Mobilitätsgarantie. Ein Witz?

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scenicfan
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Mobilitätsgarantie. Ein Witz?

Beitrag von scenicfan »

Hallo.
ich habe heute zeit gehabt,und einmal dasn garantie/Serviceheft angesehen.
Und da bin ich auf Interessantes gestossen.
Nämlich,das die Mobilitätsgarantie nur solange aktiv ist,wie garantie läuft.
Also nach ablauf der garantie,gibts nix mehr bzgl. Mobilität.

Jetzt stellt sich mir die Frage,warum renault ,nach ablauf der garantie,meinen wagen warten will?

Dieses geschäft beruht auf keinerlei gegengeschäft mehr.
hat das von euch schon mal wer genauer angesehen?

Autopilot
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Beitrag von Autopilot »

Ich verstehe da jetzt den Zusammenhang nicht, den du konstruierst.

Renault will deinen Wagen aus dem gleichen Grunde warten, wie jeder andere auch: um damit Geld zu verdienen.

Wo liegt denn das "Gegengeschäft" wenn du zu einer anderen Werkstatt fährst?

scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

schon richtig.
aber wenn ich meinen wagen bei renault warten lasse,dann will auch auch eine gegenleistung.
und die ist bei anderen herstelleren die "mobilitätsgarantie".
diese endet aber bei renault nach erlischen der werksgarantie.

scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

Also, nach jeder Wartung gibt es wieder ein Jahr Mobilität. So ist es es in Deustchland.

scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

scenicexception hat geschrieben:Also, nach jeder Wartung gibt es wieder ein Jahr Mobilität. So ist es es in Deustchland.

wirklich?
lies mal dein Service/Garantieheft.

tomruevel
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Beitrag von tomruevel »

Hallo zusammen,

ja und was steht da????

Lebenlange Mobilitätsgarantie für Fahrzeuge die nach dem 01.01.2003 zugelassen sind und unter 3,5T wiegen.

Voraussetzung dafür: Korrekte Duchführung der vorgeschriebenen Wartungen.

Grüsse
tomruevel

PS: Es ist das Heft für Deutschland, vielleicht gibts da ja nationale Unterschiede.

WreckingBall
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Beitrag von WreckingBall »

Also zur Mobilitätsgarantie:
Wie die Vorredner schon sagten :D.

Du hast die ersten 2 Jahre die volle Mobilitätsgarantie ohne die Werkstatt aufgesucht haben zu müssen. Danach erlischt diese.
Hälst du dich aber an die regelmäßigen Wartungsintervalle bekommst du in das Mobilitätsheftchen einen neuen Aufkleber. Damit verlängert die sich wieder.

Haben wir im ünbrigen auch für unseren 2000er Twingo bekommen.

scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

da habt ihr es ,wiedereinmal,in deutschland besser.

Seite15 des garantieheftes:

Es gilt die Mobilitätsgarantie für 2 Jahre,ohne beschränkung des KM-Standes,ab dem datum der Neuwagenauslieferung,gemäss garantieheft.

was steht bei euch in deutschland drin?

scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

WreckingBall hat geschrieben: Hälst du dich aber an die regelmäßigen Wartungsintervalle bekommst du in das Mobilitätsheftchen einen neuen Aufkleber. Damit verlängert die sich wieder.

Haben wir im ünbrigen auch für unseren 2000er Twingo bekommen.

so einen aufkleber habe ich noch nie ins serviceheft bekommen.

WreckingBall
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Beitrag von WreckingBall »

Schau mal auf: http://www.renault-aftersales.de/home.p ... leistungen

Für alle Renault Neuwagen in Deutschland, sowie rückwirkend für den Mégane II und Espace IV, gilt seit dem 01. Januar 2003 das Konzept der lebenslangen Mobilitätsgarantie. Ihre Vorteile sprechen klar für sich:
Die Mobilitätsgarantie ist nicht mit Mehrkosten verbunden.
Nach Ablauf der zweijährigen Neuwagengarantie, erhalten Sie bei Ihrem Renault Partner in Deutschland im Rahmen der Wartung Ihres Fahrzeuges eine neue Mobilitätsgarantie, die bis zur nächstfälligen Wartung gilt. Mit der Durchführung der nächstfälligen Wartung gewährt Ihnen der Renault Vertragspartner in Deutschland wiederum eine Mobilitätsgarantie, die bis zur nächstfälligen Wartung gilt. So können Sie ein Fahrzeugleben lang Mobilitätsgarantien erhalten.
Sie gilt europaweit.
Nach einem Eigentümerwechsel gilt die Mobilitätsgarantie zu gleichen Bedingungen. Dadurch erhöht sich natürlich der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges.

Ihr Renault Partner dokumentiert die fachgerechte Wartung mit einer Servicemarke in Ihrem Wartungsheft.

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