Eingetragene Reifengrössen

Reifen, Felgen, Federung, Aufhängung, ...
Hinweis
Schön, du willst einen neuen Beitrag schreiben.  Wenn du etwas an deinen Wagen reparieren willst, dann nehme dir doch bitte etwas Zeit und dein Smartphone, dokumentiere die Arbeitsschritte und mache daraus eine kleine DIY-Anleitung in der KnowledgeBase, davon haben wir dann alle was.

Oder erstelle selber ein pdf-Dokument und schicke es mit einer kleine Beschreibung dazu an technik@scenic-forum.de, wir fügen diese dann der KnowledgeBase zu.

Bilder für deine Beiträge, im Forum sowie der KnowledgeBase, kannst du über unseren eigenen Bilderuploaddienst einfügen. Dazu gibt es diese Anleitung im Forum.

 
scenicsoon
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Beitrag von scenicsoon »

Hallo,

Kann mir bitte noch jemand sagen welchen Geschwindigkeitsindex und Tragzahl die Reifen für den kleinen Scénic II 1,9dCi haben? Konnte ich leider nirgendwo finden.

Danke
scenicfan
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Beitrag von scenicfan »

89
Popo Fan
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Beitrag von Popo Fan »

89 reichen für den 1,9 dCi nicht. Traglastindex für 205/60R16 ist 92, Geschwindigkeit H, für den 205/55R17 ist es 91 Geschwindigkeit V
Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Die erlaubten Reifengrössen stehen in de CE-Konformitätserklärung. Übrigens muss die immer mitgeführt werden!

Gruß
Munchy
mrtrike
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Beitrag von mrtrike »

@ Munchy

Kleine Berichtigung:
Die CE-Konformitätserklärung bei Vierrädrigen Kraftfahrzeuge muß nicht immer, wie z.b. eine ABE, mit sich rumgeführt werden.

Dies gilt nur bei bestimmten Fahrzeugen, wie z.b. einige Leicht- oder Kleinkrafträder, die über keine eigenständige Betriebserlaubniss verfügen.

Unsere Scenics haben aber die Zulassungsbescheinigung Teil II.

Wenn einer die Erklärung, um eventuellen Diskussionen mit den Herrn in Grün aus dem weg zu gehen, freiwillig mit sich rumführen möchte, ist das natürlich auch erlaubt.

Mit freundlichem Triker Gruß

Mr. Trike
Caligula2nd
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Beitrag von Caligula2nd »

Moin,

kann man mit der Konformitätserklärung eigentlich als Unbefugter irgendwelchen Unsinn anstellen?

Wegen der dort eingetragenen Reifengrößen habe ich eine Kopie im Fahrzeug, wenn aber nichts dagegen spricht, würde ich lieber das Original spazieren fahren.
Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

@ Mr. Trike

Ich habe die Alufelgen 17" Nervasport an meinem Scenic. Diese Reifengrösse steht nicht in dem Schein Teil II. Ich MUSS die CE-Konformitätserklärung mitführen, da drin steht, dass ich die 17" fahren darf.

Gruß
Munchy
mrtrike
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Beitrag von mrtrike »

@ Munchy
Frage: Wer hat dir das gesagt da du die COC-Papiere mitführen mußt. Sag ihm, Er hat keine Ahnung.

In der Zulassungsbescheinigung wird immer nur die serienmäsig kleinste freigegebene Reifen Größe eingetragen. Selbst wenn es z.b. 10 Reifengrüßen wären. Dies ist so von der Eu Vorgeschrieben.


Angenommen bei deinem neuen Auto ist ein serienmäßig 145 Reifen eingetragen und du hast ab Werk einen 205er Reifen montiert. Die Polizei hält dich an. Die Polizei ist vom Gesetzgeber aus verplichtet zu überprüfen, ob der 205er erlaubt ist oder nicht. Du bist aber vom Gesetzgeber nicht verpflichtet das COC-Papier bei dir zu tragen.
Wie die Polizei die Überprüfung anstellt, ist der Polizei ihr Problem.
Per Online-Abfrage beim KBA und/oder Fahrzeugherteller oder Telefon oder Fax oder Buschtrommen usw. Laut Gesetzgeber müssen die anderen Größen nur vom Hersteller veröffentlich worden sein. Veröffentlich heist z.b. internet oder beim KBA hinterlegt usw.

Bei unseren Trikes werden 3 verschieden Vorderradgrößen und 2 verschieden Hinterradgrößen verbaut. Es wird aber nur die kleinste Einheit eingetragen.
Vorne:
150er
180er
200er
Hinten:
295er
335er

Nur Zur Info:
Die Zulassungsbestimmungen für Dreiräder, gelten auch für Vierräder und/oder umgekehrt.

Alles was ich bis jetzt geschrieben hab gilt nur für Serienmäfßige Reifen und Felgengröße. Bei nachträglicher Montage sieht die Sache schon wieder anders aus.

Mit freundlichem Triker Gruß

Mr. Trike
Roman Prinz
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Beitrag von Roman Prinz »

Der Händler hat's gesagt :gruebel: Und ich glaube ihm. Das Teil nehme ich trotzdem mit. Schaden tut es nicht :nicken: Platz ist im Scenic genug.

Ich denke mal, dass die deutsche Polizei keine Probleme hat das herauszufinden. Ich frage Dich aber, was machst Du wenn Dich die slowakische Polizei kontroliert? Ja genau... Also, mitführen und kein Problem :nicken:

Gruß
Munchy
Anfänger
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Beitrag von Anfänger »

Caligula2nd hat geschrieben: wenn aber nichts dagegen spricht, würde ich lieber das Original spazieren fahren.

Sei froh, dass Du offensichtlich noch nie einen Führerschein oder Fahrzeugpapiere "verloren" hast.

Gilt jetzt nur für Inland:
Wenn Du zur Mitführung vorgeschriebene Papiere (z.B. Zulassung, Führerschein,etc) nicht dabei hast dnnn kostet Dich das normalerweise gar nichts außer 5 Zusatzminuten, wenn ein pingeliger Polizist bei einer Kontrolle Deine (ehrlichen) Angaben überprüfen will. Worst Case: 5 Euro Verwarnungsgeld und eine Kontrollaufforderung, d.h.Du mußt innerhalb von 8 Tagen mit den Originalpapieren bei der Polizeistation Deines Vertrauens vorbeifahren.

Wenn Du aber Originalpapiere verloren hast und Ersatz brauchst ... :evil: :evil: :evil:

Originalpapiere (das schließt Führerschein und Fahrzeugschein mit ein) habe ich NUR imAusland dabei. Für alles Andere tut's die Original-Kennkarte und vom Rest (Farb-) kopien.

Gruß
Anfänger
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