Einfach so und auch weil ein Freund mal positiv auf Meth getestet wurde obwohl er es nicht genommen hatte, habe ich eine Frage:
https://bussgeldrechner.com/drogentest-alkoholtest/
Warum darf man einen Drogentest mit Blutabnahme nicht verweigern?
Danke im voraus!
Wir testen aktuell veränderte Servereinstellungen um die Anfrageflut von BOTS in den Griff zu bekommen.
MFG das Forum
Drogentest
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Re: Drogentest
Du hast natürlich die Möglichkeit der Blutentnahme nicht zuzustimmen aber dann wird es vermerkt und ein Richter muss die Entnahme anordnen. Da eine Blutentnahme nur bei offensichtlichen Hinweisen auf Alkohol-/Drogenkonsum durchgeführt wird, wird der Richter, nach Vortrag des Sachverhalts durch die Polizei, natürlich immer die Anordnung treffen. Kurz gesagt, die Blutentnahme wird (fast) immer durchgezogen. Nicht verwechseln mit den Vortests! Also Pusten (Alkohol) oder ins Becherchen pinkeln (Drogen) ist freiwillig. Da musst du nicht mitmachen. Wenn du aber nix intus hast kannst du so natürlich eine angedrohte Blutentnahme leicht verhindern.
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Re: Drogentest
Das Regelt der §81 StPO wobei der richterliche Vorbehalt 2017 aufgeweicht worden ist.
§ 81a StPO gilt folgendes: "Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist."
Richterlicher Vorbehalt war mal früher.
§ 81a StPO gilt folgendes: "Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass eine Straftat nach § 315a Absatz 1 Nummer 1, Absatz 2 und 3, § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a, Absatz 2 und 3 oder § 316 des Strafgesetzbuchs begangen worden ist."
Richterlicher Vorbehalt war mal früher.
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Re: Drogentest
Weil diese Art von Drogenscreening die einzige ist, die auch vor Gericht als Beweismittel anerkannt wird. Alle anderen Screeningmethoden sind entweder bei Anfangsverdacht (z.b. Verkehrskontrolle), oder zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis (MPU) vorgesehen.