Hallo Leute,
ich soll jetzt in zwei Stunden mit jemanden mitfahren, der 300 km weiter ein Auto kaufen will.
Sein Auto wird er dort in Zahlung geben und dort eben stehen lassen.
Und jetzt kommts! Der Verkäufer sagt, man kann das Kennzeichen vom alten Auto auf das neue dranmachen und damit bis heute Mitternacht fahren, wenn man den Brief vom alten Auto dabei hat.
So etwas habe ich noch nie gehört und glaube auch nicht daran. Kann mir gar nicht vorstellen, dass die Versicherung im Falle eines Unfalles da überhaupt mitmachen würde.
Der Verkäufer meinte, das würde er ganz oft so handhaben, das darf man auch so!
Was sagt ihr dazu? Habe ich etwa was verpasst?
Danke!
Kennzeichen auf ein anderes Auto zum Überführen???
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Re: Kennzeichen auf ein anderes Auto zum Überführen???
Kenne das auch nicht.
Der offizielle Weg sollten wohl Kurzzeitkennzeichen sein.
Der offizielle Weg sollten wohl Kurzzeitkennzeichen sein.
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Re: Kennzeichen auf ein anderes Auto zum Überführen???
Also so was ist mir auch gänzlich unbekannt ! Das Kennzeichen gehört meines Wissens zum Fahrzeug und kann nicht (auch nicht übergangsweise) einfach wo anders dran gepappt werden.
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Re: Kennzeichen auf ein anderes Auto zum Überführen???
Dementi, das ist falsch. Du machst Dich im übrigen der Steuerhinterziehung schuldig wenn Du ein Fahrzeug mit fremdem Kennzeichen fährst. Dazu kommt noch der Versicherungsbetrug und das Führen eines Fahrzeuges ohne gültiger Haftplichtversicherung. Also wie beim Ü-Ei 3 Dinge auf einmal.
Für das Überführen muss immer ein gültiges Überführungskennzeichen des Händler oder eine Tageszulassung verwendet werden. Es gab in der StVZO im übrigen den Passus, wonach der direkte Weg zur Zulassungsstelle versichert ist. Das Fahrzeug darf ohne Kennzeichen gefahren werden. Voraussetzung: gültige grüne Karte der Versicherung und gültiger TÜV.
Für das Überführen muss immer ein gültiges Überführungskennzeichen des Händler oder eine Tageszulassung verwendet werden. Es gab in der StVZO im übrigen den Passus, wonach der direkte Weg zur Zulassungsstelle versichert ist. Das Fahrzeug darf ohne Kennzeichen gefahren werden. Voraussetzung: gültige grüne Karte der Versicherung und gültiger TÜV.