Parkrempler

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meierqx
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Parkrempler

Beitrag von meierqx »

N´abend allerseits,

nun ist es passiert. Beim Rangieren den Lack eines Ford angekratzt, relativ heftige Schramme - am Ford, am Scenic nichts.

Wie reguliere ich das nun am besten?

Wenn ich das der Versicherung melde, verliere ich doch Schadenfreiheitsrabatt, oder?

Lohnt es sich, den Schaden selbst zu bezahlen?

Ist das eigentlich ein Haftpflichtschaden oder?

Thx für Tipps.

Wir haben seit heute endlich Ferien, wünsche ähnlich Betroffenen schöne Ferientage!

Thomas

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

Hallo!

Du kannst den Schaden erstmal Deine Haftpflicht bezahlen lassen (damit ist der Geschädigte erstmal raus) und dann kannst Du immernoch entscheiden, ob Du die Kosten an Deine Versicherung zurückbezahlst, um nicht hochgestuft zu werden.
Solche Sachen bespreche ich immer mit meinem Versicherungsmakler. Da er Makler ist und nicht direkt bei der Versicherung angstellt ist, gibt er bessere Tipps (auch zu ungunsten der Versicherung) :nicken:
Die Versicherung selbst hält einem solche Tipps oft vor.

Gruß,
Jens

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Beitrag von Roman Prinz »

Ich kann Dir auch nur raten lass es Dir mal Vorrechnen was billiger ist.
Denke immer daran,wenn Du den Schaden über der Versicherung laufen läßt,zahlst Du auf jahre drauf,bis Du wieder Deinen alten Prozentsatz erreichst.

Gruß Jörg

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

Bei mir war es so, dass sich das Abwickeln über die Versicherung erst bei einem Schaden ca. 2.000€ lohnt. Du kannst es aber erst von der Vers. bezahlen lassen und innerhalb 1 Jahr zurückbezahlen. Ist quasi ein zinsloser Kredit.

Wenn´s eine Schramme an der Oberfläche ist (auch auf breiter Fläche) => Lackdoktor. Kostet ca. 150€, das ist human.

Gruß
Maik

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Beitrag von Anfänger »

Erst mal Hauptsache, daß niemand verletzt ist.
Wenn´s eine Schramme an der Oberfläche ist (auch auf breiter Fläche) => Lackdoktor. Kostet ca. 150€, das ist human.

Das wäre auch meine Empfehlung gewesen, wenn's beim Gegner ein Privatauto ist. Es ist unglaublich, was die Kerle (speziell bei Nicht-Metalliclack) alles zaubern können.

Beim Vertragshändler, auf dem manche Leasingfirmen bestehen, bist Du gleich bei bzw. über 1000 Euro.
Argument für den Lackdoktor ist auch, dass solche Kleinigkeiten, die ausgebessert werden können, beim Wiederverkauf nicht als Unfallschaden gelten und dass es halt auch viel schneller geht. Die kommen manchmal sogar mit Ihrer Airbrush ins Haus!

Ich drück Dir die Daumen, dass Dein Gegner kein St...stiefel ist
:nicken:

Gruss
Anfänger

Scenicstar
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Beitrag von Scenicstar »

Wie ist das eigentlich verjährt so ein anspruch auf reparatur auch irgendwann mal?
Hab vor ca 1. Jahr die Stoßstange von nem Passat leicht angekratzt, hab mich mit dem Besitzer drauf geeinigt das wir dafür nicht unbeding die Versicherung brauchen, war nicht tragisch, nur im Lack. Hab dann auch irgendwann mal von der VW Wrekstatt den anruf gekriegt was es kostet (lächerlich) und verlangt dass ichs noch schriftlich bekomme.
Wurde mir auch zugesichert bevor die Reparatur stattfinden würde.
Seitdem hab ich von denen nix mehr gehört, wie gesagt ist jetzt 1 Jahr her.

Gruß
Stefan

Nersgatt
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Beitrag von Nersgatt »

§199 BGB Absatz 3:
(3) Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren

1. ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in zehn Jahren von ihrer Entstehung an und
2. ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Maßgeblich ist die früher endende Frist.
---------------

Ich denke, das ist der maßgebliche Paragraph. Der Passatfahrer hat also noch ein paar Jährchen Zeit :D :D :D

Gruß,
Jens

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Beitrag von Anfänger »

...trifft aber hier nicht zu, da ihr euch ja bereits geeinigt habt. Dadurch ist aus dem Schaden bzw. der Abwicklung ein privates Rechtsgeschäft geworden und die Forderungen daraus verjähren mit dem Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Entstehen der Forderung.
Beispiel: Schaden in 2004
-> Verjährt am 1.1.2007

Der Haken dabei: Du brauchst einen Nachweis für die Einigung (schriftlich oder Zeuge), da sich dein Gegenüber sonst "dumm" stellen kann.

Ich drück dir mal die Daumen

Gruss
Anfänger

pauliernie
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Beitrag von pauliernie »

Hallo,

ich wollte auch mal eine negative Erfahrung zum Thema beisteuern.

Hatte vor einigen Jahren einen ähnlichen Parkrempler. Der Gegner hatte einen alten Polo, den ich ein wenig an der Stoßstange leicht berührte sodaß der Abweiser ein wenig nach innen gedrückt wurde. Mehr nicht.

Die Polizei konnte/wollte nicht kommen (keine Kapazität/Zeit), da sich der Rempler in der Hamburger Innenstadt ereignete in der auch noch irgend eine Demo lief zu der Zeit.

Nun habe ich mit dem Unfallgegner die Daten ausgetauscht und dieser hat dann gesagt er wolle den Schaden schätzen lassen, den ich dann eventuell selbst zahlen könnte. Als dann das Gutachten kam fiel ich aus allen Wolken. Da hat sich dieser Ar.. doch die 12 Jahre alte Polo-Gurke für 2800 DM sanieren lassen (Kohle eingesackt) bzw. eine Werkstatt gefunden, die Schäden in dieser Höhe fürs Gutachten "geschrieben" hat.

Tja nichts mehr mit selber zahlen - Versicherung und hochgestuft und reingefallen.

Gruß
Pauliernie

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