Nein. Entscheidend ist (wie bei den "80 bei Nässe") der Straßenzustand.Fakt ist wenn Schnee fällt dann darf mit Sommerreifen nicht gefahren werden.
Die überwiegende Anzahl der [juristischen] Meinungen vertritt derzeit die Ansicht, dass eine GESCHLOSSENE Schneedecke vorliegen muß.
Das ist das Schlimme hier in Deutschland: Die Leute verschanzen sich mehr hinter Vorschriften, als hinter dem gesunden Menschenverstand.
Billigst-Winterreifen mit erlaubten 1,6 mm Restprofil sind im Zweifelsfalle "erlaubter" als Qualitäts-Sommerreifen mit 8 mm Profil. Im Zweifelsfall hat das Gericht das letzte Wort. Wohl dem, der einen "wohlmeinenden" Gutachter hat :nono:
Gruß
Anfänger
P.S. Damit kein falscher Eindruck entsteht: Selbst fahre ich hochqualitative und teuere Michelin-Winterreifen (meist Dezember bis März). Ich lehne es aber ab, diese sinnlos abzurubbeln, solange sie nicht notwendig sind. Mit der Kosequenz, auch mal Bahn/Taxi zu fahren, wen "vorzeitig" und "heftig" Schnee liegt.