Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

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Ronny
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Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von Ronny »

Da ich ja bald meinen Neuen anmelden kann ( muß) stellt sich mir eine Frage:
Neuerdings wird ja bei der Zulassung eines Fahrzeugs die Teilnahme am Lastschriftverfahren zum Einzug der KfZ-Steuer verlangt. :x:
Was passiert, wenn man diese Einzugsermächtigung unmittelbar nach der Zulassung widerruft, weil man den Betrag lieber "von Hand" überweisen möchte?

Leider habe ich im Netz nichts über die Folgen lesen können.
Droht die Zwangsabmeldung und wenn ja, mit welcher Begründung, wenn man mit der Steuer nicht in Verzug ist?

Was mich stört ist aber ganz einfach der Zwang, dies tun zu müssen. Normalerweise erteile ich eine Einzugsermächtigung jemanden, dem ich vertraue. Deswegen habe ich z. B. grundsätzlich Daueraufträge laufen, über die ich bestimmen kann. Bisher habe ich das auch mit KFZ-Steuer so gehandhabt und bin nicht schlecht dabei gefahren.

Ich will damit nicht sagen, das ich dem Finanzamt nicht traue..... :green:


Habt Ihr da schon irgendwelche Erfahrung mit gemacht, bzw. nehmt ihr alle ( die Neuzugelassenen) an der Zwangsmaßnahme teil.
Ist vielleicht jemand dabei der beim Finanzamt arbeitet und sich outet :)

lord73
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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von lord73 »

es passiert gar nix-man bekommt dann vom FA einen Überweisungsträger zugeschickt, den man dann auch überweisen sollte. Das Finanzamt ist nicht sonderlich kulant-ich habe irgendwann mal vergessen für unseren Zweitwagen die Steuern zu überweisen, es gab nie ne Mahnung, stattdessen stand dann 4 Wochen später jemand vor der Tür und wollte den Wagen stilllegen-da half nur sofortige Barzahlung.


.....wers absolut nicht will, gibt ein konto das nicht gedeckt ist an -somit erfolgt eine rücklastschrift womit wiederum die einzugsermächtigung automatisch erlöscht!!

tomruevel
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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von tomruevel »

Moin,

füher konnte man ja bei der KfZ Steuer freiwillig eine Einzusgermächtigung erteilen.
Das habe ich aber nicht gemacht, sondern immer Daueraufträge.

Inzwischen habe ich alle Daueraufträge abgeschafft.
Weil der Empfänger sich um die rechtzeitige Abbuchung bemühen muss.
Weil man bei Änderungen nicht vergessen kann diese in den Dauerauftrag zu übernehmen.
Weil bei Erstattungen den Betrag überwiesen bekommt. Ansonsten bekommt man einen VR Scheck den man selber einreichen muß > Schreibkram
Bei ungerechtfertigten Abbuchungen buche ich einfach zurück, meist wird der Empfänger dann hellwach, weil für ihn Rückbuchungen mit Kosten verbunden sind.

Und in beiden Verfahren muss man halt doch auf dem Konto nachschauen ob der (richtige) Betrag transferiert wurde.
Man gewinnt nichts wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt.
Zahlen muss man selbstverständlich in beiden Fällen.

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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von Desarek »

Nur so nebenbei: Es ist nicht erst seit neuestem, sondern schon eine Ewigkeit. Wurde glaub ich schon 2006 eingeführt.

Ich hab damals ein Konto angegeben das es jetzt icht mehr gibt. Ist mir auch wurscht, weil ich vorwiegend ein ausländisches Konto nutze (ja zum Steuern hinterziehen....). Da der Staat da nicht zugreifen kann bin ich also auf Überweisung angewiesen. Im schlimmsten Fall (Ich überweise vorsorglich etwas eher...) kommt eine Mahnung mit 1 Euro Aufschlag. Muss man dann eben zahlen, wenn Konto nicht gedeckt, nicht mehr vorhanden oder aus anderen Gründen nicht abgebucht werden kann. Mehr passiert nicht. Es sei denn man zahlt nicht. Aber ich habe da das letzte Mal eine 2. Mahnung (noch nen Euro) bekommen. Der Gerichtsvollzieher kam da nicht.

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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von scenic1334 »

Hallo Scenicer ,


das mit der Einzugsermächtigung hat den Grund, dass bei Zulassung eines Neuwagen manch ein Patient kein Geld für die Steuer übrig hatte. Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass bei Nichtbeachtung der Mahnungen eine Zwangsentstempelung des Fahrzeuges durch Polizei und Ordnungsamt vorgenommen werden kann.



