Gebrauchter Megane mit nur einer Schlüsselkarte

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captain kirk
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Gebrauchter Megane mit nur einer Schlüsselkarte

Beitrag von captain kirk »

Schalömchen miteinander,
wir haben im Januar einen gebrauchten Megane II als Zweitwagen gekauft. Als wir den Wagen abholten, fehlte das Serviceheft und die zweite Schlüsselkarte. Nach einiger der Erinnerung dienlichen Telefoniererei mit dem Händler, hielten wir dann Mitte Februar immerhin das Serviceheft in unseren Händen. Die Karte haben wir immer noch nicht. Mal hat der Verkäufer wieder vergessen, sich darum zu kümmern, dann hat er Herrn X, später Herrn Y daran erinnert, weshalb es nächste Woche klappen müsste usw. Langsam bin ich es echt leid! Kennt sich einer von euch im Verbraucherrecht aus? Wie kann ich den Laden denn mal vernünftig unter Druck setzen? Wegen so einem Pipifax kann ich ja wohl kaum mit Wandlung drohen, aber den Schlüssel hätte ich doch mal ganz gerne. Habt ihr eine Idee?
Gruß
Kirk

Thomas80
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Beitrag von Thomas80 »

Geh zum Chef des Ladens und sag dem was passiert ist, das du weiterhin noch Kunde sein möchtest in seinem AH, andernfalls gehst du in eine andere WS ;-) Zieht das nicht, kannste immernoch freundlich erwähnen, das du beim ADAC Mitglied bist und die sich bestimmt dafür interessieren, wie er mit seinen Kunden umspringt :roll: Solche Andeutungen wirken manchmal echt Wunder :lol:

Bernd
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Beitrag von Bernd »

Sieht aus als würde die zweite Schlüsselkarte nicht mehr
existieren. Laß dich nicht abwimmeln.
Eine neue zweite Schlüsselkarte ist echt nicht billig.

Gruß Bernd

MaikvanFeig
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Beitrag von MaikvanFeig »

Rechtlich gesehen ist die gelieferte Ware mangelhaft. Den ein zum Umfang gehörender Zweitschlüssel, der fehlt, ist ein Mangel.
Somit hast Du alle dem Gesetz nach dargestellten Möglichkeiten.
- Minderung
- Wandlung
- Nachbesserung.

Prinzipiell hat der Verkäufer die Möglichkeit, 3x nachzubessern. Dazu musst Du ihn - am besten schriftlich (Beweis) - 3x zur Aushändigung des Schlüssels aufgefordert haben mit entsprechender Fristsetzung. Wenn dann kein Schlüssel da ist, müsstest Du eigentlich Wandeln oder Mindern können. Ich würde mir den Schlüssel dann selbst bei Renault holen und die Kosten dafür dem AH in Rechnung stellen. Spätestens beim nächsten kostenpflichtigen Werkstattbesuch könntest Du die Summe einbehalten, insofern er mit dem Rückerstatten der Summe auch so fleißig ist, wie mit der Schlüsselsuche.

Viel Glück!

Gruß
Maik

Mickele
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Beitrag von Mickele »

oder den Austaus aller Schlösser und dem Händler in Rechnung stellen.

Frag doch mal deine Versicherung wie die das sehen mit dem Fehlenden Zweitschlüssel (zwecks Diebstal o,ä.) und was diese in Erwägung ziehen würde. Nur mal so ne Idee

Viel Glück weiterhin ...

Frederik
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Beitrag von Frederik »

Wie Maik und Mickele schon schreiben ist eine fehlende Karte/Schlüssel kein kleiner Mangel. Wird dir das Auto geklaut und du kannst der Versicherung nicht beide originalen Karten/Schlüssel vorweisen, hast du schlechte Karten bei der Abwicklung. Es sei denn du kannst nachweisen, das eine Karte/Schlüssel defekt war und du diese ersetzt hast.

Wenn die fehlende Karte bereits im Kaufvertrag erwähnt ist, hast du ebenfalls schlechte Karten.

Ansonsten würde ich auf eine Lösung drängen. Eine neue Karte würde ich nur akzeptieren, wenn das AH den Verbleib der alten Karte belegen kann, z.B. defekt. Ansonsten würde ich auf Austausch bestehen. Ist allerdings die Frage, was in deinem Kaufvertrag steht.

Gruss Frederik

captain kirk
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Beitrag von captain kirk »

... der fehlende Schlüssel steht nicht im Kaufvertrag. Diesen Mangel haben wir also nicht mitgekauft. Hey, danke an alle. Die Vorschläge gefallen mir alle. Insbesondere werde ich mal mit der Versicherung reden und dann mal eine hierarchische Liste mit euren Ideen erstellen, die ich dann steigernd abarbeite. Danke, danke.
Gruß
Cpt. Kirk

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