssituation eben zuläßt (spricht man fährt langsamer als die anderen bzw. die rechte spur ist komplett frei) und man fährt generell links, dann ist eine straftat, die gemäß irgendeinem § entspricht.

aber ich werde auch gleich mal einem freund ne anfrage senden, der ist fahrlehrer und kann das sicher in bessere worte fassen!

Wookie
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Beitrag von Wookie »

@markus

Ist schon so wie Du schreibst, nur die Definition der Kolonne ist eben die Frage. Ich glaube nicht das 3 Autos auf der Mittelspur, welche 130km/h fahren als Kolonne gelten. Die fahren da zwar falsch, aber deswegen darfst Du ja nicht "falscher" fahren. Richtig wäre wohl: links rüber, überholen und wieder nach rechts. Auch wenn es blöd ist.

Unter http://www.fahrtipps.de/recht/stvo.php?par=7 wird ja auch deutlich von "dichtem Verkehr" und "Fahrzeugschlangen" gesprochen. Damit ist wohl Stop-And-Go gemeint und nicht der normale Verkehr auf einer vollen Autobahn. Außerdem steht da ja auch "... wenn die Fahrzeugschlange links steht oder langsam fährt ...".

Ist wohl vieles auch Auslegungsfrage, aber verlassen würde ich mich nicht drauf. Was wird wohl die Versicherung sagen, wenn einem der aus der Mittelspur während des Überholens ins Auto fährt? Mindestens 50/50, wenn nicht sogar alleinige Schuld dessen der rechts überholt hat.

Grüße
Dirk

Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Das bedeutet also in der Quintessenz, wenn Opi mit seinem Wackel- und Klorollen- töff-töff auf der mittleren Spur rumgondelt und ich bin rechts und schneller als er, das ich nach links rüber muß auf die Mittelspur und dann auf die linke Spur und dann erst überholen darf.

Klasse.

Darauf sollten unsere Ordnungshüter mal achten. :wall: :wall:
Denn das sind die Leute, die dann Staus und Unfälle provozieren. :evil: :evil:

Gruß

Markus

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