Wer sich jetzt noch ein neues Auto kaufen will, sollte aufpassen bei Leasingverträgen!
Wenn sich die Mehrwertsteuer erhöht werden automatisch alle ab dann fälligen Leasingraten an den neuen Mehrwertsteuersatz angepasst.
Auch ein Restkaufwert wird dann mit neuem Mehrwertsteuersatz berechnet.
Diesen Umstand teilen einem die meisten Autohäuser leider nicht mit!
Also beim Leasing lieber nochmal genau nachrechnen, denn die nächste Mehrwertsteuererhöhung kommt bestimmt!
Gruß
Michael
Achtung bei Leasing - Mehrwertsteuererhöhung
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Wohl wahr.
Sollte auch keine Kritik sein, sondern nur ne Ergänzung. 8) Habe mal spaßeshalber nachgerechnet und bin bei einer Leasingrate von 300,-- € brutto ( 16%) auf 307.75 € brutto ( 19%) gekommen.
das klingt zuerst wenig, aber auf 36 Monate sind das 279,-- €. Sprich bei einem Spritpreis von derzeit ca. 1,26 € ca. 220 l.
Oder bei einem Verbrauch von 9 l auf 100 km eine Fahrstrecke von 2.460 km.
ergo im ersten Moment klingt das wenig, aber wenn man das hoch rechnet, dann ist es nicht gerade Peanuts.
Nur mal so am Rande.
Roger
Sollte auch keine Kritik sein, sondern nur ne Ergänzung. 8) Habe mal spaßeshalber nachgerechnet und bin bei einer Leasingrate von 300,-- € brutto ( 16%) auf 307.75 € brutto ( 19%) gekommen.
das klingt zuerst wenig, aber auf 36 Monate sind das 279,-- €. Sprich bei einem Spritpreis von derzeit ca. 1,26 € ca. 220 l.
Oder bei einem Verbrauch von 9 l auf 100 km eine Fahrstrecke von 2.460 km.
ergo im ersten Moment klingt das wenig, aber wenn man das hoch rechnet, dann ist es nicht gerade Peanuts.
Nur mal so am Rande.
Roger
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Ahem, die Rechtslage sieht aber anders aus:
Für "Nichtgewerbliche" , sprich Privatleute gilt, dass ausschließlich Bruttopreise verbindlich sind. Sollte also nicht im Kleingedruckten eine Klausel stehen, in der eine Preiserhöhungbzw. Anpassung bei Steuererhöhung ausdrücklich genehmigt/vereinbart wird, so kann euch die MWSt.-Erhöhung egal sein; es gilt dann der alte Preis weiter.
Es wäre mal interessant, wer von den Privat-Leasern so eine Klausel in seinem Vertrag hat.
Gruß
Anfänger
Für "Nichtgewerbliche" , sprich Privatleute gilt, dass ausschließlich Bruttopreise verbindlich sind. Sollte also nicht im Kleingedruckten eine Klausel stehen, in der eine Preiserhöhungbzw. Anpassung bei Steuererhöhung ausdrücklich genehmigt/vereinbart wird, so kann euch die MWSt.-Erhöhung egal sein; es gilt dann der alte Preis weiter.
Es wäre mal interessant, wer von den Privat-Leasern so eine Klausel in seinem Vertrag hat.
Gruß
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Turbo-Driver hat geschrieben:@Micha
Gilt aber nur für Privatleasing.
Bei Geschäftskunden, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, spielt das nicht die Rolle.
Roger
aber auch nur dann, wenn Sie die 1%-Regel benutzen. Bei Nutzung der Km-Pauschale (wie ich es mache) spielt es doch eine Rolle, wenn auch nur geringfügig,
Gruss, Markman