Kurioses aus der Welt der Garantieabwicklung
Verfasst: 15. Feb 2005, 15:51
Moin Folks,
hier mal ein wenig kurioses aus der Garantiewelt.
Also, ich habe einen VFW gekauft beim Renault- Händler. In dem Fahrzeug war ursprünglich serienmäßig das Renault Mono-CD- Radio verbaut.
Auf meinen Wunsch wurde dieses gegen das Original Renault Cassettenradio mit dem Sony 6- fach CD- Wechsler verbaut.
Nun ist dieser CD-Wechsler defekt.
Daraufhin hatte ich heute einen Termin in der WS. Die WS lehnte die Garantiereparatur des CD- Wechslers ab. ( Einbaudatum des Wechslers Juli 2004 ).
Begründung: Garantiereparatur kann nicht abgewickelt werden, da das Radio nicht im ursprünglichen Auslieferungszustand des Fahrzeugs enthalten war. :wall: :wall:
Obwohl ich die Originalkaufrechnung, auf der eindeutig dokumentiert war, das das Radio getauscht wurde, sowie die interne RG des Autohauses über den Tausch vorweisen konnte, wollte man die Garantiereparatur nicht abwickeln.
Ergo bin ich wutschnaubend aus dem Laden raus, ins Büro gefahren und habe mich sofort mit Renault in Brühl in Verbindung gesetzt.
Fakt ist, es ist korrekt, da der rechner dann wirklich meckert, da dasTeil nicht im PC ist.
Aber, wenn man die interne RG und auch die Kaufrechnung hat, kann das Ganze über einen manuellen Garantieantrag abgewickelt werden.
Ergo war der Freundliche nur zu faul sich diesen Arbeitsaufwand zu machen.
Von daher mein Tip, an alle die Vorführer gekauft haben, oder ihren Scenic nachträglich mit eilen aus dem Originalzubehörkatalog ausgerüstet haben: Hebt bloß die Rechnungen auf, bzw. lasst euch das nachweisen, sonst kann es Probs im Garantiefall geben. Zumal, wenn ihr aus umzugstechnischen gründen oder Ähnlichem den Händler wechselt !!!!!
Gruß
Markus
hier mal ein wenig kurioses aus der Garantiewelt.
Also, ich habe einen VFW gekauft beim Renault- Händler. In dem Fahrzeug war ursprünglich serienmäßig das Renault Mono-CD- Radio verbaut.
Auf meinen Wunsch wurde dieses gegen das Original Renault Cassettenradio mit dem Sony 6- fach CD- Wechsler verbaut.
Nun ist dieser CD-Wechsler defekt.
Daraufhin hatte ich heute einen Termin in der WS. Die WS lehnte die Garantiereparatur des CD- Wechslers ab. ( Einbaudatum des Wechslers Juli 2004 ).
Begründung: Garantiereparatur kann nicht abgewickelt werden, da das Radio nicht im ursprünglichen Auslieferungszustand des Fahrzeugs enthalten war. :wall: :wall:
Obwohl ich die Originalkaufrechnung, auf der eindeutig dokumentiert war, das das Radio getauscht wurde, sowie die interne RG des Autohauses über den Tausch vorweisen konnte, wollte man die Garantiereparatur nicht abwickeln.
Ergo bin ich wutschnaubend aus dem Laden raus, ins Büro gefahren und habe mich sofort mit Renault in Brühl in Verbindung gesetzt.
Fakt ist, es ist korrekt, da der rechner dann wirklich meckert, da dasTeil nicht im PC ist.
Aber, wenn man die interne RG und auch die Kaufrechnung hat, kann das Ganze über einen manuellen Garantieantrag abgewickelt werden.
Ergo war der Freundliche nur zu faul sich diesen Arbeitsaufwand zu machen.
Von daher mein Tip, an alle die Vorführer gekauft haben, oder ihren Scenic nachträglich mit eilen aus dem Originalzubehörkatalog ausgerüstet haben: Hebt bloß die Rechnungen auf, bzw. lasst euch das nachweisen, sonst kann es Probs im Garantiefall geben. Zumal, wenn ihr aus umzugstechnischen gründen oder Ähnlichem den Händler wechselt !!!!!
Gruß
Markus