BGH- Urteil / Ebay

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mrtrike
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Beitrag von mrtrike »

Klaus hat geschrieben:Hallo,

was ist mit den gebraucht Sachen die ich auf dem Flohmarkt für kleine Maus kaufe und dann auf Ebay für gutes Geld verticke

Wenn Du das im größeren Umfang betreibst und das Finanzamt dahinter kommt, wird die Sache ruckzuck als geschäftsmäßig angesehen. Es ist und bleibt eine Grauzone und hängt im Einzelfall vom Nachweis und der Begründung ab.

Genauso hab ich mir das gedacht.
Deshalb werd ich mir von jeden größeren Ebay-verticker bestätigen lassen, das er gewerblich ist. Wenn nicht, dann kauf ich nicht.

Mit freundlichem Triker Gruß

Mr. Trike

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