Winterrädergrößen?

Reifen, Felgen, Federung, Aufhängung, ...
Hinweis
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
scenicexception
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Beitrag von scenicexception »

Entschuldigung angenommen. :-)
Rafikus
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Beitrag von Rafikus »

Mit meiner Bitte wollte ich nur zum Ausdruck bringen, daß es für alle Interessierten hilfreich wäre hier eine Aussage zu lesen, auf die sie sich verlassen können (natürlich nicht rechtlich verbindlich).
Der Satz über die Mutmaßungen erhält meine vollkommene Zustimmung.

Und falls die ursprüngliche Frage immer noch nicht geklärt sein sollte:
in meiner EG - UEBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG steht bezüglich der Bereifung:
205/60 R16 (92)H. 6.50 J 16 - 49
und
205/60 R16 (92) V. 6.50 J 16 49
205/55 R17 (91) V. 6.50 J 17 49
205/55 R17 (91) W. 6.50 J 17 49
205/650 R440A (94) V. 195 x 440 49

In dem Alten Fahrzeugbrief ist noch zu der letzten Position vermerkt: nur in verbind. m. stuetzring u. luftdruckueberwachungssystem.

Das Alles kann auch Jeder in seinen Unterlagen nachlesen.
Interessant ist jetzt nur noch, wer welche Felge/Reifen Kombination montiert bekommen hat, die davon abweicht.

Und noch was.
Groesste vertikale Stuetzlast: 75 kg
EG-Typgenehmingungszeichen der Anhaengevorrichtung, sofern vorhanden: e11*94/20*4704 / 4799

und weil´s so schön ist: Hoechstzulaessige Belastung des Dachs: 80 kg

Alles aus der EG - UEBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG, auch die Anhängelasten sind da aufgeführt.


Das Allerbeste ist jedoch:
Farbe des Fahrzeugs: braun
wobei jeder normale Mensch sagen würde: Silber mit einem winzigen Hauch baige.

Gruß
Desarek
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Beitrag von Desarek »

Der Vollständigkeit halber:

In dem Alten Fahrzeugbrief ist noch zu der letzten Position vermerkt: nur in verbind. m. stuetzring u. luftdruckueberwachungssystem.
Das bezieht sich auf die 205/650 und 195/440, da das die Reifen für das PAX-System sind.
Rafikus
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Beitrag von Rafikus »

Habe ich das nicht hingeschrieben?
kraftskatze
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Beitrag von kraftskatze »

einen wunderschönen.....
hallo bin neu und habe eure `unterhaltung` gelesen. Ich kann nur sagen das ein guter händler alles über die reifengröße eurer renault`s weis. Ich habe eine kopie einer freigabe für winterreifen bekommen und muß diese natürlich nur mitführen wenn ich diese reifen auch gerade fahre.

mfg Martin :mrgreen:
Desarek
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Beitrag von Desarek »

nee, steht nur das:

In dem Alten Fahrzeugbrief ist noch zu der letzten Position vermerkt: nur in verbind. m. stuetzring u. luftdruckueberwachungssystem.

Und es sollte nur der Vollstänigkeit dienen, bevor andere fragen.


@kraftskatze

Leider gibt es nicht nur gute Händler, sondern auch nicht ganz so gute, Händler die mal versehentlich was vergessen, und und und.

Und genau deshalb ja auch weiter oben der Hinweis TÜV. Die haben das nämlich auch im Rechner und können (wenn sie denn wollen) das auch rauslassen.
Rafikus
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Beitrag von Rafikus »

Sollte es denn nicht so sein, daß bei einer Kontrolle Diejenigen, die meinen kontrollieren zu dürfen, in der Lage sein sollen, die freigegebenen Rad/Reifen-Kombinationen abzurufen? (Was für ein Satz!)
Wenn es nämlich ab Werk andere Reifen montiert sind, als die eine eingetragene Größe, hat der Fahrzeugführer auch keinen besonderen Nachweis. Also müsste @kraftskatze auch nichts mitführen, wenn es tatsächlich freigegebene Reifen sind?

Und bevor jetzt gleich der Einwand kommt - klar, bevor die kontrollierende Person (es ist immer eine Person die kontrolliert und nicht etwa eine Institution, in deren Auftrag es geschieht) sehr lange und umständlich nachforscht, was erlaubt ist und was nicht, hat man eben lieber gleich etwas Aussagekräftiges dabei.

Gruß,
Desarek
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Beitrag von Desarek »

Richtig, die Polizei muss Dir nachweisen, das Du mit nicht korrekter Bereifung unterwegs bist.

Dies bedeutet, das sie selbst erst bei der Zulassungsbehörde nachfragen müssen, bevor sie den Strafzettel ausfüllen. Grundsatz, der der einen beschuldigt obliegt die Pflicht dies zu beweisen!

Dein letzter Satz stimmt auch, genau das hab ich ja gemeint. Ist zwar nicht vorgeschrieben, aber in solchen Fällen sehr von Vorteil.
pompiers
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Beitrag von pompiers »

Und bevor Du nach einer kleineren Größe fragst: die Größe in der Zulassungsbesycheinigung Teil 1 eingetragene ist die kleinste zugelassene! Das heißt breiter und größer geht, kleiner und schmaler nicht.[/quote]

... muß ich widersprechen:

im Teil 1 standen bei mir die 205/55 R16, zusätzlich habe ich 195/65 R15 eintragen lassen (nur für Winterräder), diese Größe ist ebenfalls freigegeben, wird aber nur auf Anfrage eingetragen...
Desarek
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Beitrag von Desarek »

im Teil 1 standen bei mir die 205/55 R16, zusätzlich habe ich 195/65 R15 eintragen lassen (nur für Winterräder), diese Größe ist ebenfalls freigegeben, wird aber nur auf Anfrage eingetragen...
Du sagst es selbst "auf Anfrage". Somit kann man nicht vom Normalfall sprechen.
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