Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

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HorstLuehrsen
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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von HorstLuehrsen »

Desarek hat geschrieben:Und es ist doch schon mal Blödsinn hoch 10 wenn man eine Einzugsermächtigung abgeben muss, obwohl das Fahrzeug steuerbefreit ist.
Eine Steuerbefreiung ist oft zeitlich befristet. Bei meinem Scenic mußte ich die ersten Jahre keine Steuern zahlen, aber als dann einen schönen Tages der Freibetrag aufgebraucht war, mußte ich doch zahlen ...

Gruß, Horst

skipper
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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von skipper »

Desarek hat geschrieben: Ich bin ganz klar gegen die Pflicht der Einzugsermächtigung. Es ist nicht(!) einfacher für das FA. Ein Ausdruck der Rechnung macht ebenso wie das Abbuchen der Rechner. Das ist kein Mehraufwand. Außer deas der Brief zu Post muss. Und das berechnet man eh mit einem Euro.

Moin, moin,

da muß ich leider widersprechen.
Es ist definitiv einfacher mit Einzugsermächtigung zu arbeiten. Die Dateien werden maschinell erstellt und online an die Bank übermittelt. Zu prüfen sind dann lediglich die (aus welchem Grund auch immer) wieder retour gebuchten Zahlungen. Und das ist nur ein Bruchteil aller Aufträge.
Der Zahlungsempfänger legt den Zeitpunkt der Zahlungen durch die Abgabe der Datei an die Bank selbst fest, damit sind alle ggf. nachfolgenden Termin (Widerrufs-, Mahnfristen etc.) festgelegt.
Die Erstellung einer Rechnug ist mit weit mehr Aufwand verbunden. Allein der Druck, kuvertieren und der Transport erforden eine nicht unerhebliche Logistik. Wenn mit der Einzugsermächtigung gearbeitet wird bekommt der Fahrzeughalter i.d.R. einmal ein den Steuerbescheid und das wars.

Btw, egal ob Dauerauftrag, Überweisung oder Lastschrift, seinen Kontoauszug sollte man mindestens einmal im Monat prüfen. Wenn man eine Überweisung bei der Bank abgibt und einen abgestempelten Beleg / Durchschrift bekommt ist das lediglich die Bestätigung daß der Auftrag abgegeben wurde. Ausführungsbestätigung ist immer der Kontoauszug.

Ich mach mir da im Übrigen keine Mühe, ich lass abbuchen und wenns nicht korrekt ist hab ich 6 Wochen Zeit die Buchung zu Widerrufen. (Kosten mich nen Anruf oder ich machs online)

Grüsse vom Skipper

Desarek
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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von Desarek »

HorstLuehrsen hat geschrieben:Eine Steuerbefreiung ist oft zeitlich befristet. Bei meinem Scenic mußte ich die ersten Jahre keine Steuern zahlen, aber als dann einen schönen Tages der Freibetrag aufgebraucht war, mußte ich doch zahlen ...
Das ist was ganz anderes wie bei mir! Meine Steuerbefreiung ruht nicht auf eine Förderung des Bundes und es ist hierbei vollkommen wurscht wie alt das Auto ist oder wie es abgastechnisch eingestuft ist.


zu Skipper: Der Vorteil für das FA ist nicht wirklich erheblich - meine Meinung. Und ich weiß nicht was es soll allen Vorsschriften zu machen wie sie zu zahlen haben. Und in meinem speziellen Fall ist es auch so das ich dann extra für das FA ein extra Konto in Deutschland benötigen würde. Das ist irrsinn! Wir leben in der EU aber der Staat ist einer der ersten die keine Binnenüberweisung oder Abbuchung hinbekommt!

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