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Verfasst: 29. Dez 2006, 15:28
von scenicexception
TheNew hat geschrieben:sind nicht eintragungspflichtig! Sind original Teile und damit nicht eintragungspflichtig!
Originalteil von Seat auf einem Renault :!: Ich glaube nicht, dass das so einfach ist. Ich würde lieber nachfragen z.B. bei DEKRA oder TÜV.

Verfasst: 29. Dez 2006, 15:42
von JimBeam
ganz eintragungsfrei sind se nich !

sind ja immerhin am falschen auto montiert !

ich hatte se damals am coupe auch verbaut und unser nachfolger der den wagen gakauft hat, hat se meines wissens auch eintragen lassen ... denke mal so lang die gesetzlichen höhen eingehalten werden sollte der tüffi da einigermaßen kooperativ sein :)

Verfasst: 29. Dez 2006, 16:27
von TheNew
JimBeam hat geschrieben:ganz eintragungsfrei sind se nich !

sind ja immerhin am falschen auto montiert !

ich hatte se damals am coupe auch verbaut und unser nachfolger der den wagen gakauft hat, hat se meines wissens auch eintragen lassen ... denke mal so lang die gesetzlichen höhen eingehalten werden sollte der tüffi da einigermaßen kooperativ sein :)


leider ist daran keine kennzeichnung oder irgendetwas! So kann der Tüv mann nix machen da er nich weiß ob die von Renault oder von Seat oder von Trabi oder von sonstwas is!

Verfasst: 29. Dez 2006, 16:49
von ScenicTuning
Ich habe bei mir die Espace-Lippe drunter, das hatte den TÜV Prüfer gar nicht interessiert. Selbst nach dem Heckspoiler hatte er nicht geschaut. Also Probleme beim TÜV solltest du nicht bekommen.

Aber aussehen tut es echt gut :nicken:

Gruss

Chris

Verfasst: 29. Dez 2006, 21:51
von merke
finde auch bis auf die scheinwerferblenden sieht die gut aus :nicken: müsstest du für die lippe löcher bohren? oder kann man irgendwelche vorhandenen nehmen :gruebel:

Verfasst: 30. Dez 2006, 00:07
von TheNew
jo, sind keine vorhanden in der original stoßi!

Verfasst: 1. Jan 2007, 03:51
von TheNew
Besteht jetzt nch interesse an besseren Bildern?

Ansonsten brauche ich die nich extra hochladen!

Verfasst: 2. Jan 2007, 02:34
von Mickele
Hi

zum Thema TÜV und Eintragung ja oder nein.

JA, rein Rechtlich muss die Spoilerlippe in die Fahrzeugpapiere Eingetragen werden, da es eine Bauartveränderung ist und diese Lippe nicht am Scenic geprüft ist und somit nicht bestand der ABE des Fahrzeuges ist (Aerodynamisch, Luftwiderstand und daraus veränderte Abgaswerte, Bremsbelüftung, usw...) wenn man es genau nimmt.
Auch kann es im Extremfall zum Verlust der Versicherung kommen, wenn eine Versicherung nach einem Grund zum nicht Zahlen sucht, alles schon vorgekommen.
Wie gesagt wenn man es haar genau nimmt und wer macht das schon ?

Aber Heutzutage gibt es so viele Varianten der Fahrzeuge (Sondermodelle mit Sportlicher Ausführung), mit / ohne Spoiler vorne / hinten usw. dass selbst die TÜV Beamte nicht mehr 100% durchblicken und erst recht mit den neuen Fahrzeugpapieren bei denen fast garnichts mehr drinsteht (gerade Rad-Reifen kombinationen mit anderen Größen, z.B. kleinere Größen für Winterreifen).

Eine Eintragung kann unter Umständen recht schwierig werden, da es eine Einzelabnahme ist, weil kein Gutachten für den Scenic besteht und und und...
Allerdings wird bei solchen kleinsachen gerne darüber hinweggeschaut, außer man kommt an einen Paragraphenreiter (z.B. in Grün, der auch die Rettungsdecke mit DIN-Nr. sehen will), was ich keinem wünsche auch mir nicht.
Da sieht man wider das Ermessen eines Beamten (seis TÜV, DEKRA, Ordnungsamt oder Polizei)

Es ist ja auch so das selbst Originale Neufahrzeuge nicht nach den geldeten Stvzo bzw. TÜV bestimmungen entsprechen, z.B. der Citrön C4 mit der Position des Nummernschildes vorne, denn laut Stvzo muss die Nummerntafel vorne min. 20cm über dem Boden und max. 15° geneigt sein, hinten min. 40cm über dem Boden und max. 15° geneigt. Auch manche Japaner oder auch andere haben die 11cm Bodenfreiheit (bei tiefsten Punkt) nicht mehr.
Also ist die Stvzo nicht mehr ab to date. (Soweit ich noch die Bestimmungen im Kopf habe, was sich allerdings schon geändert sein könnte. Was ich allerdings nicht so recht glaube, denn es kommen eigntlich nur neue Bestimmungen dazu und alte werden nicht geändert bzw. bleiben bestehen nach meiner Erfahrung)

PS: Eintragung ist nicht gleich Freifahrtschein, sondern immer im Ermessen des Beamten. Bei einer Fahrzeugkontrolle kann ein Polizist das Fahrzeug beschlagnahmen und ein Gegengutachten machen lassen. Ob dies dann ergibt das es nicht legetim ist, ist eine Angelegenheit des dann Prüfenden Beamten. Wenn es dann bestätigt wird das alles Rechtens ist, kann man Anspruch auf Entschädigung stellen (so war´s mal) allerdings wenn es sich rausstellt das es nicht rechtens ist wir´s teuer und eine unangenehme Geschichte. Es ist allerdings sehr selten das ein Polizist ein Gegengutachten anstrebt (außer es ist offensichtlich das die Eintragung nicht ganz rechtens ist), da dies eine rießen Schreiberrei für die Beamten ist.
Kleiner TIP am Rande, sich nicht provozieren lassen und immer freundlich antworten, auch kleinichkeiten zugeben (bei denen man weis das sie nicht erlaubt sind) wenn man drauf angesprochen wird. So wird öfter ein oder zwei Augen zugedrückt bei kleinen Verstößen (dass sind meine Erfahrungen von den ettlichen Kontrollen (weit über 100x) bei meinen früheren Fahrzeugen)

Verfasst: 2. Jan 2007, 02:58
von TheNew
Selbst wenn es beanstandet werden sollte beim Tüv:

5 Schrauben ab, nach hause fahren, und das Ding wieder dran! Was solls?

Klingt jetzt zwar dumm is aber nunmal so!

Verfasst: 2. Jan 2007, 03:06
von Mickele
Hi

Der TÜV-Prüfer ist weniger das Problem dann, eher der Polizeibeamte der dann a Geld will und dafür Punkte vergibt :wink:

Aber wie gesagt, ist eher unwarscheinlich...