Grüße

Ronny
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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von Ronny »

scenic1334 hat geschrieben:Weiterhin gebe ich zu bedenken, dass bei Nichtbeachtung der Mahnungen eine Zwangsentstempelung des Fahrzeuges durch Polizei und Ordnungsamt vorgenommen werden kann.

Das ist wohl klar, das war auch in der Vergangenheit so. Mir geht es eigendlich nur darum, ob, wenn ich die Einzugsermächtigung zurück ziehe, mir der Fiskus mein Auto abmelden kann.

Dann werde ich mal einen Zahlendreher in meine Anmeldung einbauen, mal sehen was dann passiert.

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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von uwe_88 »

tomruevel hat geschrieben:Moin,

füher konnte man ja bei der KfZ Steuer freiwillig eine Einzusgermächtigung erteilen.
Das habe ich aber nicht gemacht, sondern immer Daueraufträge.

Inzwischen habe ich alle Daueraufträge abgeschafft.
Weil der Empfänger sich um die rechtzeitige Abbuchung bemühen muss.
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Und in beiden Verfahren muss man halt doch auf dem Konto nachschauen ob der (richtige) Betrag transferiert wurde.
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Zahlen muss man selbstverständlich in beiden Fällen.

Jepp! Genau so sehe ich das auch!

Desarek
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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von Desarek »

Da Du es genausp siehst wie Tom möchte ich dazu noch was sagen. Tom schreibt das man nichts gewinnt wenn man keine Einzugsermächtigung erteilt. Andererseits schaut er jedesmal nach ob was zu Recht abgebucht wurde oder eben nicht. Ist auch ein Mehraufwand wenn man jedesmal prüfen muss und das Geld wieder zurückholen muss.

Für mich ist die Überweisung wesentlich einfacher. Man bekommt eine Rechnung und hat dann mindestens 2 Wochen Zeit. Oft kommt es vor das eine Abbuchung kommt und dann gerade kein Geld am Start ist (ja es soll Leute geben die das Geld nicht lange auf´m Konto lassen :) ). Vorteil der Überweisung, man kann das besser steuern. Und zudem kann ich (im Gegensatz zu vielen deutschen Firmen inkl. Staat) auch Binnenüberweisungen vornehmen - also Überweisungen von einem Auslandskonto nach Deutschland. Da investiere ich gerne 1 euro mehr.

Zudem ist es so das es bei meinem Zweitfahrzeug schon zu Problemen kam. Dieses Auto ist steuerbefreit. Trotzdem muss man eine Kontoverbindung angeben. Die Steuer wurde dann schön brav abgebucht, obwohl zur Zulassung gleich die Steuerbefreiung eingetragen wurde! Wer hat den Stress? Richtig, ich. Wo ist denn jetzt der Vorteil der Einzugsermächtigung? Wenn ich nicht aufgepasst hätte hätte ich das Geld sehr lange Zeit nicht mehr gesehen...

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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von tomruevel »

Moin,

also, auch bei Daueraufträgen schaue ich nach, ob sie zum Termin ausgeführt wurden.
Geht das mal aus irgendeinem Grund daneben, hat nicht die Bank das Problem sondern ich.
Also 1:1.

Und die Vorteile der Einzugsermächtigung hatte ich ja genannt.
Dort vor allem die direkte Überweisung von Guthaben, die sonst per Verrechnungsscheck erstattet werden. Das ist dann nämlich wirklich Aufwand.

Und wenn da was für das steuerbefreite Fahrzeug abgebucht wurde.
Einfach kommentarlos zurückbuchen.
In dem Fall hast Du sicherlich vorher einen Steuerbescheid erhalten, der nicht gestimmt hat. Gegen sowas muss man Einspruch erheben oder erst mal zahlen. Einfach nicht zahlen geht nicht.

Desarek
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Re: Lastschriftverfahren bei KFZ Zulassung

Beitrag von Desarek »

Richtig, aber ich habe den Nachteil das ich selbst zurückbuchen muss, oder eben warten muss bis der gute Staat es mir wieder gibt. Das Problem hätte ich nicht gehabt wenn die Einzugsermächtigung nicht zwingend wäre! Und es ist doch schon mal Blödsinn hoch 10 wenn man eine Einzugsermächtigung abgeben muss, obwohl das Fahrzeug steuerbefreit ist. Das wäre genauso als wenn einer von der Krankenkasse befreit wird die 10 €/Q zu zahlen und beim Arzt trotzdem erstmal das Geld auf´m Tisch legen muss.

Ich bin ganz klar gegen die Pflicht der Einzugsermächtigung. Es ist nicht(!) einfacher für das FA. Ein Ausdruck der Rechnung macht ebenso wie das Abbuchen der Rechner. Das ist kein Mehraufwand. Außer deas der Brief zu Post muss. Und das berechnet man eh mit einem Euro.

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